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Autor Thema: Ab welchem Zeitumfang ist Wohnung "bewohnt"="beitragspflichtig" gem. RBStV?  (Gelesen 6226 mal)

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  • Beiträge: 1.575
Ich schlage vor, dass die heutigen Postings in diesem Thread dem bereits genannten Threadzombie betreffs Widerlegung einer Vermutung zugeschlagen werden. Denn es geht hier ja gar nicht mehr um einen "Zeitumfang" des Bewohnens einer Wohnung, der eine Beitragspflicht auslöst; die Bewohnzeit war notariell beglaubigt gleich Null.


Edit "Bürger": Muss/ wird bei Gelegenheit geprüft/ moderiert werden.
Bitte @alle wieder eng und zielgerichtet zum eigentlichen Kern-Thema dieses Threads, welches da lautet
Ab welchem Zeitumfang ist Wohnung "bewohnt"="beitragspflichtig" gem. RBStV?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. Februar 2024, 17:02 von Bürger«

  • Beiträge: 7.376
Zitat
Ab welchem Zeitumfang ist Wohnung "bewohnt"="beitragspflichtig" gem. RBStV?
Da gibt es derzeit doch eigentlich nur eine Antwort? -> Es ist durch den Gesetzgeber nicht definiert; hier hätte es dann die Anschlußproblematik, ob der Landesgesetzgeber das überhaupt definieren dürfte, denn Melderecht ist Bundesrecht?


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