@NichtzahlerKA - Gut, an die Landesmedienanstalten zu erinnern.
Dies wird in aktuellem Reformbedarf-Mitteilungen sofort irgendwie geeignet ergänzt. Diese sollen ja wohl vor allem die Subventionsverteilung von viel Geld an kleinere regionale Sender koordinieren und diese begleiten.
Abstecher / Hintergrund - leicht OFF TOPIC - nicht hier im Thread zur Diskussion ausweitbar.
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Die LMA hatten nach meiner Erinnerung ein besonders ulkiges Problem: Sie fanden nicht mehr genügend Bewerber, beispielsweise kleine regionale Sender, um all das Geld ihres Budgets verteilt zu bekommen. Denn in der Regel decken Subventionen nur einen Teil, beispielsweise 50 %. Wenn der Markt derart schlecht ist, dass die anderen 50 % nicht mehr zu erzielen sind, so fehlen Bewerber.
Dann kam der Medienstaatsvertrag 2020 mit der Zensur-Ermächtigung - ach, was quassele ich da, mit der Ermächtigung, gegen die üblen Missstände im Internet mit segensreicher Weltverbesserung des weltweiten Internets zu intervenieren. Am deutschen LMA-Wesen wird die Welt genesen!
Dem fehlt gegenwärtig die abgesicherte Rechtsgrundlage, da bisher kein einziges der rund 10 angerufenen Landesverfassungsgerichte zu diesem Punkt zur Sache entschieden hat. Per Definition "Zensur ist, wenn Nicht-Deliktisches gehemmt wird", da dürfte der erste Anschein "Zensur" lauten. Also ist es zu unterlassen, so lange kein einziges Landesverfassungsgericht dafür einen ausnahmsweisen Freifahrschein "juristisch rechtswissenschaftlich deduzierte".
Damit wären diese hoch bezahlten Mitarbeiter weitgehend zu bezahlen für das Nichtstun?
Also vorzeitiger Ruhestand, und da könnten die Betriebsrenten eine sehr hilfreiche Funktion haben - je nach präziser Ausgestaltung?
Und mangels Fortbestand wären die Renten im Fall von Lücken durch die Landeshaushalte zu sichern? (An sich nicht, da die Einzahlungen ja laufend in eine externe Sammelkasse hinein abgeführt werden. Auch das ist der Unterschied zu "Pensionen" des Beamtenrechts.)
Zurück zum Thema: Die Tarifverträge dürften entweder auch für die LMA gelten,
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oder aber sie dürften immerhin sehr ähnlich sein. Also ist der Analysebedarf bezüglich der Betriebsrenten (fehlerhaft "Pensionen" genannt?) auch auf diese zu erstrecken.
Des weiteren ist zu fragen, ob man die bisherigen LMA-Funktionen noch wesentlich braucht. Falls jein oder nein, die weitere Frage wäre dann, ob sie für völlig neuartige Aufgaben der Subventionenverteilung brauchbar wären. Bei einem Mittelgehalt von 100.000 Euro sicherlich nicht.
Die Bezeichnung "Pension", das erinnert an die Bezeichnung "Beitrag":
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Mit "Pension" wird ja beamtenrechtlicher Anschein benutzt und durch die Regelungen als Wort implementiert, so dass man das Wort bei Bezugnahme gebrauchen muss, auch wenn es - sinngemäß - beispielsweise einen Rundfunk-"Beitrag" gar nicht gibt.
Hier wird in Schriftsätzen immer betont, dass alle Bescheide, Mahnungen, Urteile usw. allein deshalb nichtig sind - "Schein-Bescheide" usw. - , weil sie mangels "Gegenstand Beitrag" ganz einfach "gegenstands-los" sind. Diesem Argument hat bisher noch kein Richter widersprochen. Mal sehen, welcher Richter das zum ersten Mal hinbekommt.
Englischsprachig heißt es in der Tat "Pension". In Deutschland ist das doch aber für Beamte reserviert? Die vermutlich unvertretbaren Regelungen dieser Betriebsrenten sind vielleicht erklärbar durch die versuchte Legitimierung von Elementen des Beamtenrechts. Demgegenüber ist einzuwenden, dass die ARD-, ZDF- und LMA-Mitarbeiter alle bereits eine gesetzliche Rente beziehen werden, ferner ständig krankenversichert sind.