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Autor Thema: Der Mega-Vertrag des Jan Böhmermann - 651.000 > 682.000 > 713.000 €/Jahr  (Gelesen 3564 mal)

H
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Der Eintrag z.B. bei
Unterhaltungsfernsehen Ehrenfeld UE GmbH, Köln - NorthData
https://www.northdata.de/Unterhaltungsfernsehen+Ehrenfeld+UE+GmbH,+K%C3%B6ln/HRB+103610
liefert zunächst keinen Namen "Böhmermann" - was aber nichts über seine Anteilschaften etc. besagt...

Aussagekräftiger ist hier das amtliche öffentliche Registerportal handelsregister.de:
Beteiligt an der Unterhaltungsfernsehen Ehrenfeld UE GmbH (Geschäftsführer Alexander Hesse) sind die
- Habicht Medien GmbH zu 40% (Beteiligter Peter Burtz zu 100%)
und die
- Gruppe 5 Filmproduktion GmbH zu 60%.

Beteiligte der Gruppe 5 Filmproduktion GmbH sind
- ZDF Studios GmbH zu 74,9% (Gesellschafter ZDF zu 100%)
und
- Doclights GmbH zu 25,1%.

Beteiligte der Doclights GmbH sind
- ZDF Studios GmbH zu 49% (Gesellschafter ZDF zu 100%)
und
-Studio Hamburg Produktion Gruppe GmbH zu 51% (Gesellschafter Studio Hamburg GmbH zu 100%)

Beteiligter von Studio Hamburg GmbH ist die NDR Media GmbH zu 100%.

Beteiligter der NDR Media GmbH ist der NDR zu 100%.

---

Insgesamt läßt sich also feststellen, daß an der Unterhaltungsfernsehen Ehrenfeld UE GmbH Herr Peter Burtz zu 40% beteiligt ist und der Rest beim ZDF und NDR liegt.
Jan Böhmermann taucht weder als Gesellschafter, noch als Geschäftsführer auf.
Peter Burtz war lt. Wikipedia (https://de.wikipedia.org/wiki/Peter_Burtz) der Manager von Jan Böhmermann.

Im Jahresabschluß 2021 der Unterhaltungsfernsehen Ehrenfeld UE GmbH (neuerer gesetzwidrig noch nicht veröffentlicht -Stand 02.10.23-, https://www.unternehmensregister.de/ureg/result.html;jsessionid=D6CEF7312BF40FE52CB78B350FC565EC.web04-1?submitaction=showDocument&id=31755771) der Unterhaltungsfernsehen Ehrenfeld UE GmbH steht:
Zitat
Im Geschäftsjahr war durchschnittlich 1 (Vorjahr 1) Mitarbeiter beschäftigt.
Hier fragt sich, wie produziert wird und welche Stellung Jan Böhmermann einnimmt.
(Der Geschäftsführer A. Hesse wird ja wohl nicht alles in Personalunion machen.)
Die Produktionsfirma dürfte also viele Selbständige beschäftigen (leider wurde die G+V nicht veröffentlicht).
Der Jahresüberschuß 2020 (328 TEUR) wurde (bis auf 0,13 €) an die Gesellschafter ausgeschüttet, dürfte wohl auch zukünftig so sein, ein Teil des Geldes für die Produktionsfirma fließt also an das ZDF zurück.
Viel (40% - 2020 = 131 TEUR) geht wegen des Outsourcing der Produktion dem Beitragszahler jedoch verloren.


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Märkische Allgemeine, 01.10.2023
Lukrativer Vertrag für Satiriker?
Bericht: Böhmermann soll mehr als der ZDF-Intendant verdienen
Der Satiriker und ZDF-Moderator Jan Böhmermann hat einem Bericht der „Welt“ zufolge einen sehr lukrativen Vertrag mit dem öffentlich-rechtlichen Sender geschlossen. Sein Gehalt soll sogar deutlich über dem des Intendanten liegen.
https://www.maz-online.de/panorama/jan-boehmermann-soll-mehr-als-der-zdf-intendant-verdienen-LHJWGH5CJZEZDFIHGYQIPWUMLE.html
Zitat von: Märkische Allgemeine, 01.10.2023, Lukrativer Vertrag für Satiriker? - Bericht: Böhmermann soll mehr als der ZDF-Intendant verdienen
[...]
Der Satiriker selbst reagierte am Samstag über seinen Twitter-Account auf den Bericht: „Diese von der Springerpresse herbeispekulierten, kolportierten Honorare sind komplett falsch und haben absolut nichts mit der Realität zu tun! Würden diese Zahlen stimmen, wäre ich längst wütend zum Privatfernsehen gewechselt!


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 02. Oktober 2023, 11:37 von Bürger«
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Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

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  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Im Jahresabschluß 2021 der Unterhaltungsfernsehen Ehrenfeld UE GmbH (neuerer gesetzwidrig noch nicht veröffentlicht -Stand 02.10.23-, https://www.unternehmensregister.de/ureg/result.html;jsessionid=D6CEF7312BF40FE52CB78B350FC565EC.web04-1?submitaction=showDocument&id=31755771) der Unterhaltungsfernsehen Ehrenfeld UE GmbH steht:
Zitat
Im Geschäftsjahr war durchschnittlich 1 (Vorjahr 1) Mitarbeiter beschäftigt.
Hier fragt sich, wie produziert wird und welche Stellung Jan Böhmermann einnimmt.
(Der Geschäftsführer A. Hesse wird ja wohl nicht alles in Personalunion machen.)
Die Produktionsfirma dürfte also viele Selbständige beschäftigen (leider wurde die G+V nicht veröffentlicht).
Da stellt sich doch die Frage, ob außer den - mglw. noch in weiteren Bundesländern zu initiierenden - Prüfungen der Finanzen der Landesrundfunkanstalten durch die Landesrechnungshöfe...

Zu hohe Spitzengehälter beim MDR? Landesrechnungshöfe leiten gemeinsame Prüfung ein (09/2023)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37485.0

...nicht auch Betriebsprüfungen bei sämtlichen mit den "Landesrundfunkanstalten" verquickten/ ausgelagerten Beteiligungsfirmen/ Nachunternehmen/ Sub-Sub-Unternehmen zu veranlassen wären...? :o

Deren Ergebnisse dann mglw. auch jene sillschweigend-wissentlichen Rechtsaufsichts-Pflichtverletzungen zu Tage fördern, welche für dieses ausufernde Monstrum namens "öffentlich-rechtlicher Rundfunk" verantwortlich sind ::)


Eine fiktive Person B kann nur immer wieder sagen:

Nicht nur für Nicht-Nutzer/ Nicht-Interessenten, sondern auch für Nutzer/ Nutzungs-Interessenten...

...alles "gute" Gründe und Anlässe für
SEPA-Mandat/Lastschrift kündigen/rückbuchen, Zahlg. einstellen + Protestnote
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35120.0


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N
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Erinnert mich ein bisschen an die Gehaltsdiskussionen von Thomas Gottschalk in den Glanzzeiten von "Wetten Das". Viel bedenklicher als das Gehalt, ist wohl auch dass er so ein "Publikumsmagnet" ist, wenn man bedenkt, welche Sendeinhalte dort wieder gegeben werden.
Ein Stefan Raab oder Harald Schmidt war seinerzeit überwiegend unpolitisch, also in einer Form dass diese nicht irgend eine politische Agenda verfolgten, sondern auf reine Unterhaltungskonzepte gesetzt haben. Auch 700.000 Euro im Jahr könnten für einen Entertainer gut angelegt sein, wenn man denn dafür einen angemessenen Gegenwert erhält.


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    • Dokumente zum Rechtsstreit Az. 3 K 3106/14
Auch 700.000 Euro im Jahr könnten für einen Entertainer gut angelegt sein, wenn man denn dafür einen angemessenen Gegenwert erhält.
Gut angelegtes Geld, wenn man z.B. Personalangelegenheiten einfach regeln kann.
Stellen wir uns vor, eine Ministerin reicht ihre Abschussliste beim Fernsehclown ein und der tut dann das Seinige.


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Viel (40% - 2020 = 131 TEUR) geht wegen des Outsourcing der Produktion dem Beitragszahler jedoch verloren.
Das ist Geld, das nur deshalb dem Beitragszahler verloren geht, weil das ZDF nicht selbst produziert.
Geld, für das niemand eine Leistung erbringt.
Und das nur im Fall Böhmermann.
Wieviel wird wohl insgesamt beim ZDF / ÖRR bezahlt (? verschleudert!), ohne daß dem eine -wie auch immer geartete- Leistung gegenüber steht?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 02. Oktober 2023, 22:28 von Bürger«

D
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  • Beiträge: 1.485
Zum Themenkomplex Umsatz-/Mehrwertsteuer ist zu beachten das der ÖR auch hier eine Sonder-/Vorzugsbehandlung geniesst:

Steuervorteile - Rechnungshof kritisiert Subventionen für Öff.-Rechtliche (04/2019)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30744.0

Kleine Anfrage BT: Bundesrechnungshof zu Steuervorteilen für örR (06/2019)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=31440.0

„Ungerechtfertigte Steuervorteile für ö.r. Rundfunkanstalten abschaffen“ (01/2023)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37172.0


Der Sender zahlt die Mehrwertsteuer aus der Rundfunkabgabe an Böhmermann.
-----------------------------------------------------------------------------------------------
Zu berücksichtigen ist nämlich, dass die Haupteinnahme der Sender, die Rundfunkabgabe, ohne Mehrwertsteuer zu zahlen ist, auch so ein verdecktes Privileg dieser Sender. Folglich können sie gezahlte Mehrwertsteuer nicht wesentlich abziehen.

Was das im Detail für den Vorsteuerabzug (selbst vom ÖR gezahlte Umsatzsteuer) bedeutet wäre noch zu klären. Vermutlich jedoch das der ÖR seine gezahlte Umsatzsteuer (voll) geltend macht und in Abzug bringt...aber ggf. gibt es hier ja noch eine weitere Sonder-/Vorzugsbehandlung?

So wie ich es verstehe, zahlen die öR selbst den Sondersteuersatz von 16 % (z.B. für Werbeeinnahmen) können aber selbst die 19 % Umsatzsteuer aus Ihren Rechnungen in Abzug bringen.


Nicht zuletzt die Firmengeflechte der öR ermöglichen da wohl einiges.

Falls jemand dazu weitere Informationen besitzt / findet gerne hier mitteilen. Das Thema MwSt sollte dann aber wohl in einem passend dazu erstellten Thread ausgelagert / fortgeführt werden.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 03. Oktober 2023, 00:56 von DumbTV«
Ich weiß nicht, ob es besser wird, wenn es sich ändert.
Aber ich weiß, dass es sich ändern muss, wenn es besser werden soll.

Georg Christoph Lichtenberg

Und deshalb:
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  • Beiträge: 7.385
Zum Themenkomplex Umsatz-/Mehrwertsteuer ist zu beachten das der ÖR auch hier eine Sonder-/Vorzugsbehandlung geniesst:
Da wäre doch zu prüfen, ob das unionsrechtlich auch so ist, denn Mehrwertsteuer ist unionsreguliert

Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/AUTO/?uri=CELEX:32006L0112&qid=1696280947406

Aktuelle Fassung:
Konsolidierter Text: Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/de/TXT/?uri=CELEX%3A02006L0112-20220701&qid=1696280947406

Zitat
KAPITEL 3 - Dienstleistungen

Artikel 24

(1)   Als „Dienstleistung“ gilt jeder Umsatz, der keine Lieferung von Gegenständen ist.
(2)   Als „Telekommunikationsdienstleistung“ gelten Dienstleistungen zum Zweck der Übertragung, Ausstrahlung oder des Empfangs von Signalen, Schrift, Bild und Ton oder Informationen jeglicher Art über Draht, Funk, optische oder andere elektromagnetische Medien, einschließlich der damit im Zusammenhang stehenden Abtretung oder Einräumung von Nutzungsrechten an Einrichtungen zur Übertragung, Ausstrahlung oder zum Empfang, einschließlich der Bereitstellung des Zugangs zu globalen Informationsnetzen.

Artikel 25
Eine Dienstleistung kann unter anderem in einem der folgenden Umsätze bestehen:

a) Abtretung eines nicht körperlichen Gegenstands, gleichgültig, ob in einer Urkunde verbrieft oder nicht;

b) Verpflichtung, eine Handlung zu unterlassen oder eine Handlung oder einen Zustand zu dulden;

c) Erbringung einer Dienstleistung auf Grund einer behördlichen Anordnung oder kraft Gesetzes.

Artikel 26
(1)   Einer Dienstleistung gegen Entgelt gleichgestellt sind folgende Umsätze:

a)
Verwendung eines dem Unternehmen zugeordneten Gegenstands für den privaten Bedarf des Steuerpflichtigen, für den Bedarf seines Personals oder allgemein für unternehmensfremde Zwecke, wenn dieser Gegenstand zum vollen oder teilweisen Vorsteuerabzug berechtigt hat;

b)
unentgeltliche Erbringung von Dienstleistungen durch den Steuerpflichtigen für seinen privaten Bedarf, für den Bedarf seines Personals oder allgemein für unternehmensfremde Zwecke.
(2)   Die Mitgliedstaaten können Abweichungen von Absatz 1 vorsehen, sofern solche Abweichungen nicht zu Wettbewerbsverzerrungen führen.

Artikel 27
Um Wettbewerbsverzerrungen vorzubeugen, können die Mitgliedstaaten nach Konsultation des Mehrwertsteuerausschusses auch die Erbringung einer Dienstleistung durch einen Steuerpflichtigen für das eigene Unternehmen einer Dienstleistung gegen Entgelt gleichstellen, falls ihn die Erbringung einer derartigen Dienstleistung durch einen anderen Steuerpflichtigen nicht zum vollen Vorsteuerabzug berechtigen würde.

Artikel 28
Steuerpflichtige, die bei der Erbringung von Dienstleistungen im eigenen Namen, aber für Rechnung Dritter tätig werden, werden behandelt, als ob sie diese Dienstleistungen selbst erhalten und erbracht hätten.

Artikel 29
Artikel 19 gilt unter den gleichen Voraussetzungen für Dienstleistungen.
Hier hat es nämlich den besonderen Umstand, daß "Rundfunk" als solches unions-mehrwertsteuerrechtlich der Telekommunikation zugeordnet wird; die Unterscheidung zwischen öffentlichem und privatem Rundfunk erfolgt nicht.


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- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

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Hinsichtlich Mehrwertsteuer siehe auch:

EuGH C-109/02 - Wettbewerber sind steuerlich gleichzubehandeln
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37500.0


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- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

Z
  • Beiträge: 1.563
Wozu ist eigentlich die Verschachtelung der Produktionsgesellschaften "notwendig"? Sowas macht man aus steuerlichen Gründen, aus Risikomanagementgründen (auch wenn einem das im Insolvenzfall einer Anteils-GmbH auf die Füße fallen kann) oder um etwas zu verschleiern: Besitzverhältnisse, Bereicherungsstufen, Versorgungsleistungen.
Wie kann ein einzelnes Männekin den Laden schmeißen? Das wäre dann bei einem Angestellten tatsächlich der Geschäftsführer selbst, der Rest wird extern eingekauft. Möglicherweise auch Böhmermann als freier oder selbständiger Mitarbeiter, "Honorarkraft".


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