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Autor Thema: Falls Vollstreckung abgewehrt/ eingestellt... > Was folgt dann?  (Gelesen 5252 mal)

N
  • Beiträge: 6
Betrifft auch
Beschlüsse/Urteile gegen ARD-ZDF-GEZ wg. Vollstreckungen [Sammel-Thread]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13703.0.html

Auch bei fiktiver Person A ist jetzt die Zwangsvollstreckung eingeleitet worden.
Sie hat dagegen Erinnerung §766ZPO eingelegt und ich denkt, dass sie diese sehr gut formuliert hat.

Sie fragt sich aber:
Selbst wenn ihr das Amtsgericht jetzt Recht geben sollte und die Vollstreckung eingestellt würde...
Was kommt eigentlich dann ??

Vielleicht kann irgendjemand sagen, was Person A dann erwartet.

Muss sie damit rechnen, dass sie mit demselben Betrag und rechtlich (verwaltungsrechtlich) einwandfreiem Beitragsbescheid einfach wieder konfrontiert wird??

Die neuen Bescheide (SWR) sind jetzt ja eindeutig indentifizierbar was Gläubigerkennung und Postanschrift angeht.  :D


Edit "Bürger":
Ausnahmsweise korrigiert/ leicht umformatiert.
Immer und überall bitte den wichtigen Hinweis u.a. oben rechts im Forum beachten...
Wichtig für Sie:
Fragen so genau wie möglich stellen. Angaben über Namen, Orte und sonstige Daten vermeiden. Platzhalter wie z. B. „Person A“, „Firma B“, „Ort C“ usw. verwenden, um Ihr Anliegen hypothetisch zu beschreiben.

Danke für die zukünftige Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 27. Mai 2015, 02:38 von Bürger«

  • Beiträge: 197
  • Zwangsbeitrag = Diktatur pur
... Ich habe dagegen Erinnerung §766ZPO eingelegt ...

Eine Frage: Warum Erinnerung §766ZPO und nicht Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung?


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  • IP logged
Möge die Macht des Grundgesetzes Zwangsbeitrags-Imperien stürzen.

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  • Beiträge: 443
Erinnerung = kostenlos (und der "richtige" Behelf um Vollstreckungsmaßnahme zu blocken)
---------------------------------------------------------------
Die Frage ist auch ob die RUNDFUNKANSTALT glaubhaft machen kann ob DIESE ( nicht ein Beitragsservice) die streitgegenständlichen Verwaltungsakte ERLASSEN und VERSAND hat. Ein einfaches bestreiten dessen sollte immer vorgebracht werden,
da könnte es schon Überraschungen geben....


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 26. Mai 2015, 22:46 von seppl«

  • Moderator
  • Beiträge: 11.745
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Selbst wenn ihr das Amtsgericht jetzt Recht geben sollte und die Vollstreckung eingestellt würde...
Was kommt eigentlich dann ?? [...]
Muss sie damit rechnen, dass sie mit demselben Betrag und rechtlich (verwaltungsrechtlich) einwandfreiem Beitragsbescheid einfach wieder konfrontiert wird??
Abhängig von den Voraussetzungen dürfte eine "Abwehr" oder "Einstellung" der Zwangsvollstreckung (z.B. wegen fehlender Voraussetzungen) die jeweilige Forderung i.d.R. lediglich "aufschieben" - jedoch nicht "aufheben".

Die Forderung besteht ja grundsätzlich per zum offiziell eingetragenen und geltenden LandesGESETZ erhobenen sog. "Rundfunkbeitragsstaatsvertrag" (RBStV) - und ist somit nicht aus der Welt.

Solange dieser "RBStV" besteht, besteht die (Un-)Rechtsgrundlage für diese Forderungen.
Erst, wenn diese Grundlage gekippt oder in ihren wesentlichen Teilen revidiert würde, wäre die Grundlage der Forderung entzogen. Darum geht es ja im regulären Rechtsweg gegen die Beitrags-/ FestsetzungsBESCHEIDE:
...im Wesentlichen die formelle und materielle Verfassungswidrigkeit der (Un-)Rechtsgrundlage nachzuweisen und letztinstanzlich feststellen zu lassen.
Eine "Abwehr" der Zwangsvollstreckung hat dies nicht zum Gegenstand - und kann allenfalls als vorübergehender "Notnagel"/ "Zeit schinden" betrachtet werden.

Insofern:
JA, Person A müsste wohl "damit rechnen, dass sie mit demselben Betrag und rechtlich (verwaltungsrechtlich) einwandfreiem* Beitragsbescheid einfach wieder konfrontiert" werden wird - vermutlich sogar nachweislich zugestellt ;)
* > sagen wir mal "weitestgehend korrigiertem" ;)

Die neuen Bescheide (SWR) sind jetzt ja eindeutig indentifizierbar was Gläubigerkennung und Postanschrift angeht.  :D
...auch das wäre ggf. nach wie vor näher zu prüfen - nicht alles was geändert wird, wird dadurch auch richtiger ;)
Dieses Thema dann jedoch mglw. besser gleich zum Gegenstand des regulären Rechtsmittels (i.d.R. Widerspruch) gegen den Beitrags-/ FestsetzungsBESCHEID machen...


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 27. Mai 2015, 02:55 von Bürger«
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N
  • Beiträge: 6
Ja, das habe ich mir schon gedacht. Ich hab aber noch ein Eisen im Feuer. Das Ergebnis des AG werde ich evtl
bei den Beschlüssen/Urteile gegen ARD/ZDf veröffenlichen. Danke für die Antworten. :D


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