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Autor Thema: Warnung vor/ Sammelklage gg. kostenpfl. Online-Service bzgl. Rundfunkbeitrag  (Gelesen 257 mal)

D
  • Administrator
  • Beiträge: 1.499
Zur reinen Information und ggf. Vermeidung, in diese Falle zu tappen... :o

heise.de, 18.12.2024
Rundfunkgebühr: Sammelklage gegen Beitragsdienstleister läuft
Ein Online-Dienst zum Rundfunkbeitrag macht nicht richtig kenntlich, dass er für einen an sich kostenlosen Service abkassiert. Betroffene können sich wehren.
Von Stefan Krempl
https://www.heise.de/news/Rundfunkgebuehr-Sammelklage-gegen-Beitragsdienstleister-laeuft-10215046.html
Zitat von: heise.de, 18.12.2024, Rundfunkgebühr: Sammelklage gegen Beitragsdienstleister läuft
Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat am Dienstag eine Verbandsklage des Bundesverbands der Verbraucherzentralen (vzbv) gegen die SSS-Software Special Service GmbH im Klageregister auf seiner Webseite öffentlich bekannt gemacht. Bei der Firma handelt es sich um einen Dienstleister für An-, Ab- oder Ummeldungen beim Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Für eigentlich kostenfreie Vorgänge berechnet der Anbieter online unter [...] eine Gebühr.

Hintergrund: Wer umzieht oder seine Bankverbindung ändert, muss das häufig auch dem Beitragsservice der öffentlich-rechtlichen Sender mitteilen. Das ist auf der offiziellen Website www.rundfunkbeitrag.de kostenlos. Auf [...] mussten Verbraucher für diesen Schritt dagegen zunächst 29,99 Euro zahlen, mittlerweile sind es 39,99 Euro. [...]

SSS hat fehlerhafte Widerrufsbelehrung eingeräumt
[...]

Kommentar:
Zitat von: ventorcai
Und sie haben nicht darauf hingeweisen, daß das Ummelden ansich kostenfrei ist.
Hinzu kommt, daß man dem Abzockerverein GEZ¹ natürlich problemlos zutraut für An-, Ab- oder Ummeldungen 40 € zu kassieren.
__________
¹ DIe GEZ hat u.a. lange grundgesetzwidrig Beiträge doppelt erhoben, und nach dem Urteil des Bundesverfassungsgericht, daß diese Praxis für verboten hat, die illegal eingezogenen „Beitrage“ natürlich nicht zurück gezahlt.
https://www.heise.de/forum/heise-online/Kommentare/Rundfunkgebuehr-Sammelklage-gegen-Beitragsdienstleister-laeuft/Re-Eh/posting-44728096/show/


Edit "Bürger": Zu möglichen Interessenkonflikten/ Befangenheit der Verbraucherzentralen
aufgrund tlw. "Mittelzuwendungen" von Seiten ARD-ZDF-GEZ siehe u.a. unter
Verbraucherzentralen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=13415.0


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. Dezember 2024, 17:09 von Bürger«
Ich weiß nicht, ob es besser wird, wenn es sich ändert.
Aber ich weiß, dass es sich ändern muss, wenn es besser werden soll.

Georg Christoph Lichtenberg

Und deshalb:
Lastschrift kündigen + Teil werden von
www.rundfunk-frei.de

Z
  • Beiträge: 1.568
40 Euro dafür, daß sie einen tatsächlich "abmelden"!
Wenns funktioniert, dann wäre es das Geld wert gewesen... ;D


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  • Sparquote 2013...2025: 13x(~210)=~2700€
"Beitragsdienstleister" für diese Leute ist ja ein feines Wort.

Ohne den Dienstleister zu preisen, aber an sich ist es zulässig, Dienste für Geld zu verkaufen an Leute, die das Kostenlose nicht alleine schaffen.

Auch Partnerverschaffung kann man angeblich kostenlos haben - soll sogar einige Millionen Jahre so funktoniert haben für unsere Vorfahren im weitesten Sinn. 

Wollen die Verbraucherschutzvereine nun gegen alle kostenpflichtigen Partnervermittlungen eine Verbandsklage führen?

Das war kein Engagement, keine Fürsprache für den betreffenden Dienst. Nur sieht man, wie hektisch das Imperium reagiert angesichts der Flut von Inkasso-Störfeuern.

Klarstellung: Ganz verschiedene Ansätze sind am Werk.
-------------------------------------------------------------------------
"Beitragsbloc...",
dieser "Beitragsdienstleister" (interessante Bezeichnung...)

und Verfassungsbeschwerden und "STOP ARD", korreliert mit dem Forumswissen.

Bleibt noch anzumerken,
--------------------------------------
sind die Verbraucherzentralen nicht eigentlich Wettbewerber mit diesem Dienstleister?
Sie beraten zwar "kostenlos" in Sachen Rundfunkabgabe, eigentlich ja wohl aber durch ziemlich alle Anstalten mit rund 90 Euro vergütet? - Mit einer entsprechenden Jahrespauschaule?

Falls es wirklich so sein sollte, ist das alles in Ordnung so?
Und wenn jetzt die Wettbewerbsschutz-Zentralen meinen könnten, dass es unfair sei, wenn die Verbraucherzentralen in dieser Weise ihre Mittel für Verbandsklagen einsetzen?

Alles nicht ernst gemeint... Wir schauen zu, wie die anderen sich bekriegen.


Edit "Bürger": Zu möglichen Interessenkonflikten/ Befangenheit der Verbraucherzentralen
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  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. Dezember 2024, 17:09 von Bürger«
"Glücklich das Land, das Rechtsstaatsverteidiger hat. Traurig das Land, das sie nötig hat."   (Pedro Rosso)
Deine Worte weht der Wind ins Nirwana des ewigen Vergessens. Willst du die Welt wandeln, so musst du handeln. Um Böses abzuschaffen, Paragrafen sind deine Waffen.

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Warnung, Satire! Da hat sich jemand etwas frei Erfundenes ausgedacht!

Zitat
heise.de  berichtet.
Verbandsklage der Verbraucherzentralen gegen die Verbraucherzentralen.

Diese würden kosten-basierte bezahlte Dienste erbringen, was man beim sogenannten "Beitragsservice" in Köln kostenlos erhalten kann.
Zwar erklären die Verbraucherzentralen dies als kostenlos. Aber sie erhalten dafür Bezahlung aus der Zwangs-Rundfunkabgabe.

Kolportiert wird - nicht verifiziert - dass sie ihren üblichen Satz von etwa 90 Euro durch eine Jahrespauschale abgegolten erhalten, also über das Doppelte von angeblich existierenden gewissen privaten Dienstleistern.

Zwar dürfen Verbraucherzentralen laut Gesetz nicht über öffentlich-rechtliche Abgaben beraten, wird vorgeworfen. Das tun sie aber nicht, sei die juristische Gegenmeinung, weil sie dies als "Projekt" durch ihr "alter ego" - "anderes Ich" bearbeiten lassen.

Zwar müsse bei Rechtsberatung an sich der Ratsuchende aufgeklärt werden, wenn die Beratung von der Gegenseite finanziert wird, wird vorgeworfen.
Aber es soll angeblich gegen-behauptet werden, dies sei nicht Rechtsberatung und ohnehin sei man nicht Rechtsanwalt, das gelte gar nicht für die nicht-anwaltliche Rechtsberatung.

Die Verbraucherzenralen wollen, meinen gewisse Beobachter, durch den Erfolg der Abweisung ihrer Klage bei Gericht bewirken, dass endlich Rechtsprechung entstehen möge, dass das alles so in Ordnung ist.
Dafür spricht auch, dass sie angeblich - nicht verifziert - ein Gutachten des hochkarätigen Rechtswissenchaftler Paul Friedhof vorgelegt haben, wonach die Verbandsklage gerichtlich abzuweisen sei, weil alles in Ordnung sei.

Beobachter kommentieren, dem Ergebnis dieses einmaligen Rechtsschutz-Experiments einer Verbandsklage gegen den eigenen Verband sei mit Spannung entgegenzusehen. Auf die Analogie zur gelegentlichen Selbst-Strafanzeige sei hingewiesen, aber hier gehe es um nicht-strafrechtliche Aspekte, das sei ein Novum für Deutschlands Rechtsprechung.

Dies war Satire. Nichts vom Vorstehenden ist wahr und die Unrichtigkeit wird hiermit ausdrücklich betont.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 20. Dezember 2024, 15:27 von Bürger«
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