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Autor Thema: Intendantin und juristische Direktorin verlassen RBB - rechtliche Auswirkungen  (Gelesen 728 mal)

T
  • Beiträge: 220
  • Höre kein Radio, gucke nicht fern.
Ich weiß nicht, wie ich's so recht formulieren soll. Folgender, durchaus etwas naiver Gedanke:

Wenn während einer Klage, gegen den "Zwangsbeitrag", die Intendantin fristlos entlassen und die juristische Direktorin abberufen wird, sprich, die eigentlichen verantwortlichen Klageführer der "Gegenseite", hat jemand Ideen, wie das in irgendeiner Form zum Vorteil vor dem Verwaltungsgericht gegen den RBB verwendet werden kann?

Im Sinne von: Wie rechtstragend oder wirkungsvoll die bisherige Argumentation des beklagten RBB überhaupt noch ist/war? (Diese Leute wurden wegen Veruntreuung entlassen, was allein schon ein tragendes Argument gegen den Beitrag ist.)

Edit "Markus KA":
Das Thema musste zur Präzisierung seines Inhalts angepasst werden.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 09. Mai 2023, 14:29 von DumbTV«

  • Moderator
  • Beiträge: 3.234
  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Hierzu ein möglicher Hinweis unter
rbb-Skandal: Ausnahmen von der Regel
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,36612.msg219650.html#msg219650
1 Eine Interimsintendantin kennt der rbb-StV nicht! Gemäß § 22 Abs. 1 rbb-StV ist die Stelle öffentlich auszuschreiben. Der oder die Intendantin wird für 5 Jahre gewählt und nicht für 2!
Der rbb ist daher derzeit nicht ordnungsgemäß vertreten (§ 21 Abs. 2 rbb-StV)!!!

Man könnte möglicherweise der Meinung sein, der Beklagte ist nicht ordnungsgemäß vertreten:

Die Auswechslung der verantwortlichen Intendanz des Beklagten durch eine Interimskandidatin ist möglicherweise rechtswidrig. Die Vertretung durch eine Interimsintendantin kennt der rbb-StV nicht:
https://bravors.brandenburg.de/vertraege/rbb_stv_2014

Gemäß § 21 rbb-StV sind die Aufgaben des Intendanten oder der Intendantin:
https://bravors.brandenburg.de/vertraege/rbb_stv_2014#21
Zitat von: § 21 rbb-StV - Aufgaben des Intendanten oder der Intendantin
(1) Der Intendant oder die Intendantin leitet den Rundfunk Berlin-Brandenburg in eigener Verantwortung unbeschadet der Rechte der anderen Organe.
(2) Der Intendant oder die Intendantin vertritt den Rundfunk Berlin- Brandenburg gerichtlich und außergerichtlich.
(3) Der Intendant oder die Intendantin entwirft die Zielvorgaben und erstellt den Bericht gemäß § 3 Abs. 6 rbb-StV.
(4) Der Intendant oder die Intendantin erstellt den Bericht nach § 31 rbb-StV.

Gemäß § 22 rbb-StV ist die Wahl und die Abberufung des Intendanten oder der Intendantin wie folgt geregelt:
https://bravors.brandenburg.de/vertraege/rbb_stv_2014#22
Zitat von: § 22 rbb-StV - Wahl und Abberufung
(1) Der Intendant oder die Intendantin wird vom Rundfunkrat für fünf Jahre gewählt. Die wiederholte Wahl ist zulässig. Das Amt des Intendanten oder der Intendantin ist öffentlich auszuschreiben.
(2) Der Intendant oder die Intendantin kann vor Ablauf der festgesetzten Amtszeit vom Rundfunkrat abberufen werden.
(3) Wahl und Abberufung des Intendanten oder der Intendantin erfolgen geheim.

Somit ist der Beklagte rbb zum aktuellen Zeitpunkt nicht ordnungsgemäß nach § 21 Abs. 2 rbb-StV vertreten.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 09. Mai 2023, 14:37 von Bürger«
GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

  • Moderator
  • Beiträge: 3.234
  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Im Vorfeld könnte in einem fiktiven Verfahren auch auf Folgendes hingewiesen worden sein:

Verträge mit Ex-Intendantin Schlesinger laut interner Prüfung unwirksam
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36616.0

RBB: Juristische Direktorin von Dienstpflicht entbunden
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36564.0


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. Mai 2023, 01:10 von Bürger«
GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

  • Beiträge: 2.384
  • Sparquote 2013...2025: 13x(~210)=~2700€
Die Rechtsbeziehung des Bürgers ist nicht mit der Intendantin, sondern mit der "juristischen Person" RBB. Diese ist fortbestehend, so lange die beiden Landesregierungen es nicht anders beschlossen haben. Also ist es für die Rundfunkabgabe unerheblich, was mit der Intendantin los ist?

Stimmt, aber nicht im Fall des RBB.
Er verlor die Intendantin Schlesinger. Bis zur Ernennung der Interimsintendantin war Stellvertreter Brandstäter - oder wie er genau heißt - in Funktion. Bis dahin alles halbwegs o.k.

Nun aber wird es spannend: Der Bürger kann Nachweis der Vollmachtenkette verlangen.
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Also bis zur Intendantin. Das war damals Schlesinger, ist o.k.
Nun aber soll der Arbeitsvertrag rückwirkend unwirksam sein.
Dann würde die Vollmachtenkette nicht mehr da sein.
Rund 3 Millionen Haushalte könnten die Zahlungen einstellen, ohne dass der RBB was machen könnte.
Jedenfalls, wenn und so lange die Gremien sich zum Beschluss bekennen, Frau Schlesinger sei niemals im Amt gewesen.

Nun werden die klugen RBB-Juristen argumentieren: "Habemus Intendanta", wir haben Frau Vernau.
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Antwortet Bürger Schlau: Eine Interimsintendantin ist im Gesetz nicht vorgesehen, also in dieser Rolle inexistent.
Antwortet RBB-Jurist*in Dr. Möchtegern*in : Dann eben gilt der Stellvertreter und unterschreibt neu als Spitze der Vollmachten-Kette.

Anwortet Bürger Schlau: Der RBB hat keinen rechtmäßigen Stellvertreter mehr. Der frühere ist zurückgetreten und damit nicht mehr unterschriftsbefugt. Ein neuer kann nur Frau Vernau vertreten. Die aber kann nicht vertreten werden, da sie gar nicht befugte Intendantin ist.

Antwortet RBB-Jurist*in Dr. Möchtegern*in : Nein, sie antwortet gar nichts mehr. Sendet den Vollstrecker.

Antwortet Bürger Schlau dem Vollstrecker:
Bitte weisen sie die Vollmachtenkette nach.

Darf Frau Vernau überhaupt den RBB leiten?
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Der RBB erhält vom WDR ein wesentliches Darlehen schon seit Jahren und bis etwa 2025. Die Frage wurde schon mal gestellt, ob Frau Vernau sozusagen "die Statthalterin im RBB-Protektorat" wurde, um in Wahrheit beim RBB die Kohle aus dem Feuer zu holen, bevor der RBB wegen Überschuldung in Zerschlagung endet (meiner Erinnerung nach rund 100 Millionen Euro Überschuldung).

Frau Vernau hat verlautbart, der RBB könnte sich um einen Dispo-Kredit bemühen. Soll das etwa heißen, dass der WDR-Dispokredit hierdurch ausgelöst werden soll?

Bürger Schlau könnt ergänzen, dass er für Frau Vernau den Einwand der Befangenheit vertrete, da sie in ihrer Doppelabhängigkeit dem RBB nicht dienen könne.

Alles ein wenig spekulativ.
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Immerhin Stoff, um Akten mal so mit Argumenten zu bestücken, dass niemand mehr daran rühren möchte, weder beim RBB noch beim Verwaltungsgericht.
So lange keine Bearbeitung, so lange kein Zwangsinkasso.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. Mai 2023, 23:55 von Bürger«
"Glücklich das Land, das Rechtsstaatsverteidiger hat. Traurig das Land, das sie nötig hat."   (Pedro Rosso)
Deine Worte weht der Wind ins Nirwana des ewigen Vergessens. Willst du die Welt wandeln, so musst du handeln. Um Böses abzuschaffen, Paragrafen sind deine Waffen.

 
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