Ich verstehe nicht, warum Ihr da Zeit und Aufwand investiert, aber anscheinend
habt Ihr nichts zu tun
Die Meldebehörde weiß sehr wohl etwas mit so einem Widerspruch anzufangen.
Notfalls ergeht eine Eingangsbestätigung in der Form, daß die Widerspruch berücksichtigt
wird und versichert wird, daß die Daten an keine Stellen weitergegeben werden, an die
es vom Gesetz her nicht vorgesehen ist. Damit ist deren Schuldigkeit getan und der
AZDBS bekommt die Daten trotzdem, da es im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag vorgesehen
ist.
Eine Klagandrohung kann man sich sparen, denn auf Dohungen sollten Taten folgen,
um glaubwürdig zu bleiben. Verstöße gegen das Datenschutzgesetz sind in Deutschland
nunmal nicht strafbar und eine Klage würde nur Geld kosten und nichts bewirken,
da sie sehr wahrscheinlich abgewiesen oder gar nicht angenommen wird.
Was soll außerdem eine spätere Rüge der Datenweitergabe trotz Widerspruch nützen?
Sind die Datensätze erstmal übertragen, ist eine Verwendung und Auswertung nicht mehr
zu verhindern.