... nur ein Land, das ein gestörtes Verhältnis zu Fakten und Tatsachen hat, braucht "Faktenchecker".
Bei Regierungsverlautbarungen war und ist es immer noch und immer wieder am wichtigsten zu schauen, was NICHT gesagt wird.
Merke: Der Herr spricht von der "höchsten Mahnstufe", von nichts anderem.
Das heißt: Darunter gibt es wohl noch ein paar geringere, es gibt also noch einen gewaltigen hier gar nicht genannten "Sockel" an Verweigerern, die noch gar nicht "die höchste Weihe" (-> die höchste Mahnstufe) erreicht haben.
Ich kenne jemanden, der hat über 2.000 Euro "Nasse" bei den Funkern, zahlt also seit 10 Jahren nicht - aber alle seine Verfahren werden zur Zeit nicht bearbeitet.
+ Ist ein seit Jahren am OVG vor sich hin rottendesVerfahren "höchste Mahnstufe" oder nicht?
+ Ist eine wegen offensichtlicher Undurchführbarkeit ohne Angabe von Gründen eingestellte Zwangsvollstreckung - noch - "höchste Mahnstufe" oder nicht?
Das mögen nur wenige Fälle sein, aber eine Statistik besteht nun mal aus vielen Einzelfällen