Das ist schon richtig, aber meinst Du nicht, das gleich darauf die nächste Hausnummer folgt.
Ich will Dir da nicht gegenan reden, nur das sich dann nicht zu sicher gefühlt wird. Denke schon, das dann :
§ 185
Öffentliche Zustellung
Die Zustellung kann durch öffentliche Bekanntmachung (öffentliche Zustellung) erfolgen, wenn
1. der Aufenthaltsort einer Person unbekannt und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist,
Folgt.
Oder was meinst Du.
Weglaufen (Briefkasten im Hundezwinger) ist nicht wirklich die beste Lösung, obwohl wir bestimmt alle gerne 1/2 Jahr im Warmen Urlaub machen, um bei der Anmeldung "Saisongeschäft" anzukreuzen.
Können wir aber nicht, also jeden Tag anrufen und Mails schicken, in denen drin steht, das wir endlich unsere Bescheide haben wollen weil wir hungrig sind und den Kampf nicht mehr abwarten können.
(Auf unsere alten Tage)