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Autor Thema: Ab wann ist ein Brief zugestellt?  (Gelesen 25142 mal)

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Re: Ab wann ist ein Brief zugestellt?
#15: 03. Januar 2013, 00:27
Da solltest Du es mal mit sozialen Netzwerken probieren

Ja, das habe ich gemacht, als ich noch bei FB war.
Keine Chance. Sie war nirgends zu finden...  :-[
Naja, wer weiß...


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Re: Ab wann ist ein Brief zugestellt?
#16: 03. Januar 2013, 08:28
Hi,

Ich hatte mal die Bahncard, und hab die problemlos per e-mail kündigen können.

das wurde ohne probleme anerkannt.

Wenn man per fax irgend etwas kündigt bitte den Absendevermerk (kann man einstellen, dass das Fax den nach Sendung ausspuckt) aufheben. Ist quasi der einlieferungsbeleg.

Lg!


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Re: Ab wann ist ein Brief zugestellt?
#17: 03. Januar 2013, 11:54
@Morag

Hast Du überhaupt gelesen, was in diesem Thread geschrieben wurde?

Du hast das gerade alles wiederholt!


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Re: Ab wann ist ein Brief zugestellt?
#18: 03. Januar 2013, 12:03
warum so biestig, beitragsverweigerer7?

Was ist daran so schlimm, wenn man wichtiges nochmal herausstreicht?

Du selbst sagtest, eine mail würde nie anerkannt, und ich wollte aufzeigen, dass das sehr wohl gehen kann.

lg!


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Re: Ab wann ist ein Brief zugestellt?
#19: 03. Januar 2013, 12:16
Was ist daran so schlimm, wenn man wichtiges nochmal herausstreicht?
Es bläht Threads unnötig auf. Das ist nervig!

Du selbst sagtest, eine mail würde nie anerkannt, und ich wollte aufzeigen, dass das sehr wohl gehen kann.
Das ist Quatsch! Ich sagte doch, Du hast es nicht gelesen, und wenn doch, hast Du`s nicht kapiert! So wie Du es verstanden hast, habe ich es nicht geschrieben!
Ich werde es aber jetzt nicht nochmal erklären. und dazu auch nichts weiter schreiben. Ausgänglich ging es um Briefe und nicht um Emails!


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Re: Ab wann ist ein Brief zugestellt?
#20: 03. Januar 2013, 12:59
Das ist meine Schuld, dass es zum Schluss hier nur noch um Mails ging.
Bitte dies zu entschuldigen und bitte nicht darüber streiten.
Das ist es nun wahrlich nicht Wert.
Wir haben doch ganz andere Probleme mit nur einem Ziel... ;)
Also lasst uns miteinander und nicht gegeneinander arbeiten..
In diesem Sinne... Weitermachen


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Re: Ab wann ist ein Brief zugestellt?
#21: 03. Januar 2013, 13:08
Sunshine, ne ist schon ok.

Ich hab meine Konsequenzen gezogen.

ich lass mich nicht so angehen.

lg!


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Uwe

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Re: Ab wann ist ein Brief zugestellt?
#22: 03. Januar 2013, 13:16
Wie die kleinen Kinder  ???


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Re: Ab wann ist ein Brief zugestellt?
#23: 03. Januar 2013, 14:10
Ein Schriftstück gilt als zugestellt, wenn es in den sog. Machtbereich des Empfängers gelangt.
Das ist schon der Briefkasten, ganz egal, wer es später dort herausnimmt.

Und wenn ich meinen Briefkasten zunagele??


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Re: Ab wann ist ein Brief zugestellt?
#24: 03. Januar 2013, 14:14
Trotz all dem muss der Absender den Inhalt des Schriftstücks beweisen und das ist nicht immer einfach.. Eigentlich unmöglich.


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Re: Ab wann ist ein Brief zugestellt?
#25: 03. Januar 2013, 14:16
Und wenn ich meinen Briefkasten zunagele??

Abschrauben wäre wahrscheinlich einfacher.

Dann signalisierst Du, daß Du generell keine Post bekommen möchtest.
Würde aber langfristig darauf hinauslaufen, daß Du Dich regelmäßig zum zuständigen
Amtsgericht begeben müßtest, denn hier werden für solche Leute Schriftstücke durch
öffentliche Bekanntmachung zugestellt.


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Re: Ab wann ist ein Brief zugestellt?
#26: 03. Januar 2013, 15:17
Nicht zu vergessen ist der "Poststempel", mit dem Tag beginnt der Zeitpunkt der Ein- und Wiederspruchsfrist.
Mein Postbote hat nämlich schonmal wegen den ganzen Aushilfen, Briefe erst 1-2 Wochen später einwerfen können.
Also Augen auf und nichts wegwerfen. Nicht nur bei den "gelben" Briefen.

Briefe werden mit Einspruchsfristen werden gerne mal mit standart Post in die Umlaufbahn geschossen, da wir uns schon an die zuverlässige Zustellung gewöhnt haben und das"einfach so hinnehmen"

"Und jede gemeldete Person muß einen frei zugänglichen Briefkasten habe"

Sonst würden einige den wohl gerne im Hundezwinger anbringen und mal abwarten wer da noch was einwirft. Würde u.U. auch noch Futter sparen.



Zur Info nochmal das hier,

Jeder, der rechtliche Konsequenzen aus der Zustellung seines Briefes ziehen will, muss erstens die Zustellung und zweitens den Inhalt des Briefes beweisen.

    Beweis der Zustellung: Die Zustellung eines Briefes wird mit der einfachsten Form des Einschreibens, dem Einwurfeinschreiben, bewiesen. Bei dem quittiert der Zusteller, dass er das Schreiben in den Briefkasten der Empfängers eingelegt hat. Alle weiteren teureren Formen des Einschreibens, mit Rückschein, mit persönlicher Übergabe etc. haben einen rein psychologischen Wert, juristisch beweisen sie nicht mehr als das günstigste Einwurfeinschreiben. Begründung: Jeder Bürger ist verpflichtet öffentlich zugänglich postalisch erreichbar zu sein (per Briefkasten) und dafür zu sorgen, dass der Briefkasten in sinnvollen Abständen geleert wird (in der Regel einmal pro Woche)und dass der Briefkasten vor fremden Zugriffen geschützt ist. Ein Postfach ersetzt diese Verpflichtung nicht.

    Beweis des Inhalts: Ein Einschreiben beweist lediglich, dass ein Kuvert zugestellt wurde. Was dieses Kuvert enthält, wird damit nicht bewiesen. Begründung: Der Postdienstleister übernimmt ein verschlossenes Kuvert und weiß nicht, was dieses enthält.

Lösung: Es gibt nur eine Form der Zustellung, die beides beweist und dass ist die "förmliche Zustellung" oder auch Post-Zustellungs-Urkunde" (PZU) genannt. Beispiel: Eine Zeugenladung zu einem Gerichtstermin wird per förmlicher Zustellung verschickt (das sind diese gelben Kuvertes mit Bemerkungen des Briefzustellers). Diese werden nur an pysische Adressen und nicht an Postfächer versendet. Wird der Empfänger nicht angetroffen, legt der Zusteller die PZU in seinen Briefkasten und quittiert dies. Erscheint der Geladene nicht zu dem Termin, gibt es kein Entrinnen in Form von Aussagen wie: habe ich nicht erhalten! oder ich war längere Zeit abwesend! oder in dem Kuvert war eine Ladung zu einem anderen Termin! usw. Diese Art der Zustellung ist in Deutschland allein den staatlichen Behörden vorbehalten. Als Bürger kann man nur einen Gerichtsvollzieher, als Vertreter des Staates, mit der Versendung eines Briefes per förmlicher Zustellung beauftragen.

P.S. PZUs wurden schon lange vor der Liberalisierung des Briefmarktes auch von Privatfirmen zugestellt.

Mehr zu postalischen Fragen finden Sie im Postlexikon unter http://www.covia.de.


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Re: Ab wann ist ein Brief zugestellt?
#27: 03. Januar 2013, 15:46
Nicht zu vergessen ist der "Poststempel", mit dem Tag beginnt der Zeitpunkt der Ein- und Wiederspruchsfrist.

Das hatten wir doch schonmal. Das ist Unsinn! Die Frist beginnt immer erst zu laufen, wenn der Betroffene das Schriftstück erhält bzw.
von seinem Inhalt Kenntnis erlangt, wenn die Zustellung per einfachem Brief erhält. Besser noch, die Behörde müßte sogar beweisen,
daß der Brief früher zugegangen ist, wenn sie das behauptet.

Briefe werden mit Einspruchsfristen werden gerne mal mit standart Post in die Umlaufbahn geschossen, da wir uns schon an die zuverlässige Zustellung gewöhnt haben und das"einfach so hinnehmen"
Ja, aber genau das ist dann das Problem der Behörde. Wenn Du z.B. sagts, Du hast den Brief nie erhalten, ist die Behörde in der Beweispflicht.

"Und jede gemeldete Person muß einen frei zugänglichen Briefkasten habe"

So, für diese Behauptung würde mich (und andere sicher auch) mal die gesetzliche Grundlage inetressieren.
In welchem Gesetz steht das? Auf welche Entscheidung beruffst Du Dich da?
Es gibt viele, die sich einer Postzustellung so entziehen. Die müßten dann ja alle schonmal von irgendeiner
Behörde mit Berufung auf eine gesetzliche Regelung gerügt worden sein.

Beweis der Zustellung: Die Zustellung eines Briefes wird mit der einfachsten Form des Einschreibens, dem Einwurfeinschreiben, bewiesen.
Das ist zwar richtig, aber bei derart zugestellten Briefen beginnt noch keine Frist zu laufen, da die Zustellung an die betreffende Person so gesetzlich nicht bewiesen werden kann. Und eine Frist beginnt immer nur gegen die Person zu laufen, an die das Schreiben gerichtet ist und die Person das Schreiben auch nachweislich erhalten hat.
Bei dem quittiert der Zusteller, dass er das Schreiben in den Briefkasten der Empfängers eingelegt hat.

Auch richtig. Zur Wirkungslosigkeit eines Fristanlaufs: siehe oben

Alle weiteren teureren Formen des Einschreibens, mit Rückschein, mit persönlicher Übergabe etc. haben einen rein psychologischen Wert, juristisch beweisen sie nicht mehr als das günstigste Einwurfeinschreiben.

Dem kann ich nur widersprechen. Bei sowas kann der Empfänger immer erfolgreich behaupten, daß in dem Umschlag z.B. nichts oder nicht das behauptete Schreiben drin war.

Begründung: Jeder Bürger ist verpflichtet öffentlich zugänglich postalisch erreichbar zu sein (per Briefkasten) und dafür zu sorgen, dass der Briefkasten in sinnvollen Abständen geleert wird (in der Regel einmal pro Woche)und dass der Briefkasten vor fremden Zugriffen geschützt ist. Ein Postfach ersetzt diese Verpflichtung nicht.

Nochmals: Bitte die gesetzliche oder rechtliche Grundlage dafür. Du verwechselst das jetzt bestimmt mit z.B. dem Arbeitsamt, wo eine postalische Erreichbarkeit vorgeschrieben wird, um Leistungen zu erhalten.

Beweis des Inhalts: Ein Einschreiben beweist lediglich, dass ein Kuvert zugestellt wurde. Was dieses Kuvert enthält, wird damit nicht bewiesen. Begründung: Der Postdienstleister übernimmt ein verschlossenes Kuvert und weiß nicht, was dieses enthält.
Genauso ist es. Siehe ebenfalls oben. Das Risiko der Zustellung geht auf den Zusteller über, und wenn der nicht so zustellt, wie es die Behörde gern hätte, dann muß die Behörde das beim Zusteller reklamieren.

Lösung: Es gibt nur eine Form der Zustellung, die beides beweist und dass ist die "förmliche Zustellung" oder auch Post-Zustellungs-Urkunde" (PZU) genannt.

Genau. Das ist eine der wenigen Ausnahmen, wo eine Frist zu laufen beginnt, wenn der Zusteller den Brief in den Briefkasten zustellt. Die gelbe Karte gibt es nicht mehr. Per PZU zugestellte Schreiben wenden nicht mehr niedergelegt. Und wenn die Person keinen Briefkasten mehr hat und versucht wird, ein mit PZU verschicktes Schreiben zuzustellen, dann steht auf der PZU halt "nicht zustellbar" und die Behörde hat den Nachweis, daß der Empfänger den Brief nie erhielt!


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Re: Ab wann ist ein Brief zugestellt?
#28: 03. Januar 2013, 16:31
[...]
Email ist deshalb nur nachrichtlich anwendbar, weil der Absender nicht eindeutig bestimmbar ist.
Man kann nie nachvollziehen, ob eine Email auch von demjenigen kommt, der vorgibt, der Absender
zu sein. Emails mit willkürlichen Absendern kann praktisch jeder versenden.

Wenn man per Mail kommunizieren will, dann müssen beide Seiten die Regelungen des Signaturgesetzes
einhalten, und dafür sind meistens nicht einmal Ämter und Behörden technisch  in der Lage.

Du hast aber die Email auf Deinem Rechner (wenn Du sie nicht gelöscht hast) und kannst also zumindest das *Versenden* nachweisen (und da ist auch der Absender eindeutig bestimmbar) - den *Eingang* natürlich nicht.
Wie auch beim Fax.
Und wie auch beim Brief.

Aber:
In Anbetracht der Wahrscheinlichkeit, dass von *DREI* Zustellmethoden mindestens *EINE* tatsächlich eintreffen sollte, würde auch ein Gericht Zweifel an der Glaubwürdigkeit desjenigen haben, der behauptet, er hätte durch *KEINE* der *DREI* Zustellmöglichkeiten etwas erhalten.

Gute Chancen also.
So jedenfalls meine Informationen.

PS: Wenn man die Chancen potenzieren will, dann hilft vielleicht auch *mehrfaches* Absenden per Brief/ Fax/ Email - die werden ihre wahre Freude daran haben ;-))


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Re: Ab wann ist ein Brief zugestellt?
#29: 03. Januar 2013, 16:45
@Bürger

Da irrst Du Dich aber gewaltig!

Wenn es darum geht, eine Zustellung einem Richter zu beweisen, dann muß diese schon durch
eine zulässige Übermittlung erfolgen. Das wäre demnach nur per Fax oder auf dem Postweg
möglich. Du mußt auch zwischen Privatrecht und Behördenrecht unterscheiden.
Für eine elektronische Zustellung gibt es inzwischen Vorschriften, die von beiden Seiten,
insbesondere von der Behörde einzuhalten sind, wenn sie gerichtsverwertbar sein soll,
und so weit sind die heutzutage noch nicht.

Ich habe noch eine Email hier, wo mir eine Sachbearbeiterin diverse Zusprachen per Email
versicherte und mir zuvor auch versichert hat, daß eine Absprache per Email völlig in Ordnung
ist. Als ich die zugesicherten Leistungen dann fordern wollte, wurden diese abgelehnt.
Ein Widerspruch wurde von derselben Behörde mit der Begründung abgelehnt, daß die per Mail
zugesicherten Leistungen nicht beansprucht werden können, da die Regelungen insbesondere
hinsichtlich der digitalen Signatur nicht erfüllt seien und aus dem Emailschriftverkehr daher kein
Anspruch hergeleitet werden kann.

Soviel abschließend zum Themal Beweisbarkeit von Emailzustellung. Ein Richter hätte das
ganz sicher genauso gesehen. Keine Chance.

Aber Du kannst es ja gern mal in einem Selbstversuch ausprobieren. Reiche doch später Deine
Klage einfach per Email beim Verwaltungsgericht ein. Da wirst Du Dein blaues Wunder schon erleben!


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