Die Rechtsbeziehung des Bürgers ist nicht mit der Intendantin, sondern mit der "juristischen Person" RBB. Diese ist fortbestehend, so lange die beiden Landesregierungen es nicht anders beschlossen haben. Also ist es für die Rundfunkabgabe unerheblich, was mit der Intendantin los ist?
Stimmt, aber nicht im Fall des RBB.
Er verlor die Intendantin Schlesinger. Bis zur Ernennung der Interimsintendantin war Stellvertreter Brandstäter - oder wie er genau heißt - in Funktion. Bis dahin alles halbwegs o.k.
Nun aber wird es spannend: Der Bürger kann Nachweis der Vollmachtenkette verlangen.
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Also bis zur Intendantin. Das war damals Schlesinger, ist o.k.
Nun aber soll der Arbeitsvertrag rückwirkend unwirksam sein.
Dann würde die Vollmachtenkette nicht mehr da sein.
Rund 3 Millionen Haushalte könnten die Zahlungen einstellen, ohne dass der RBB was machen könnte.
Jedenfalls, wenn und so lange die Gremien sich zum Beschluss bekennen, Frau Schlesinger sei niemals im Amt gewesen.
Nun werden die klugen RBB-Juristen argumentieren: "Habemus Intendanta", wir haben Frau Vernau.
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Antwortet Bürger Schlau: Eine Interimsintendantin ist im Gesetz nicht vorgesehen, also in dieser Rolle inexistent.
Antwortet RBB-Jurist*in Dr. Möchtegern*in : Dann eben gilt der Stellvertreter und unterschreibt neu als Spitze der Vollmachten-Kette.
Anwortet Bürger Schlau: Der RBB hat keinen rechtmäßigen Stellvertreter mehr. Der frühere ist zurückgetreten und damit nicht mehr unterschriftsbefugt. Ein neuer kann nur Frau Vernau vertreten. Die aber kann nicht vertreten werden, da sie gar nicht befugte Intendantin ist.
Antwortet RBB-Jurist*in Dr. Möchtegern*in : Nein, sie antwortet gar nichts mehr. Sendet den Vollstrecker.
Antwortet Bürger Schlau dem Vollstrecker:
Bitte weisen sie die Vollmachtenkette nach.
Darf Frau Vernau überhaupt den RBB leiten?
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Der RBB erhält vom WDR ein wesentliches Darlehen schon seit Jahren und bis etwa 2025. Die Frage wurde schon mal gestellt, ob Frau Vernau sozusagen "die Statthalterin im RBB-Protektorat" wurde, um in Wahrheit beim RBB die Kohle aus dem Feuer zu holen, bevor der RBB wegen Überschuldung in Zerschlagung endet (meiner Erinnerung nach rund 100 Millionen Euro Überschuldung).
Frau Vernau hat verlautbart, der RBB könnte sich um einen Dispo-Kredit bemühen. Soll das etwa heißen, dass der WDR-Dispokredit hierdurch ausgelöst werden soll?
Bürger Schlau könnt ergänzen, dass er für Frau Vernau den Einwand der Befangenheit vertrete, da sie in ihrer Doppelabhängigkeit dem RBB nicht dienen könne.
Alles ein wenig spekulativ.
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Immerhin Stoff, um Akten mal so mit Argumenten zu bestücken, dass niemand mehr daran rühren möchte, weder beim RBB noch beim Verwaltungsgericht.
So lange keine Bearbeitung, so lange kein Zwangsinkasso.