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Autor Thema: § 241a BGB - Unbestellte Leistungen  (Gelesen 131 mal)

  • Beiträge: 7.332
§ 241a BGB - Unbestellte Leistungen
Autor: 21. Juni 2024, 08:02
Vorabhinweis:

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 13 Verbraucher

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__13.html

Zitat
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
In Rundfunkangelegenheiten handeln Bürger und Bürgerinnen folglich als Verbraucher, bzw., Verbraucherin?

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 14 Unternehmer

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__14.html

Zitat
*)
(1) Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
(2) Eine rechtsfähige Personengesellschaft ist eine Personengesellschaft, die mit der Fähigkeit ausgestattet ist, Rechte zu erwerben und Verbindlichkeiten einzugehen.

*)
    Amtlicher Hinweis:
    Diese Vorschrift dient der Umsetzung der eingangs zu den Nummern 3, 4, 6, 7, 9 und 11 genannten Richtlinien.
Alle ÖRR sind bekanntermaßen als "Unternehmen im Sinne des Kartellrechts" eingestuft, so daß die Definition dieses § 241a BGB ebenfalls erfüllt sein könnte?

BGH KZR 31/14 - Dt. ÖRR = Unternehmen im Sinne des Kartellrechts
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33155.0

Wenn das so ist, sind Verbraucher und Verbraucherinnen auch nach nationalem Recht nicht verpflichtet, unbestellte (Rundfunk)Leistungen zu finanzieren?

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 241a Unbestellte Leistungen

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__241a.html

Zitat
*)
(1) Durch die Lieferung beweglicher Sachen, die nicht auf Grund von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen oder anderen gerichtlichen Maßnahmen verkauft werden (Waren), oder durch die Erbringung sonstiger Leistungen durch einen Unternehmer an den Verbraucher wird ein Anspruch gegen den Verbraucher nicht begründet, wenn der Verbraucher die Waren oder sonstigen Leistungen nicht bestellt hat.
(2) Gesetzliche Ansprüche sind nicht ausgeschlossen, wenn die Leistung nicht für den Empfänger bestimmt war oder in der irrigen Vorstellung einer Bestellung erfolgte und der Empfänger dies erkannt hat oder bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt hätte erkennen können.
(3) Von den Regelungen dieser Vorschrift darf nicht zum Nachteil des Verbrauchers abgewichen werden. Die Regelungen finden auch Anwendung, wenn sie durch anderweitige Gestaltungen umgangen werden.

*)
    Amtlicher Hinweis:
    Diese Vorschrift dient der Umsetzung von Artikel 9 der Richtlinie 97/7/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 1997 über den Verbraucherschutz bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz (ABl. EG Nr. L 144 S. 19).

Die Aussagen im BGB greifen noch weiter, als die Aussagen im unten verlinkten Thema zum BGH-Urteil  I ZR 17/21; interessant daran ist insbesondere auch die Aussage in Absatz 3, denn das könnte eine Heranziehung von rundfunknichtnutzenden Verbraucher/-innen zur Leistung des Rundfunkbeitrages gegenstandslos werden lassen, da die Bestimmungen dieses § 241a BGB durch keine Konstruktion umgangen werden dürfen?

Querverweis:
EuGH C-87/19 - Ausstrahlung von Fernsehendung = Dienstleistung nach Art. 56 AEUV
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33545.0

Urteil des Gerichtshofes (Fünfte Kammer) vom 5. Oktober 1994.
TV10 SA gegen Commissariaat voor de Media.

Ersuchen um Vorabentscheidung: Raad van State - Niederlande.
Freier Dienstleistungsverkehr - Innerstaatliche Rechtsvorschriften zur Aufrechterhaltung eines pluralistischen und nichtkommerziellen Rundfunkwesens.
Rechtssache C-23/93
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A61993CJ0023&qid=1706995716893

Zitat
13
[...] daß die Ausstrahlung von Fernsehsendungen als solche unter die Vertragsvorschriften über Dienstleistungen fällt. [...]

BGH I ZR 17/21 - Nichtgelieferte Dienstleistung ist nicht bezahlpflichtig
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37442.0


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 21. Juni 2024, 08:10 von pinguin«
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