Nach unten Skip to main content

Autor Thema: Wie wird die Gebühr bei vermieteten Häusern erhoben  (Gelesen 10281 mal)

  • Beiträge: 2.139
  • weiß was
Zitat
Der Vermieter muss nur ggfs. den Nachweis erbringen, dass die Wohnung tatsächlich leer steht und nicht etwa von ihm bewohnt wird.
Und spätestens da sind wir dann wieder an dem Punkt, dass man in der Verlegenheit steckt, etwas beweisen zu müssen, was nicht ist.
Bin ja mal gespannt, wie Gerichte sich dazu stellen.

Die Regelung ist ja erst einmal wie folgt:

Zitat
§ 9
Auskunftsrecht, Satzungsermächtigung

(1) Die zuständige Landesrundfunkanstalt kann von jedem Beitragsschuldner oder von Personen oder Rechtsträgern, bei denen tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, dass sie Beitragsschuldner sind und dies nicht oder nicht umfassend angezeigt haben, Auskunft über die in § 8 Abs. 4 genannten Daten verlangen. Kann die zuständige Landesrundfunkanstalt den Inhaber einer Wohnung oder einer Betriebsstätte nicht feststellen, ist der Eigentümer oder der vergleichbar dinglich Berechtigte der Wohnung oder des Grundstücks, auf dem sich die Betriebsstätte befindet, verpflichtet, der Landesrundfunkanstalt Auskunft über den tatsächlichen Inhaber der Wohnung oder der Betriebsstätte zu erteilen. Bei Wohnungseigentumsgemeinschaften kann die Auskunft auch vom Verwalter verlangt werden. Die Landesrundfunkanstalt kann mit ihrem Auskunftsverlangen neben den in § 8 Abs. 4 und 5 genannten Daten im Einzelfall weitere Daten erheben, soweit dies nach Satz 1 erforderlich ist; § 11 Abs. 5 gilt entsprechend. Die Landesrundfunkanstalt kann für die Tatsachen nach Satz 1 und die Daten nach Satz 4 Nachweise fordern. Der Anspruch auf Auskunft und Nachweise kann im Verwaltungszwangsverfahren durchgesetzt werden.

Problematisch ist der Nachweis der "tatsächlichen Anhaltspunkte", die ja in Zusammenhang mit dem Status "bewohnt" stehen müssen.

-> Klingelschild vorhanden, Mieter / Eigentümer nicht gemeldet.
-> Briefkasten vorhanden, Mieter / Eigentümer nicht gemeldet

Den Eigentümer bekommt die GEZ über das Grundbuchamt heraus.
Wenn dieser mit dem nicht gemeldeten Wohnungsinhaber identisch ist -> Zwangsanmeldung
Wenn dieser nicht mit dem Namen auf Klingelschild / Briefkasten identisch ist -> Verwaltungszwangsverfahren


Das wird dann spaßig bei all den Leuten, die ihre Freunde für Versandhäuser "werben", einmal (zu sich) liefern lassen und die Prämie einsacken.



Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

H
  • Beiträge: 119
Ich habe mir dazu schon Anfang 2011 solche Fragen gestellt und auf www.wohnungsabgabe.de/ ins Netz gestellt.

Demnächst bekommt der Beitragsservice bzw. meine verantwortliche Sendeanstalt so einen Fragenkatalog, immerhin muss ich ja wissen, wie die das auslegen wollen.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

 
Nach oben