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Allgemeines => Archiv => Pressemeldungen September 2023 => Thema gestartet von: DumbTV am 29. September 2023, 21:36

Titel: Der Mega-Vertrag des Jan Böhmermann - 651.000 > 682.000 > 713.000 €/Jahr
Beitrag von: DumbTV am 29. September 2023, 21:36
welt,de (€), 29.09.2023

ZDF
Der Mega-Vertrag des Jan Böhmermann

Vor zehn Monaten kritisierte Jan Böhmermann den Umgang des öffentlich-rechtlichen Rundfunks mit Gebührengeldern.1 Um sein Gehalt jedoch machen sowohl der Moderator als auch das ZDF ein großes Geheimnis. Jetzt kommt heraus: Selbst im Vergleich zum Intendanten ist sein Gehalt bemerkenswert.
https://www.welt.de/politik/deutschland/plus247740012/ZDF-Der-Mega-Vertrag-des-Jan-Boehmermann.html

Die Inhalte dieser und weiterer Veröffentlichungen sowie auch die Grundhaltungen des Verfassers/ Veröffentlichungsmediums spiegeln nicht zwangsläufig die Meinung des gez-boykott-Forums, dessen Moderatoren und dessen Mitglieder wider und werden hiermit auch nicht zu eigen gemacht. Die Erwähnung/ Verlinkung/ Zitierung/ Diskussion erfolgt unter Berufung auf die Meinungsfreiheit gem. Artikel 5 Grundgesetz und zur Ermöglichung einer weitestgehend ungefilterten öffentlichen Meinungsbildung sowie zur Dokumentation.


Ausgewählte Links zu diesem Thema:
Der Mega-Vertrag des Jan Böhmermann - 651.000 > 682.000 > 713.000 €/Jahr (09/2023)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37493.0
im direkten Vergleich zu seiner (heuchlerischen?) "Betroffenheits-Satire" bzgl. des RBB-Veruntreuungs-Skandals u.a. unter
1Jung, divers & mega Programm: der öff.-rechtl. Rundfunk (ZDF MAGAZIN ROYALE) (11/2022)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36683.0
und zu seiner weiteren (heuchlerischen?) "Kritik-Satire"(?) u.a. unter
Böhmermanns Bestandsaufnahme: "Geld ist ja ohne Ende da, es versickert halt..." (11/2016)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=20904.0

Ausgewählte Links zu Sittenwidrigkeit/ Wucher weiterer "öffentlich-rechtlicher" Spitzengehälter:
Kündig. v. RBB-Verw.-dir. Brandstäter rechtens - kein Anspruch auf Ruhegeld (01/2023)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37462.0
Sittenwidriges, „wucherähnliches Rechtsgeschäft“: Ex-RBB-Direktorin muss... (09/2023)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37481.0
Zu hohe Spitzengehälter beim MDR? Landesrechnungshöfe leiten gemeinsame Prüfung ein (09/2023)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37485.0


Siehe auch bereits bestehende Diskussionen zu "Sittenwidrigkeit"/ "Wucher" u.a. unter
Widerspruch wegen Sittenwidrigkeit des Vertrages
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=6774.0
BGB § 138 (2) Sittenwidriges Rechtsgeschäft; Wucher
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=8616.0
Sittenwidriges Wuchergeschäft
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=18603.0


Ausgewählte Links zu Böhmermann/ Magazin Royale und dessen "Investigativ-Satire":
Beschädigter BSI-Präsident Arne Schönbohm - Der herbeigeböhmermannte Skandal (10/2022)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37235.0
Irreführende Behauptungen - Böhmermann ätzt gegen den CSU-Politiker Schmidt (02/2023)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37015.0
Böhmermann-Bericht wohl falsch - BSI-Chef Schönbohm zu Unrecht rausgeschm. (05/2023)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37236.0
Jan Böhmermann ist Grund genug, den Rundfunkbeitrag zu verweigern (05/2023)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37253.0





...alles "gute" Gründe und Anlässe für
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https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35120.0


Außerdem...
An die Mitarbeiter des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und GEZ/Beitragsservice
Tippgeber werden - zu Missständen im ö.r. Rundfunksystem!
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Edit "Bürger": Danke für den Fund! Link-Liste ergänzt/ angepasst.
Titel: Re: Der Mega-Vertrag des Jan Böhmermann - 651.000 > 682.000 > 713.000 €/Jahr
Beitrag von: Bürger am 29. September 2023, 23:46
Weiterer Artikel mit ein paar weiteren - verstörenden - Details... :o

Focus, 29.09.2023
Moderatoren verdienen Spitzengelder
Jan Böhmermann kassiert fast doppeltes Gehalt des ZDF-Intendanten
Der ZDF hatte im November 2022 den Vertrag mit Jan Böhmermann um drei Jahre verlängert. Böhmermann ist mit seiner Sendung „ZDF Magazin Royale“ ein Publikumsmagnet - und gleichzeitig ein absoluter Topverdiener, wie nun ein Bericht enthüllt.
https://www.focus.de/kultur/stars/moderatoren-verdienen-spitzengelder-jan-boehmermann-kassiert-fast-doppeltes-gehalt-des-zdf-intendanten_id_215228998.html
Zitat von: Focus, 29.09.2023, Moderatoren verdienen Spitzengelder - Jan Böhmermann kassiert fast doppeltes Gehalt des ZDF-Intendanten
Wie „Welt am Sonntag“ berichtet, wird Böhmermann nach seiner Vertragsverlängerung deutlich besser bezahlt als bereits zuvor. Demnach erhält der Moderator in diesem Jahr 651.000 Euro plus Mehrwertsteuer vom ZDF.

Im kommenden Jahr gibt es einen weiteren Anstieg von Böhmermanns Gehalt auf 682.000 Euro. Auch für 2025 ist ein weiteres Plus vorgesehen – auf insgesamt 713.000 Euro. [...]

[...] Aus den „Welt“-Recherchen geht nicht hervor, was der Sender direkt an die Produktionsfirma Unterhaltungsfernsehen Ehrenfeld UE GmbH zahlt. Diese produziert die Böhmermann-Sendung im Auftrag des ZDF.

[...]

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Titel: Re: Der Mega-Vertrag des Jan Böhmermann - 651.000 > 682.000 > 713.000 €/Jahr
Beitrag von: pinguin am 30. September 2023, 07:34
Zitat
[...] in diesem Jahr 651.000 Euro plus Mehrwertsteuer vom ZDF. [...]

Wieso "plus Mehrwertsteuer"? Bei 19% MwSt. sind das nochmals zusätzlich 123.690 Euro je Jahr, also insgesamt 774.690 Euro?
Titel: Re: Der Mega-Vertrag des Jan Böhmermann - 651.000 > 682.000 > 713.000 €/Jahr
Beitrag von: pjotre am 30. September 2023, 13:47

 @pinguin: Die Mehrwertsteuer ist in der Tat einzurechnen,

da sie nicht "irgendwie weitgehend wieder herausgeholt werden kann".

Verweis auf diesen Thread ist an anderer Stelle im Internet erfolgt:
Zitat
((Noch mehr sittenwidrig bei denen "da oben" bei ARD, ZDF usw.? "Die müssen sich kennen und mögen", die sich gegenseitig beglückenden Gewinnabschöpfer, denen das Geld aus der Runfunkabgabe in Massen vom Himmel fällt.))

ZITAT: Das ZDF-Gehalt Jan Böhmermanns: Wo die Zwangsbeiträge hingehen: ((inkl. MWSt~800.000 €))
? 2023-09-29 (ABO-frei) https://www.danisch.de/blog/2023/09/29/das-zdf-gehalt-jan-boehmermanns/

WELT AM SONNTAG erfuhr _ Details der Vereinbarung _ Ende 2022 _ :
Demnach erhält der Moderator in diesem Jahr 651.000 Euro plus Mehrwertsteuer vom ZDF. Im kommenden Jahr steigt der Sold _ um 31.000 Euro, _ _ für 2025 _ insgesamt 713.000 Euro.

Nicht hervor geht _ welche Beträge der Sender der im Jahr 2020 gegründeten Produktionsfirma Unterhaltungsfernsehen Ehrenfeld UE GmbH zusätzlich überweist, die die Show im Auftrag des ZDF produziert.

Und das alles, für linksaußen-Propaganda.
_ _ ob das ZDF den überhaupt freiwillig im Programm hat. _ _ in der Sache Schönbohm könnte man fragen, ob der nicht: _ auch noch von der Regierung bezahlt wird _ _


Jan Böhmermann kassiert fast doppeltes Gehalt des ZDF-Intendanten.
 2023-09-29 (ABO?) https://www.focus.de/kultur/stars/moderatoren-verdienen-spitzengelder-jan-boehmermann-kassiert-fast-doppeltes-gehalt-des-zdf-intendanten_id_215228998.html ´

Der Mega-Vertrag des Jan Böhmermann - 651.000 > 682.000 > 713.000 €/Jahr
 2023-09-29 (ABO-frei) https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,37493.msg223773.html#msg223773
 
Kommentar:
(vorstehend:) GEZ-BOYKOTT.de verlinkt wiederum einzigartig zu den zugehörigen Themenkreisen.


Es ist kaum noch mitzukommen mit den täglichen Erweiterungen dort zur Fragestellung "Kriminelle Vereinigung - ist es das oder nicht?


Denn das ist, was wegen Beihilfeverbot die Bürger gesetzlich zwingen würden, keinen einzigen Euro dorthin zu zahlen. An diesem Brett wird zur Zeit gebohrt und bereits gehobelt und hier ist die beretis verwendbare bisherige Sammlung der Vielleicht-Indizien: Mittelspalte auf
http://infos7.org/eede/#PEV-ZZSYW-CRIM-ASOC

In Arbeit ist der Schiftsatztext eines Bürgers,

der auch auf dieser Rechtsgrundlage und mit diesen täglich sich erweiternden Nachweisen der Liste die Rundfunkabgabe verweigert, weil er sie laut Strafgesetzbuch seiner subjektiven Meinung nach:
Deshalb gar nicht mehr zahlen darf

Kundige "Schriftsätzer" können das also ab sofort bereits von dort voll übernehmen in eigene Widersprüche.

Ein generell verwendbares Schriftsatzbeispiel für Widersprüche und Gerichte,
sobald verfügbar, soll den Forumsaktiven dann als konkretere Denkvorlage in eigener Sache dienen.
(Es gibt in Foren keine Rechts-Empfehlungen, sondern nur Beispiele, was andere machen. Jeder handelt in eigener Verantwortung).

Titel: Re: Der Mega-Vertrag des Jan Böhmermann - 651.000 > 682.000 > 713.000 €/Jahr
Beitrag von: Bürger am 30. September 2023, 14:36
Ergänzende Gedanken bzgl. der Mehrwertsteuer/ Umsatzsteuer:

Da das wohl kein "Gehalt" für einen "Angestellten" ist, sondern ein "Honorar" für einen "Selbständigen", ist die eingenommene Mehrwertsteuer/ Umsatzsteuer abzuführen und daher ein Durchlaufposten - jedenfalls für Böhmermann (unter der Annahme, dass dieser umsatzsteuerpflichtig und vorsteuerabzugsberechtigt ist).

Für mich nicht ganz zweifelsfrei und daher noch mittels Belegen zu klären:

Ist dieser "Durchlaufposten" für Böhmermann tatsächlich kein "Durchlaufposten" für das ZDF, d.h. darf das ZDF diese geleistete Mehrwertsteuer/ Umsatzsteuer nicht in Abzug bringen/ gegenverrechnen?
Dies wäre ggf. allenfalls dann möglich, wenn das ZDF vorsteuerabzugsberechtigt wäre.
Was aber mglw. ausscheidet oder nur bedingt der Fall ist?

Um das zu verifizieren müssten wohl sowohl die Rechtsgrundlagen als auch die "Jahresabschlüsse" geprüft werden - siehe u.a. web-Suche mit
"Vorsteuerabzug"
https://www.google.com/search?q=vorsteuerabzug (https://www.google.com/search?q=vorsteuerabzug)
"ZDF vorsteuerabzugsberechtigt"
https://www.google.com/search?q=zdf vorsteuerabzugsberechtigt (https://www.google.com/search?q=zdf vorsteuerabzugsberechtigt)

Nur wenn das ZDF die geleistete Mehrwertsteuer/ Umsatzsteuer nicht in Abzug bringen kann, wären die Mehrwert-/Umsatzsteuer-Kosten zu den (USt.-)Netto-Kosten hinzuzurechnende Mehrkosten aus dem "Beitragstopf" und somit als tatsächliche Kosten für den "Rundfunkbeitrag"/ "Beitragszahler" einzuberechnen.

Oder hab ich hier einen/ mehrere Denkfehler? ???
Titel: Re: Der Mega-Vertrag des Jan Böhmermann - 651.000 > 682.000 > 713.000 €/Jahr
Beitrag von: pjotre am 30. September 2023, 14:53
Mehrwertsteuer auf persönliche Arbeit ist in der Regel für den Freiberufler überwiegend "erhöhte Einkommensteuer".
---------------------------------------------------------------------------------------
jedenfalls hier, weil nur ein kleiner Teil der Einnahmen zu Sachausgaben führen dürfte. So zu vermuten; hier ist eine Informationslücke in der WELT-Analyse. Das gilt allerdings auch für den Arbeitnehmer, siehe unten, nur weiß dieser das normalerweise nicht.

Also kostet Böhmermann viel mehr als im Vertrag steht, aber das gilt analog auch für die Angestellten der Sender, wird dann aber anders gebucht und interpretiert.
Siehe hierzu unten den Link. 


Der Sender zahlt die Mehrwertsteuer aus der Rundfunkabgabe an Böhmermann.
-----------------------------------------------------------------------------------------------
Zu berücksichtigen ist nämlich, dass die Haupteinnahme der Sender, die Rundfunkabgabe, ohne Mehrwertsteuer zu zahlen ist, auch so ein verdecktes Privileg dieser Sender. Folglich können sie gezahlte Mehrwertsteuer nicht wesentlich abziehen.


Die Einordnung der Mehrwertsteuer im Wirtschaftskreislauf: "Wer zahlt sie eigentlich?"
---------------------------------------
So überraschend es klingt, es ist überwiegend eine Zusatzeinkommensteuer zu Lasten der Arbeitnehmer, deren wahre Abgabenlast hierdurch auf 65 oder mehr % steigt.
Auch die Rundfunk-Betriebsstättenabgabe ist in Wahrheit überwiegend eine Zusatz-Einkommensteuer (verbotene Doppelbeseuerung?)
Erläutert in:  "70 Prozent wahre Abgabenlast" - Spalte 1 auf:  http://infos7.org/eede/#VAE-ABG-REAL
Titel: Der Mega-Vertrag des Jan Böhmermann - 651.000 > 682.000 > 713.000 €/Jahr
Beitrag von: Peer_Gynt am 30. September 2023, 17:29
Das ist schon heftig, was das ZDF von unsere Beiträgen für Gehälter und Honorare bezahlt.

Übrigens scheinen alle RfA umsatzsteuerpflichtig zu sein; geprüft habe ich das anhang der USt-ID-Nummer im jeweiligen Impressum von BR, WDR und ZDF.

Jetzt ist es so, dass die Produktionsgesellschaft vom Böhmermann im Impressum keine USt-ID-Nr. angibt, obwohl sie hierzu gesetzlich verpflichtet wäre. Kann es sein, dass Böhmermann damit nicht umsatzsteuerpflichtig ist, obwohl dies doch für nahezu jedes Unternehmen gilt? Böhmermanns "Ehrenfeld UE GmbH" ist immerhin eine Kapitalgesellschaft. https://www.ufe.de/impressum
Weiß da jemand mehr?
Falls die EU GmbH ust-pflichtig wäre, müsste sie die vom ZDF erhaltene MwSt. an das FA abführen.

Davon abgesehen kann sich das ZDF alle (!) bezahlte USt. vom Finanzamt zurückholen. Das macht jedes ust-pflichtige Unternehmen so. Im Gegenzug müssen Unternehmen die beim Weiterverkauf eingenommene USt (umgangssprachlich MwSt) ans FA abführen.
Vielleicht nimmt der örR im kleinen Umfang MwSt ein, vielleicht für gelegentliche Verkäufe von Lizenzen. Unser Rundfunkbeitrag enthält keine MwSt.. Für den örR dürfte die eingenommene MwSt. also vernachlässigbar sein.

Doch die bezahlte MwSt. ist der eindeutig größere Posten, nämlich für eingekaufte Leistungen von Tochterfirmen, Schwesterfirmen, weiteren Produktionsgesellschaften, Immobilienkäufe und -renovierungen. Und weil sich der örR diese bezahlte MwSt. vom FA zurückholt, sind USt/MwSt kein Bestandteil der Kosten.

Interessant wäre jetzt die Frage, ob die mehr oder weniger kaufmänisch gebildeten Führungen von örR und KEF den Unterschied verstehen. Falls nicht - oder falls doch, und sie stellen sich dumm - könnten sie ihre Kostenplanungen bei der KEF inklusive MwSt. einreichen und genehmigt bekommen. Da sie die MwSt. aber vom FA zurückbekommen, hätten sie rund 19 % ihrer geltendgemachten Gesamtkosten plötzlich "übrig". Läßt sich das überprüfen, sind die Unterlagen der KEF öffentlich?

(K)ein Schelm, wer Böses dabei denkt, nach alledem, was immer mal wieder an die Öffentlichkeit kommt.
Titel: Der Mega-Vertrag des Jan Böhmermann - 651.000 > 682.000 > 713.000 €/Jahr
Beitrag von: PersonX am 30. September 2023, 21:04
Behörden "öffentlicher" Dienst haben nochmal welche Gehälter?
Titel: Re: Der Mega-Vertrag des Jan Böhmermann - 651.000 > 682.000 > 713.000 €/Jahr
Beitrag von: ope23 am 30. September 2023, 21:12
Äh... also, der Freiberufler schlägt bei Honoraren entweder keine Umsatzsteuer drauf oder erhebt beim Auftraggeber zusätzliche 19%, die er dann ans Finanzamt abführt. Das alles muss bei Rechnungslegung explizit geschrieben sein. - Ich z.B. erhebe keine Umsatzsteuer und schreibe das auch als deutschen Satz in die Rechnung rein. (Man muss bedenken, dass der Auftraggeber die an den Freiberufler gezahlte Umsatzsteuer ja vom nachgeordneten Kunden holt. Deshalb muss dieser Durchlaufposten in jedem Schritt sichtbar sein.)

Böhmermann wird schlicht Angestellter seiner Firma sein. Das Finanzamt oder der Zoll werden da schon aufpassen...
Titel: Der Mega-Vertrag des Jan Böhmermann - 651.000 > 682.000 > 713.000 €/Jahr
Beitrag von: Bürger am 30. September 2023, 22:04
Es bräuchte wohl noch näherer Informationen, welcher Art die Zahlungen an Böhmermann sind.

Es wäre mglw. nicht auszuschließen, dass Böhmermann über diese - offensichtlich direkt an Böhmermann und nicht an die Produktionsfirma fließende - Zahlungen hinausgehend auch noch Zahlungen/ Gehalt von der Produktionsfirma Unterhaltungsfernsehen Ehrenfeld UE GmbH bezieht...? ???
https://www.focus.de/kultur/stars/moderatoren-verdienen-spitzengelder-jan-boehmermann-kassiert-fast-doppeltes-gehalt-des-zdf-intendanten_id_215228998.html
Zitat von: Focus, 29.09.2023, Moderatoren verdienen Spitzengelder - Jan Böhmermann kassiert fast doppeltes Gehalt des ZDF-Intendanten
[...] Aus den „Welt“-Recherchen geht nicht hervor, was der Sender direkt an die Produktionsfirma Unterhaltungsfernsehen Ehrenfeld UE GmbH zahlt. Diese produziert die Böhmermann-Sendung im Auftrag des ZDF. [...]

Immerhin ist Böhmermann offensichtlich Mitgründer der Produktionsfirma...
Jan Böhmermann - Fernsehkarriere (wikipedia)
https://de.wikipedia.org/wiki/Jan_B%C3%B6hmermann#Fernsehkarriere
Zitat von: Jan Böhmermann - Fernsehkarriere (wikipedia)
[...] In der letzten Sendung des Neo Magazin Royale am 14. Dezember 2019 kündigte Böhmermann an, ab Oktober 2020 in einer Sendung im ZDF-Hauptprogramm aufzutreten. Am 26. Juni 2020 wurde bekannt, dass Böhmermann und die ZDF-Tochter Gruppe 5 Filmproduktion eine eigene Produktionsfirma mit dem Namen Unterhaltungsfernsehen Ehrenfeld (Ufe) gegründet haben, die die neue Show produzieren soll.[55][56] [...]

...und wird in deren Impressum als Haupt-Kontakt angeführt:
Unterhaltungsfernsehen Ehrenfeld UE GmbH - Impressum
https://ufe.de/impressum
Zitat von: Unterhaltungsfernsehen Ehrenfeld UE GmbH - Impressum
Impressum

Unterhaltungsfernsehen Ehrenfeld UE GmbH
Vitalisstr. 164
50827 Köln

Telefon: 0221 / 66969000
Mail: info@ufe.de

Sitz: Köln
Registergericht: Amtsgericht Köln, HRB 103610
Geschäftsführung: Alexander Hesse

Kontakt Jan Böhmermann:
Büro Jan Böhmermann
Vitalisstr. 164
50827 Köln

Zuschauer:innen-Hotline: 030 / 95 999 7 666
Mail: office@boehmermann.de

Der Eintrag z.B. bei
Unterhaltungsfernsehen Ehrenfeld UE GmbH, Köln - NorthData
https://www.northdata.de/Unterhaltungsfernsehen+Ehrenfeld+UE+GmbH,+K%C3%B6ln/HRB+103610
liefert zunächst keinen Namen "Böhmermann" - was aber nichts über seine Anteilschaften etc. besagt...
Titel: Re: Der Mega-Vertrag des Jan Böhmermann - 651.000 > 682.000 > 713.000 €/Jahr
Beitrag von: pjotre am 01. Oktober 2023, 10:11
(Abschnitt mit U.x) gekennzeichnet, damit man sich darauf beziehn kann. Der Fall Böhmermann hat ja einiges Angriffs-Potenital.)

U.a) Umsatzsteuer heißt das im Gesetz.
Der Begriff "Mehrwertsteuer" ist BWL-Bezeichnung für das Konzept und für Analyse, also nicht verkehrt.  Englischsprachig VAT und im Französischen TVA ist es die offizielle gesetzliche Bezeichnung und das System kam wohl über Frankreich einst ins deutsche Steuerrecht.

U.b) Es sind nur 7 % für Journalisten, Komödianten und so weiter.
"Umsatzsteuer bei Leistungen von freien Journalist*innen"
https://www.djv-bawue.de/2022/08/24/unser-rechtstipp-im-august/

Entschuldigung für das "*innen". So schreibt der Autor es allen Ernstes trotz erkennbarer Autoren-Kompetenz.

U.c) Die 7 % dürften nicht ohne weiteres für Produktionsgesellschaften gelten.

"In welchen Fällen dürfen Journalisten den ermäßigten Steuersatz von 7 Prozent statt des Regelsatzes von 19 Prozent anwenden?"
https://www.mediummagazin.de/archiv/2010-2/ausgabe-4_5-2010/mehrwertsteuer/

U.d) Es handelt sich nicht um "Kleinunternehmer" bei diesen Großverdienern.
Also volle 7 %. Möglicherweise bei Produktionsgesellschaften 19 statt 7 %. 
Siehe: "Freiberufler und die Umsatzsteuer"
https://www.sage.com/de-de/blog/bin-ich-von-der-umsatzsteuer-befreit-fy22/

U.e) Der Hauptposten für Einnahmen mit Pflicht der Berechnung von Umsatzsteuer bei der Sendern ARD, ZDF usw. dürfte sein:
19 % bei den Einnahmen auf Werbe-Platzierung.
In eigener Erinnerung etwa 15 % der Gesamteinnahmen, jährlich etwa 1,5 Milliarden Euro. (Angabe nicht zuverlässig.)
Die Sender würden insoweit etwa 200 Millionen Umsatzsteuer zu zahlen haben.

U.f) Beim Rechteverkauf - Volumen hier nicht erinnerlich - dürfte laufend zunehmen - fallen 7 oder 19 % an.
Spürbare Beträge müssen daraus aber an Autoren, Schauspieler und deren Erben gezahlt werden. Das müssten die Sender vermutlich mit 19 % versteuern, würden in der Regel aber nur 7 % zurückerhalten?
Hier ist zu viel Vermutung und Nichtwissen der Details im Spiel - lassen wir das also mal offen.

U.g) Beim eigentlichen Rechteerwerb wird es komplizierter, weil vermutlich hinein spielt: EU-Ausland und "außerhalb EU".

Auch hierfür ist keine ausreichende Kompetenz verfügbar, es hier zu eörtern, Man denke an so praktische Aufgaben wie die Verbreitungsrechte von ARTE-Dokumentationen, wenn im Programm anderer Sender später gezeigt.

U.h) Impressumspflichten der Angabe der Umsatzsteuer-Nr.:
Das wäre von Interesse für eine eventuelle Abmahnung.

U.i) Das Wichtigste zum Schluss: Handelt es sich bei diesen Komödianten - Böhnmermann - oder Talkshow-Journalisten.
handelt es sich um "Scheinselbständige"?


"Scheinselbstständigkeit":  https://sevdesk.de/lexikon/scheinselbststaendigkeit/
Zitat
Scheinselbstständigkeit kann besonders für freie Mitarbeiter eines Unternehmens zu einem großen Problem werden. Und zwar immer dann, wenn aufgrund der objektiven Vertragskriterien (Dienst- oder Werksvertrag), die dem Auftrag zugrunde liegen, eigentlich ein Arbeitnehmerverhältnis unterstellt werden muss. Dann kann es für die Betroffenen teuer werden!
[... ...]
Scheinselbstständigkeit kann besonders für freie Mitarbeiter eines Unternehmens zu einem großen Problem werden. Und zwar immer dann, wenn aufgrund der objektiven Vertragskriterien (Dienst- oder Werksvertrag), die dem Auftrag zugrunde liegen, eigentlich ein Arbeitnehmerverhältnis unterstellt werden muss. Dann kann es für die Betroffenen teuer werden!
[... ...]
Scheinselbstständigkeit Kriterien
    Auftraggeber ist in die Arbeitsorganisation eingegliedert
    Es besteht eine persönliche Abhängigkeit vom Auftraggeber
    Es besteht eine wirtschaftliche Abhängigkeit vom Auftraggeber
    Es fehlt das Unternehmerrisiko
    Es fehlt ein unternehmerischer Spielraum
[... ...]
So ist eine Person scheinselbstständig wenn mindestens drei der der folgenden Kriterien erfüllt werden. Die Person ist scheinselbstständig, wenn…
    …sie keine versicherungspflichtigen Arbeitnehmer regelmäßig beschäftigt, dessen Arbeitsentgelt >als 400 Euro pro Monat beträgt.
    …sie auf der Dauer und im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig ist (5/6-Regelung).
    …sie eine Tätigkeit ausübt, die der Auftraggeber regelmäßig durch andere Arbeitnehmer ausführen lässt.
    …keine typischen unternehmerischen Merkmale erkannt werden können.
    …sie eine Tätigkeit ausführt, die auf Grund eines Beschäftigungsverhältnisses ausgeübt wird
Die 3 Kriterien von 5 könnte man als erfüllt ansehen?

U.k) Dann mal in Schriftsätzen auch diesen Verstoß rügen, der ja bundesweit die Sozialkassen um insgesamt 5 bis 10 Millionen Euro Eingang schädigen würde? "Noch so eine Sittenwidrigkeit im Kontext Rundfunkabgabe?"


Allerdings würden dann die deutlich höheren Beträge der Mehrwertsteuer entfallen...=
- "muss man nicht wissen, muss man nicht sagen "
- "Der Durchschnittsjurist hat von solchen Sachen sowieso keine Ahnung?"

Zur Ehrenrettung von Juristen, damit keine Voreingenommenheit vorwerfbar ist:
Unter Juristen gibt es durchweg welche, die über Selbstlob, Vollmachteinholung und Gebührenrechnung hinaus über weitergehende Kompetenz verfügen.


U.m) Böhmermann: "Böhmermann monierte, dass beim ZDF „ein Großteil der Kohle an merkwürdigen Stellen versickert“

Abo-frei: 2023-10-01 https://www.merkur.de/deutschland/tv-sender-fast-doppeltes-gehalt-zdf-intendant-jan-boehmermann-651-000-euro-92552215.html

Abo-pflichtig - Originaltext welt.de:
Titel: Re: Der Mega-Vertrag des Jan Böhmermann - 651.000 > 682.000 > 713.000 €/Jahr
Beitrag von: pjotre am 01. Oktober 2023, 11:19
((Komplettierung - meine Änderbar-Zeit war für den vorstehenden Beitrag abgelaufen:))

noch: U.m) Böhmemann - der Mann spricht aus Erfahrung?
Abo-pflichtig - Originaltext  2023-09-29 "Der Mega-Vertrag des Jan Böhmermann"
https://www.welt.de/politik/deutschland/plus247740012/ZDF-Der-Mega-Vertrag-des-Jan-Boehmermann.html

Zitat
Auch den Umgang mit den vielen freiberuflichen Arbeitskräften beim ÖRR – sie machen rund 40 Prozent des gesamten Mitarbeiterstamms aus – kritisierte Böhmermann. Diese würden einen Großteil der Programmarbeit machen und „oft unter miesen Bedingungen“ arbeiten. Aber mehr Geld sei nicht da, so der Moderator:
„Weil ein Großteil der Kohle an merkwürdigen Stellen versickert.“

"Selbsterkenntnis ist der erste Schritt zur Besserung." (Volksmund)

Mal juristisch gesehen: Im Kontekt "öffentlich-rechtlich" darf Geld nicht an "merkwürdigen Stellen versickern".
Da gibt es so merkwürdige Stellen im Bürgerlichen Gesetzbuch, so merkwürdige Begriffe wie "sittenwidirg".
Und dann so merkwürdige Stellen im Strafgesetbuch, so merkwürdige Begriffe wie "Veruntreuung".

Aber gerne sei zugegegeben, das war unangebrachte Sptizfindigkeit. In diesem Sinn darf die burschikose Formulierung nicht interpretiert werden: "Weil ein Großteil der Kohle an merkwürdigen Stellen versickert."
Titel: Re: Der Mega-Vertrag des Jan Böhmermann - 651.000 > 682.000 > 713.000 €/Jahr
Beitrag von: Thejo am 01. Oktober 2023, 11:36
Kommentar/Frage am Rande:
Tut dieser "J.B." mehr als Claus Kleber (seinerzeit) für's ZDF, was solch ein "Gehalt" rechtfertigt? Der Spiegel(?) stellte doch vor einigen Jahren den Verdacht auf, dass Kleber im Jahr €500.000 - bis 650.000 erhielt, was Kleber selbst - so weit mir bekannt - nicht vehement verneinte, sondern nur kommentierte: diese Zahl stimme nicht. Man wunderte sich dann, warum Kleber als fester Redakteur beim ZDF entlassen und als "Freier" wieder eingestellt worden sein soll - damit man dieses Gehalt (mal wieder) nicht öffentlich preisgeben musste?

Claus Kleber: Frau und Gehalt des ZDF-Moderators (01/2020)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33004.0

Wieviel kostet Claus Kleber die GEZ-Zahler? (01/2020)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33148.0
Titel: Re: Der Mega-Vertrag des Jan Böhmermann - 651.000 > 682.000 > 713.000 €/Jahr
Beitrag von: PersonX am 01. Oktober 2023, 11:38
Wieso merkwürdige Stellen, es stinkt der Fisch immer vom Kopf. Es gibt doch eine Hierarchie von unten nach oben. Mehrere Sendungen nebeneinander, aber immer von unten nach oben. Das Problem ist immer oben. Beim Rundfunk läuft es auch noch in die Breite, weil es mehrere parallele Oben gibt. Was ist daran nun merkwürdig? Vergleichbar mit Gerichten, es gibt viele kleine, mit jeweils einer Spitze. Es gibt weniger größere, aber auch die haben eine Spitze. Der Unterschied zum Rundfunk, die Anzahl ist bekannt und auch was die Spitzen kosten. Öffentliche Gelder können nicht intransparent versickern.
Wenn also Geld beim Rundfunk versickert, dann ist der Mangel größer. Es fehlt eine Rechtsaufsicht, welche diesen Mangel behebt.
Die Bevölkerung hat es doch in der Hand, sie kann mangelhafte Zustände auskehren.
In Fall des Rundfunks sollte bei den jeweiligen Regierung begonnen werden.
Titel: Re: Der Mega-Vertrag des Jan Böhmermann - 651.000 > 682.000 > 713.000 €/Jahr
Beitrag von: Peer_Gynt am 01. Oktober 2023, 12:55
Zur obigen Frage:
"U.h) Impressumspflichten der Angabe der Umsatzsteuer-Nr.:
Das wäre von Interesse für eine eventuelle Abmahnung."

Die Impressumspflicht ist - ausnahmsweise - sehr genau gesetzlich geregelt.

Für GmbHs wie die UE GmbH gilt für Geschäftsbriefe § 35a GmbHG (hier ohne Nennung der USt-ID-Nr.).

Bei der Onlinepräsenz gilt § 5 TMG und verlangt in Abs. 1 Ziff. 1 u.a. die Nennung des "Vertretungsberechtigten". Handelsrechtlich und im Geschäftsverkehr zu erwarten ist dies bei einer GmbH der benannte und im HR eingetragene Geschäftsführer. Nachdem jedoch im Impressum der UE GmbH lediglich ein "Kontakt" benannt wird, dürfte hier ein abmahnfähiger Verstoß vorliegen.

Zum anderen verlangt Abs. 1 Ziff. 6 die Angabe der USt-ID-Nr., allerdings nur, wenn sie eine solche besitzen. Bei aller Phantasie kann ich mir nicht vorstellen, dass eine GmbH, zumal in dieser Größenordnung einer Produktionsgesellschaft, über keine USt-ID-Nr. verfügen sollte. Zumal sie sich damit ja der Möglichkeit zum Vorsteuerabzug berauben würden. Würde für mich unglaubwürdig klingen.
Titel: Re: Der Mega-Vertrag des Jan Böhmermann - 651.000 > 682.000 > 713.000 €/Jahr
Beitrag von: Hako am 02. Oktober 2023, 07:02
Der Eintrag z.B. bei
Unterhaltungsfernsehen Ehrenfeld UE GmbH, Köln - NorthData
https://www.northdata.de/Unterhaltungsfernsehen+Ehrenfeld+UE+GmbH,+K%C3%B6ln/HRB+103610
liefert zunächst keinen Namen "Böhmermann" - was aber nichts über seine Anteilschaften etc. besagt...

Aussagekräftiger ist hier das amtliche öffentliche Registerportal handelsregister.de (http://handelsregister.de):
Beteiligt an der Unterhaltungsfernsehen Ehrenfeld UE GmbH (Geschäftsführer Alexander Hesse) sind die
- Habicht Medien GmbH zu 40% (Beteiligter Peter Burtz zu 100%)
und die
- Gruppe 5 Filmproduktion GmbH zu 60%.

Beteiligte der Gruppe 5 Filmproduktion GmbH sind
- ZDF Studios GmbH zu 74,9% (Gesellschafter ZDF zu 100%)
und
- Doclights GmbH zu 25,1%.

Beteiligte der Doclights GmbH sind
- ZDF Studios GmbH zu 49% (Gesellschafter ZDF zu 100%)
und
-Studio Hamburg Produktion Gruppe GmbH zu 51% (Gesellschafter Studio Hamburg GmbH zu 100%)

Beteiligter von Studio Hamburg GmbH ist die NDR Media GmbH zu 100%.

Beteiligter der NDR Media GmbH ist der NDR zu 100%.

---

Insgesamt läßt sich also feststellen, daß an der Unterhaltungsfernsehen Ehrenfeld UE GmbH Herr Peter Burtz zu 40% beteiligt ist und der Rest beim ZDF und NDR liegt.
Jan Böhmermann taucht weder als Gesellschafter, noch als Geschäftsführer auf.
Peter Burtz war lt. Wikipedia (https://de.wikipedia.org/wiki/Peter_Burtz (https://de.wikipedia.org/wiki/Peter_Burtz)) der Manager von Jan Böhmermann.

Im Jahresabschluß 2021 der Unterhaltungsfernsehen Ehrenfeld UE GmbH (neuerer gesetzwidrig noch nicht veröffentlicht -Stand 02.10.23-, https://www.unternehmensregister.de/ureg/result.html;jsessionid=D6CEF7312BF40FE52CB78B350FC565EC.web04-1?submitaction=showDocument&id=31755771 (https://www.unternehmensregister.de/ureg/result.html;jsessionid=D6CEF7312BF40FE52CB78B350FC565EC.web04-1?submitaction=showDocument&id=31755771)) der Unterhaltungsfernsehen Ehrenfeld UE GmbH steht:
Zitat
Im Geschäftsjahr war durchschnittlich 1 (Vorjahr 1) Mitarbeiter beschäftigt.
Hier fragt sich, wie produziert wird und welche Stellung Jan Böhmermann einnimmt.
(Der Geschäftsführer A. Hesse wird ja wohl nicht alles in Personalunion machen.)
Die Produktionsfirma dürfte also viele Selbständige beschäftigen (leider wurde die G+V nicht veröffentlicht).
Der Jahresüberschuß 2020 (328 TEUR) wurde (bis auf 0,13 €) an die Gesellschafter ausgeschüttet, dürfte wohl auch zukünftig so sein, ein Teil des Geldes für die Produktionsfirma fließt also an das ZDF zurück.
Viel (40% - 2020 = 131 TEUR) geht wegen des Outsourcing der Produktion dem Beitragszahler jedoch verloren.
Titel: Re: Der Mega-Vertrag des Jan Böhmermann - 651.000 > 682.000 > 713.000 €/Jahr
Beitrag von: pinguin am 02. Oktober 2023, 09:51
Märkische Allgemeine, 01.10.2023
Lukrativer Vertrag für Satiriker?
Bericht: Böhmermann soll mehr als der ZDF-Intendant verdienen
Der Satiriker und ZDF-Moderator Jan Böhmermann hat einem Bericht der „Welt“ zufolge einen sehr lukrativen Vertrag mit dem öffentlich-rechtlichen Sender geschlossen. Sein Gehalt soll sogar deutlich über dem des Intendanten liegen.
https://www.maz-online.de/panorama/jan-boehmermann-soll-mehr-als-der-zdf-intendant-verdienen-LHJWGH5CJZEZDFIHGYQIPWUMLE.html
Zitat von: Märkische Allgemeine, 01.10.2023, Lukrativer Vertrag für Satiriker? - Bericht: Böhmermann soll mehr als der ZDF-Intendant verdienen
[...]
Der Satiriker selbst reagierte am Samstag über seinen Twitter-Account auf den Bericht: „Diese von der Springerpresse herbeispekulierten, kolportierten Honorare sind komplett falsch und haben absolut nichts mit der Realität zu tun! Würden diese Zahlen stimmen, wäre ich längst wütend zum Privatfernsehen gewechselt!
Titel: Re: Der Mega-Vertrag des Jan Böhmermann - 651.000 > 682.000 > 713.000 €/Jahr
Beitrag von: Bürger am 02. Oktober 2023, 11:44
Im Jahresabschluß 2021 der Unterhaltungsfernsehen Ehrenfeld UE GmbH (neuerer gesetzwidrig noch nicht veröffentlicht -Stand 02.10.23-, https://www.unternehmensregister.de/ureg/result.html;jsessionid=D6CEF7312BF40FE52CB78B350FC565EC.web04-1?submitaction=showDocument&id=31755771) der Unterhaltungsfernsehen Ehrenfeld UE GmbH steht:
Zitat
Im Geschäftsjahr war durchschnittlich 1 (Vorjahr 1) Mitarbeiter beschäftigt.
Hier fragt sich, wie produziert wird und welche Stellung Jan Böhmermann einnimmt.
(Der Geschäftsführer A. Hesse wird ja wohl nicht alles in Personalunion machen.)
Die Produktionsfirma dürfte also viele Selbständige beschäftigen (leider wurde die G+V nicht veröffentlicht).
Da stellt sich doch die Frage, ob außer den - mglw. noch in weiteren Bundesländern zu initiierenden - Prüfungen der Finanzen der Landesrundfunkanstalten durch die Landesrechnungshöfe...

Zu hohe Spitzengehälter beim MDR? Landesrechnungshöfe leiten gemeinsame Prüfung ein (09/2023)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37485.0

...nicht auch Betriebsprüfungen bei sämtlichen mit den "Landesrundfunkanstalten" verquickten/ ausgelagerten Beteiligungsfirmen/ Nachunternehmen/ Sub-Sub-Unternehmen zu veranlassen wären...? :o

Deren Ergebnisse dann mglw. auch jene sillschweigend-wissentlichen Rechtsaufsichts-Pflichtverletzungen zu Tage fördern, welche für dieses ausufernde Monstrum namens "öffentlich-rechtlicher Rundfunk" verantwortlich sind ::)


Eine fiktive Person B kann nur immer wieder sagen:

Nicht nur für Nicht-Nutzer/ Nicht-Interessenten, sondern auch für Nutzer/ Nutzungs-Interessenten...

...alles "gute" Gründe und Anlässe für
SEPA-Mandat/Lastschrift kündigen/rückbuchen, Zahlg. einstellen + Protestnote
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35120.0
Titel: Re: Der Mega-Vertrag des Jan Böhmermann - 651.000 > 682.000 > 713.000 €/Jahr
Beitrag von: Nevrion am 02. Oktober 2023, 13:27
Erinnert mich ein bisschen an die Gehaltsdiskussionen von Thomas Gottschalk in den Glanzzeiten von "Wetten Das". Viel bedenklicher als das Gehalt, ist wohl auch dass er so ein "Publikumsmagnet" ist, wenn man bedenkt, welche Sendeinhalte dort wieder gegeben werden.
Ein Stefan Raab oder Harald Schmidt war seinerzeit überwiegend unpolitisch, also in einer Form dass diese nicht irgend eine politische Agenda verfolgten, sondern auf reine Unterhaltungskonzepte gesetzt haben. Auch 700.000 Euro im Jahr könnten für einen Entertainer gut angelegt sein, wenn man denn dafür einen angemessenen Gegenwert erhält.
Titel: Re: Der Mega-Vertrag des Jan Böhmermann - 651.000 > 682.000 > 713.000 €/Jahr
Beitrag von: Lefty am 02. Oktober 2023, 16:01
Auch 700.000 Euro im Jahr könnten für einen Entertainer gut angelegt sein, wenn man denn dafür einen angemessenen Gegenwert erhält.
Gut angelegtes Geld, wenn man z.B. Personalangelegenheiten einfach regeln kann.
Stellen wir uns vor, eine Ministerin reicht ihre Abschussliste beim Fernsehclown ein und der tut dann das Seinige.
Titel: Re: Der Mega-Vertrag des Jan Böhmermann - 651.000 > 682.000 > 713.000 €/Jahr
Beitrag von: Hako am 02. Oktober 2023, 17:33
Viel (40% - 2020 = 131 TEUR) geht wegen des Outsourcing der Produktion dem Beitragszahler jedoch verloren.
Das ist Geld, das nur deshalb dem Beitragszahler verloren geht, weil das ZDF nicht selbst produziert.
Geld, für das niemand eine Leistung erbringt.
Und das nur im Fall Böhmermann.
Wieviel wird wohl insgesamt beim ZDF / ÖRR bezahlt (? verschleudert!), ohne daß dem eine -wie auch immer geartete- Leistung gegenüber steht?
Titel: Re: Der Mega-Vertrag des Jan Böhmermann - 651.000 > 682.000 > 713.000 €/Jahr
Beitrag von: DumbTV am 02. Oktober 2023, 20:39
Zum Themenkomplex Umsatz-/Mehrwertsteuer ist zu beachten das der ÖR auch hier eine Sonder-/Vorzugsbehandlung geniesst:

Steuervorteile - Rechnungshof kritisiert Subventionen für Öff.-Rechtliche (04/2019)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30744.0

Kleine Anfrage BT: Bundesrechnungshof zu Steuervorteilen für örR (06/2019)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=31440.0

„Ungerechtfertigte Steuervorteile für ö.r. Rundfunkanstalten abschaffen“ (01/2023)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37172.0


Der Sender zahlt die Mehrwertsteuer aus der Rundfunkabgabe an Böhmermann.
-----------------------------------------------------------------------------------------------
Zu berücksichtigen ist nämlich, dass die Haupteinnahme der Sender, die Rundfunkabgabe, ohne Mehrwertsteuer zu zahlen ist, auch so ein verdecktes Privileg dieser Sender. Folglich können sie gezahlte Mehrwertsteuer nicht wesentlich abziehen.

Was das im Detail für den Vorsteuerabzug (selbst vom ÖR gezahlte Umsatzsteuer) bedeutet wäre noch zu klären. Vermutlich jedoch das der ÖR seine gezahlte Umsatzsteuer (voll) geltend macht und in Abzug bringt...aber ggf. gibt es hier ja noch eine weitere Sonder-/Vorzugsbehandlung?

So wie ich es verstehe, zahlen die öR selbst den Sondersteuersatz von 16 % (z.B. für Werbeeinnahmen) können aber selbst die 19 % Umsatzsteuer aus Ihren Rechnungen in Abzug bringen.


Nicht zuletzt die Firmengeflechte der öR ermöglichen da wohl einiges.

Falls jemand dazu weitere Informationen besitzt / findet gerne hier mitteilen. Das Thema MwSt sollte dann aber wohl in einem passend dazu erstellten Thread ausgelagert / fortgeführt werden.
Titel: Re: Der Mega-Vertrag des Jan Böhmermann - 651.000 > 682.000 > 713.000 €/Jahr
Beitrag von: pinguin am 02. Oktober 2023, 23:11
Zum Themenkomplex Umsatz-/Mehrwertsteuer ist zu beachten das der ÖR auch hier eine Sonder-/Vorzugsbehandlung geniesst:
Da wäre doch zu prüfen, ob das unionsrechtlich auch so ist, denn Mehrwertsteuer ist unionsreguliert

Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/AUTO/?uri=CELEX:32006L0112&qid=1696280947406

Aktuelle Fassung:
Konsolidierter Text: Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/de/TXT/?uri=CELEX%3A02006L0112-20220701&qid=1696280947406

Zitat
KAPITEL 3 - Dienstleistungen

Artikel 24

(1)   Als „Dienstleistung“ gilt jeder Umsatz, der keine Lieferung von Gegenständen ist.
(2)   Als „Telekommunikationsdienstleistung“ gelten Dienstleistungen zum Zweck der Übertragung, Ausstrahlung oder des Empfangs von Signalen, Schrift, Bild und Ton oder Informationen jeglicher Art über Draht, Funk, optische oder andere elektromagnetische Medien, einschließlich der damit im Zusammenhang stehenden Abtretung oder Einräumung von Nutzungsrechten an Einrichtungen zur Übertragung, Ausstrahlung oder zum Empfang, einschließlich der Bereitstellung des Zugangs zu globalen Informationsnetzen.

Artikel 25
Eine Dienstleistung kann unter anderem in einem der folgenden Umsätze bestehen:

a) Abtretung eines nicht körperlichen Gegenstands, gleichgültig, ob in einer Urkunde verbrieft oder nicht;

b) Verpflichtung, eine Handlung zu unterlassen oder eine Handlung oder einen Zustand zu dulden;

c) Erbringung einer Dienstleistung auf Grund einer behördlichen Anordnung oder kraft Gesetzes.

Artikel 26
(1)   Einer Dienstleistung gegen Entgelt gleichgestellt sind folgende Umsätze:

a)
Verwendung eines dem Unternehmen zugeordneten Gegenstands für den privaten Bedarf des Steuerpflichtigen, für den Bedarf seines Personals oder allgemein für unternehmensfremde Zwecke, wenn dieser Gegenstand zum vollen oder teilweisen Vorsteuerabzug berechtigt hat;

b)
unentgeltliche Erbringung von Dienstleistungen durch den Steuerpflichtigen für seinen privaten Bedarf, für den Bedarf seines Personals oder allgemein für unternehmensfremde Zwecke.
(2)   Die Mitgliedstaaten können Abweichungen von Absatz 1 vorsehen, sofern solche Abweichungen nicht zu Wettbewerbsverzerrungen führen.

Artikel 27
Um Wettbewerbsverzerrungen vorzubeugen, können die Mitgliedstaaten nach Konsultation des Mehrwertsteuerausschusses auch die Erbringung einer Dienstleistung durch einen Steuerpflichtigen für das eigene Unternehmen einer Dienstleistung gegen Entgelt gleichstellen, falls ihn die Erbringung einer derartigen Dienstleistung durch einen anderen Steuerpflichtigen nicht zum vollen Vorsteuerabzug berechtigen würde.

Artikel 28
Steuerpflichtige, die bei der Erbringung von Dienstleistungen im eigenen Namen, aber für Rechnung Dritter tätig werden, werden behandelt, als ob sie diese Dienstleistungen selbst erhalten und erbracht hätten.

Artikel 29
Artikel 19 gilt unter den gleichen Voraussetzungen für Dienstleistungen.
Hier hat es nämlich den besonderen Umstand, daß "Rundfunk" als solches unions-mehrwertsteuerrechtlich der Telekommunikation zugeordnet wird; die Unterscheidung zwischen öffentlichem und privatem Rundfunk erfolgt nicht.
Titel: Re: Der Mega-Vertrag des Jan Böhmermann - 651.000 > 682.000 > 713.000 €/Jahr
Beitrag von: pinguin am 03. Oktober 2023, 00:49
Hinsichtlich Mehrwertsteuer siehe auch:

EuGH C-109/02 - Wettbewerber sind steuerlich gleichzubehandeln
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37500.0
Titel: Re: Der Mega-Vertrag des Jan Böhmermann - 651.000 > 682.000 > 713.000 €/Jahr
Beitrag von: Zeitungsbezahler am 04. Oktober 2023, 10:39
Wozu ist eigentlich die Verschachtelung der Produktionsgesellschaften "notwendig"? Sowas macht man aus steuerlichen Gründen, aus Risikomanagementgründen (auch wenn einem das im Insolvenzfall einer Anteils-GmbH auf die Füße fallen kann) oder um etwas zu verschleiern: Besitzverhältnisse, Bereicherungsstufen, Versorgungsleistungen.
Wie kann ein einzelnes Männekin den Laden schmeißen? Das wäre dann bei einem Angestellten tatsächlich der Geschäftsführer selbst, der Rest wird extern eingekauft. Möglicherweise auch Böhmermann als freier oder selbständiger Mitarbeiter, "Honorarkraft".