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Autor Thema: Erfahrungen mit Vollstreckungen  (Gelesen 34836 mal)

s
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Re: Erfahrungen mit Vollstreckungen
#45: 01. März 2015, 18:01
Im Übrigen hat die Behörde im Zweifel den Zugang nachzuweisen und nicht irgendeine vermeintliche Absendung.

Und in dieser Konstellation bestand halt kein Zweifel.

Oder hast du ein Urteil, wo bei mehreren angeblich nicht bekanntgegebenen Bescheiden ohne Substantiierung zulasten der Behörde entschieden wurde?


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Re: Erfahrungen mit Vollstreckungen
#46: 01. März 2015, 18:45


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"Ein Anspruch, dass alle Aspekte eines Sachverhalts zu nennen sind, lässt sich aus dem Programmgrundsatz nicht ableiten und stände auch nicht in Einklang mit der grundgesetzlich geschützten Rundfunkfreiheit."
WDR-Intendant Tom Buhrow, Antwort auf Programmbeschwerde der Publikumskonferenz e.V.

s
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Re: Erfahrungen mit Vollstreckungen
#47: 02. März 2015, 19:10
http://www.docdroid.net/st64/beschluss-vg-schleswig-holstein.pdf.html

Da liegt der Knackpunkt darin, dass (wie beim NDR üblich) keine ordnungsgemäße Vermerke über die Aufgabe des Bescheides zur Post existierten.
Ob der NDR diesbezüglich anders verfährt als der SWR? Im Stuttgarter Verfahren wurden die internen Aktenausdrucke vorgelegt und für ausreichend befunden.


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Re: Erfahrungen mit Vollstreckungen
#48: 02. März 2015, 20:37
Die Frage war, ob es Entscheidungen gebe, in denen bei unsubstantiiertem Bestreiten des Zugangs mehrerer Bescheide der Fall zu Lasten der Behörde ausgegangen sei. Ein Nachweis wurde geliefert.

Eine andere Frage ist die der Begründung. Auch bei vorhandenem Absendevermerk ist kein Zugang bewiesen. Siehe u. a.:

Bundesgerichtshof, Urt. v. 05.04.1978, Az.: IV ZB 20/78

Zitat
Im vorliegenden Falle ist gerade die Frage des Zuganges selbst streitig. Nach den Erfahrungen des täglichen Lebens kommt es auch unter normalen Postverhältnissen immer wieder vor, daß abgeschickte (gewöhnliche) Briefe den Empfänger nicht erreichen. Die Grundsätze vom Beweis des ersten Anscheins sind hier nicht anwendbar. Für den Empfänger wäre es eine untragbare Zumutung, wenn er von sich aus Nachforschungen über den Verbleib eines an ihn abgesandten Schreibens anstellen müßte, um die Annahme des Zuganges zu widerlegen. Auf diese Weise würde andererseits das vom Absender zu beweisende gesetzliche Erfordernis des Zuganges praktisch durch den bloßen Nachweis der Absendung ersetzt. Wenn daher - wie hier - der Adressat eines Schreibens dessen Zugang nicht zugesteht, muß es bei der Regelung des sachlichen Rechts verbleiben, nach der diese Frage offen bleibt, wenn und solange nicht der Nachweis geführt wird, daß das Schreiben dem Adressaten zugegangen ist.


OVG Nordrhein-Westfalen · Urteil vom 29. April 2008 · Az. 19 A 1863/06
https://openjur.de/u/130378.html

Rd. Nr. 44
Zitat
Der zwischen den Beteiligten umstrittene Zugang des Bescheides des Beklagten vom 2. Juni 1998 gibt dem Senat Veranlassung zu folgenden ergänzenden Hinweisen: Jedenfalls dann, wenn der Zugang eines Bescheides als solcher streitig ist, es also nicht lediglich um die Frage des Zeitpunktes des Zugangs geht, sind an die Substantiierung des (schlichten) Bestreitens im Rahmen der Bekanntgabevermutung des § 41 Abs. 2 VwVfG NRW keine weiteren Anforderungen zu stellen. Abgesehen davon kommt der Beweis des ersten Anscheins in diesem Zusammenhang nur dann in Betracht, wenn der nach der Lebenserfahrung bestimmte Folgen auslösende typische Sachverhalt, zu dem die Absendung des jeweiligen Bescheides gehört, feststeht. Davon ist in der Regel nicht allein im Hinblick darauf auszugehen, dass der in Rede stehende Bescheid mit einem "Ab-Vermerk" versehen und/oder sein Erlass im entsprechenden Teilnehmerkonto dokumentiert ist.
Zudem lässt allein das Fehlen eines postalischen Rücklaufs und/oder die Tatsache, dass den Adressaten andere Postsendungen der Behörde erreicht haben, nicht mit hinreichender Sicherheit darauf schließen, dass ihn ein mit einfachem Brief versandter Bescheid tatsächlich erreicht hat; es kann vielmehr nach der allgemeinen Lebenserfahrung, nicht ausgeschlossen werden, dass einzelne Briefsendungen auf dem Postweg verloren gehen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 03. März 2015, 01:49 von Bürger«
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Re: Erfahrungen mit Vollstreckungen
#49: 04. März 2015, 22:13
Hallo,
ein Freund meiner Schwester hat gestern einen Brief bekommen, in dem es auch um "Vollstreckung" geht (siehe Anhang). Er ist sich nicht sicher, welche Art von Schreiben es ist. Es kam auf normalem Postweg und war auch nicht in einem gelben Umschlag.
Er hat in alter Post gekramt und sowohl Bescheide als auch eine Mahnung des Beitragsservice gefunden, aber nie reagiert.
-Handelt es sich hier um eine Ankündigung zur Zwangsvollstreckung?
-Wie gefährlich ist die Situation? Wie reagiert er am besten darauf? Gibt's dazu bitte einen Link, Stichwort?
-Die Stelle auf der 2.ten Seite mit "Mahlzeiten" ist sehr unverständlich. Versteht die jmd.?
Vielen Dank!


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  • Status: Vielleicht gehe ich bald in den Knast
Re: Erfahrungen mit Vollstreckungen
#50: 05. März 2015, 14:15
Hallo,

"Schnelleinstieg"
Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/board,67.0.html

Zitat
-Handelt es sich hier um eine Ankündigung zur Zwangsvollstreckung?
-Wie gefährlich ist die Situation? Wie reagiert er am besten darauf? Gibt's dazu bitte einen Link, Stichwort?
Wenn man auf Nichts reagiert,  ist es wohl eine Zwangsvollstreckung und bei weiteren Nichtreagieren wird die Situation nicht besser!
Reagieren sollte man jetzt in dem man gegen die Vollstreckung angeht!
Das man evtl. keinen Bescheid erhielt und daher eine Vollstreckung ins Leere laufen wird, wurde hier ausführlich diskutiert.. s. oben, bitte lesen!

Folgender Link zum Thema Vollstreckung:
Ablauf +3 Zwangsvollstreckungssache (Gelber Brief) v. örtl. Vollzugsstelle
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74837.html#msg74837

Ablauf +3a Reaktion auf Zwangsvollstreckung ["Beitragsschuldner"]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74838.html#msg74838

neue Vollstreckungsersuchen > mit formalen Änderungen (Gläubigerkennung, etc.)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13065.0.html 

Das mit den Mahlzeiten bedeutet wohl, dass man nicht zu den Mahlzeiten anrufen soll - da die gerade essen und trinken...?!  ;D


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. März 2015, 06:01 von Bürger«
Der Bürger hat das Recht und die Pflicht, die Regierung zur Ordnung zu rufen, wenn er glaubt, daß sie demokratische Rechte mißachtet.”
Dr. Gustav Heinemann, Bundespräsident (1969 –1974 )

 
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