Supeerfunde! Wird verwertet. Also wir Faktenchecker stellen fest:
B1. Der 18. Dezember 2020
*** als Wechseldatum der Rechtsaufsicht.
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Die überall fluktuierenden abweichenden Verlautbarungen "Kalenderjahr", hier also 1. Januar 2020, sind Fakenews.
Truthnews:
https://de.wikipedia.org/wiki/Rundfunk_Berlin-BrandenburgB2. Wäre es nicht um diese heiklen Fristsetzungen wegen über 100 Millionen Euro gegangen,
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- siehe den vorstehenden Beitrag - ,
sondern wirklich um die neue Rechtsaufsicht, so hätte der Termin ja wohl nach der Jahrespause in die zweite Hälfte des Januar 2020 fallen müssen: Man gratuliert ja wohl immer spätestens im nächsten Monat.
Und dies in der richtigen Hierarchie, Der RBB ist ja "quasi Landesunternehmen" - hier die Diplomaten-Regel veranschaulicht:
Richtig wäre: "Frau Schlesinger kommt zum Antrittsbesuch in die Landesregierung", also "Palastgebäude von Landesfürst Woidke", heutzutage "Sitz des Ministerpräsidenten.
Also nicht: Ministerpräsident und Regierungsvertreter kommen "zum dienenden Antrittsbesuch bei Königin Patricia" in ihrem tempörär eingerichteten Pizzeria-Palast, sodzusagen ins Beduinenzelt.
(Die Story dahinter: Libyens einstiger Gaddhafi verlangte einst in Paris die Einrichtung eines Beduinenzelts im Grün um den Pariser Präsidentenpalast, so dass die Leute der Frankreich-Regierung zu ihm in "seinen" Palast kommen mussten und nicht umgekehrt.)
Allein schon diese verdeckte Hierarchie-Umkehrung hätte von der Landesregierung Brandenburg verweigert werden sollen oder müssen. "In der Politik gibt es keine Zufälle. Es gibt nur besonders gut getarnte Absichten."
Das Nichterscheinen von Frau Schlesinger zum "Appell" im Landesparlament Brandenburg im Sommer 2022, das war ja Verweigerung der Unterwerfung des "staatsfernern" RBB unter die Politik. Damit aber war ihr Ende besiegelt - und durch ihr Ende die Hierarchie-Verletzung geheilt. Wäre sie gekommen und hätte sie ihre Fehler behoben, so wäre sie noch im Amt.
B3. Frau Vernau ist nicht formgerecht im Amt.
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Die Rechtsaufsicht Brandenburg hatte nicht das Recht, die Abweichung von einem parlamentarisch verabschiedeten Gesetz zu billigen. Die RBB-Gremien hatten nicht das Recht, abzuweichen. Frau Vernau hätte nur durch übereinstimmenden Parlamentsbeschluss von Berlin und Brandenberg wirksam ins Amt gelangen können.
Nur das Verfassungsorgan Parlament kann sein eigenes Gesetz punktuell außer Kraft setzen - oder gemeinsamer Beschluss der beiden Landesverfassungsgerichte. So ist bei "Rechtssätzen" das Verwerfungs-Tripol. - "Tripol"? Der dritte Verwerfungsberechtigte wäre das Bundesverfassungsgericht.
B4. Ob der Beschluss zu Gunsten von Frau Vernau zuststandegekommen wäre, ist fraglich.
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Da besteht nämlich so ein kleines "Karma"-Problem:
Denn dann wären allen Parlamentariern zugeleitet worden: Von Frau Vernau verfügter Bescheid, wodurch Georg Thiel in NRW für Bestehen auf Informationsfreiheit 6 Monate im Gefängnis sein musste. Auf Seite 2 die Ausführungen von Frau Vernau, wonach eine Nichtzahlung unsolidarisch sei, etc. etc..
Bleibt sie trotzdem geeignet, als Auräumerin für Rückkehr zur Moral beim RBB zu wirken?
Hier ist kein Fall bekannt, dass Frau Schlesingen je 1 Monat oder mehr Haftdauer gegen Informationsfreiheit befürwortet hätte. Da sollte man die interne Faktenlage des RBB zu dieser Frage offenlegen, ob Verhaftung mit rund 30.000 Kosten zu Lasten des Steuerzahlers für rund 500 Euro Forderung dort je erfolgte.
B5. Da Frau Vernau nicht formgerecht im Amt ist, kann die gesamte Vollmachtenkette in Sachen Rundfunkabgabe seit ihrer Einsetzung angefochten werden.
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Wie das dann endet, bleibe offen. Jedenfalls ist der RBB nicht "dienstherrenfähig" gegründet, kann also keine Beamten haben, so dass alle Vollmachen und Entscheide streng hierarchisch erfolgen, also von der Legitimität der Spitze abhängen.
Jeder, der ein Verfahren beim RBB anhängig hat oder auch nur eine Rechnung oder Mahnung erhielt, hat ein berechtigtes Interesse, die aktuelle Vollmachten-Hierarchie zu erfahren, da die bisherige Vollmachtenkette mit dem Ausscheiden von Frau Schlesinger ja wohl gegenstands-los wurde.
Alle Nichtzuschauer, Geringverdiener und Betriebsstätten-Inhaber könnten zudem erwägen, ob sie nun überhaupt noch legitim zur Zahlung gezwungen werden können.
(laut bisher unbearbeiteter Landesverfassungsbechwerden 2021 in Berlin und Brandenburg ist über die Zulässigkeit einstweilen richterlich nicht bearbeitet worden - Rechtslage auf unbestimmte Zeit auf höchstrichterlicher Ebene ungeklärt)
Für alle anhängigen Verfahren in Sachen Rundfunkabgabe kann ja mal versucht werden, Aussetzung zu erhalten, bis der Vollmachennachweis wieder möglich ist - vielleicht ab Anfang 2024.
Mal schauen, wie Richter der Verwaltungsgerichte Berlin und Brandenburg damit umgehen werden.
***Edit "Bürger": Von "2019" korrigiert auf "2020" - siehe auch Hinweis weiter unten
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,36612.msg219658.html#msg219658