Was die Fälle einer gemeinsamen Nebenwohnung von Ehepaaren oder sonstigen Paaren angeht (gemeinsam genutzte Datsche) ist der Landtag einer Rechtsansicht der Rundfunkanstalten gefolgt, die nach den nunmehr veröffentlichten Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts als rechtswidrig anzusehen ist:
[...] Von dem Urteilsspruch sind allerdings Ehegatten, die ebenfalls am Zweitwohnsitz gemeldet sind, für den gemeinsamen Hauptwohnsitz jedoch keinen Rundfunkbeitrag zahlen, nicht erfasst. Das bedeutet, dass weiterhin ein Ehepartner für die eheliche Hauptwohnung und der andere für die Zweitwohnung herangezogen werden konnte. In derartigen Fällen war eine Beitragspflicht des Ehegatten für den Zweitwohnsitz seit dem Zeitpunkt der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nur vermeidbar, wenn sich der betreffende Ehegatte vom Zweitwohnsitz abmeldet. Diese Situation sorgte verständlicherweise für Unmut bei den Be-troffenen und führte auch zu Beschwerden beim Petitionsausschuss. Der Beitragsservice war jedoch aus rechtlichen Gründen gehalten, den genauen Wortlaut der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu berücksichtigen, der die bisherige von den Bundesländern getroffene Regelung des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages zur generellen Beitragspflicht sowohl für Erst- als auch für Zweitwohnungen faktisch ersetzte. Von der Politik wurde die Problematik in der Folgezeit erkannt. [...]
https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/parladoku/w7/drs/ab_2200/2255.pdf
Hier die Urteile des BVerwG vom 25.01.2023 (Az. 6 C 6.21, 6 C 7.21 und 6 C 9.21)
BVerwG Pressemitteilung 25.01.2023 - Befreiung f. Zweitwohnungen gem. BVerfGhttps://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37060.0https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,37060.msg222310.html#msg222310Durch die kritiklose Übernahme einer fehlerhaften Rechtsansicht hat der Landtag die rechtswidrige Erhebung von Rundfunkbeiträgen gefördert.
Wofür diese zusätzlich von Brandenburgern eingenommen Gelder zweckentfremdet wurden, kann man hier im Forum an anderen Stellen im Rahmen der RBB-Affäre nachlesen.
Dass die Politik die Problematik erkannt hat, ist also ein Witz: für die gemeinsame Datsche unverheirateter Paare wurde die Befreiungsmöglichkeit durch die staatsvertragliche Neuregelung abgeschafft (jedenfalls wenn man die herrschende Interpretation zu Grunde legt). Die Neuregelung stellt also eine Verschlechterung gegenüber der vom BVerfG getroffenen Übergangsregelung dar.