Nach unten Skip to main content

Autor Thema: BGH VIII ZR 7/09 - Rechtsgesch. Handeln nat. Person stets Verbraucherhandeln  (Gelesen 536 mal)

  • Beiträge: 7.389
Urteil des VIII. Zivilsenats vom 30.9.2009 - VIII ZR 7/09 -
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=f88843887ac1adce1678b127de8555bf&nr=49949&pos=0&anz=1

Zitat
10
a) Aus der vom Gesetzgeber gewählten negativen Formulierung des zweiten Halbsatzes der Vorschrift des § 13 BGB wird deutlich, dass rechtsgeschäftliches Handeln einer natürlichen Person grundsätzlich als Verbraucherhandeln anzusehen ist und etwa verbleibende Zweifel, welcher Sphäre das konkrete Handeln zuzuordnen ist, zugunsten der Verbrauchereigenschaft zu entscheiden sind.

Nun könnte die Frage gestellt werden, welches Tun als "rechtsgeschäftliches Handeln" in Belangen des ÖRR und der Beitragszahlungen durch die einzelne natürliche Person zu behandeln ist? Bzw., welches Tun der natürlichen Person ist als "Rechtsgeschäft" im Verhältnis zu ÖRR, BS und Co. zu qualifizieren?

Jedes Tun der einzelnen natürlichen Person, die als "rechtsgeschäftliches Handeln" zu klassifizieren wäre, unterfällt damit auch dem unionsrechtlich vollständig harmonisierten Bereich des Verbraucherschutzes; hierzu siehe

EuGH C-46/08 - Verbraucherschutz ist zwingendes Allgemeininteresse
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35464.0

und darin wiederum

Per EuGH od. Regelwerk > Unionsrechtl. vollständ. harmonisierte Bestimmungen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,35408.msg214542.html#msg214542


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 28. Dezember 2022, 17:40 von pinguin«
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

 
Nach oben