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Autor Thema: Intendantinnenwahl im RBB: Null Bock im Rundfunkrat?  (Gelesen 1870 mal)

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Intendantinnenwahl im RBB: Null Bock im Rundfunkrat?
Autor: 11. September 2022, 12:25
faz.net, 09.09.2022

Intendantinnenwahl im RBB:
Null Bock im Rundfunkrat?

Fast wäre Katrin Vernau gar nicht zur neuen Intendantin des RBB gewählt worden. Knapp ein Drittel der Rundfunkräte blieb weg. Was sagt uns das?

Ein Kommentar von Michael Hanfeld

Zitat
Das geht fix, dachten sich die Berichterstatter und meinten die Intendantinnenwahl im Rundfunk Berlin Brandenburg. Tagesordnungspunkt eins im Rundfunkrat am Mittwochnachmittag: Wahl der Intendantin. Geheime Wahl, Stimmen auszählen, Gratulation, Blumenstrauß, dann vor die Presse. Pustekuchen, nix war’s.

Dienstagabend hatte sich Katrin Vernau den Rundfunkräten noch in einer Videoschalte vorgestellt. Danach war der Eindruck: Morgen geht alles glatt. Manche stört jedoch, dass sie vom übermächtigen WDR kommt. Stichwort: feindliche Übernahme. Eine Ostdeutsche ist Vernau nicht, die Gewerkschaften mögen sie auch nicht. Andere hadern mit dem Verfahren, das auf nur eine Kandidatin zugelaufen ist. Eine normale Wahl ist das nicht, aber was ist beim RBB zurzeit normal? Und dann – bleiben zum Wahltermin neun von 29 Rundfunkräten weg. Von zwanzig Anwesenden wählen Vernau im ersten Wahlgang zwölf.

Statt Blumen überbringen Rundfunkratschef Dieter Pienkny und Verwaltungsrat Souad Bakir der Kandidatin die Nachricht, dass sie – noch – nicht gewählt ist. Da hätte Katrin Vernau sagen können: Zwölf von 29? Danke, das reicht nicht. Doch sie bleibt dran, in Runde zwei bekommt sie 16 von 20 Stimmen. Nun darf sie mit dem Interimsjob, um den man sie nicht beneiden muss, beginnen.
[…]

Weiterlesen auf:
https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/intendantinnenwahl-im-rbb-null-bock-im-rundfunkrat-18301578.html


Die Inhalte dieser und weiterer Veröffentlichungen sowie auch die Grundhaltungen des Verfassers/ Veröffentlichungsmediums spiegeln nicht zwangsläufig die Meinung des gez-boykott-Forums, dessen Moderatoren und dessen Mitglieder wider und werden hiermit auch nicht zu eigen gemacht. Die Erwähnung/ Verlinkung/ Zitierung/ Diskussion erfolgt unter Berufung auf die Meinungsfreiheit gem. Artikel 5 Grundgesetz und zur Ermöglichung einer weitestgehend ungefilterten öffentlichen Meinungsbildung sowie zur Dokumentation.




...alles "gute" Gründe und Anlässe für
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Außerdem...
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Das waren bestimmt 9, die Frau Vernau überhaupt nicht gewählt hätten. Und dann hätten auch 50 Wahlgänge kein Ergebnis gebracht. ;D


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Da stellt sich doch nachstehende Frage?

Wenn es insgesamt 29 Personen sind, (ob anwesend oder nicht), und sie nur von 16 gewählt wurde, also mal knapp über die Hälfte, wurde sie von knapp der Hälfte nicht gewählt; reicht die einfache Mehrheit für diese Position aus, oder benötigt es nicht doch die qualifizierte Mehrheit, also deutliche Mehrheit, um diese Position übernehmen zu können?


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Also ich finde bei dieser "Wahl" schon einiges merkwürdig.
Z.B. lagen zwischen der Vorstellung und der Wahl nicht einmal 24 Stunden. Ist das nicht ein bisschen kurz?

Und sollte bei so einer Wahl nicht Anwesenheitspflicht herrschen? Wie @pinguin ja schon anmerkte, fehlten gut 1/3 der Rundfunkratsmitglieder. Müßte da nicht der Termin für die Wahl sogar verschoben werden?

Aber selbst wenn nicht, meine ich mich zu erinnern, dass Rundfunkratsmitglieder auch Stellvertreter haben, die im Falle einer Verhinderung einspringen sollen. Ich meine, wofür sind denn die Stellvertreter sonst gedacht?


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rbb Struktur - Rechtliche Grundlagen
https://www.rbb-online.de/unternehmen/der_rbb/struktur/grundlagen/grundlagen.html
rbb-Staatsvertrag (PDF, 11 Seiten, ~170kB)
https://www.rbb-online.de/unternehmen/der_rbb/struktur/grundlagen/rbb_staatsvertrag.file.html/140121-rbb_StV2013.pdf
Zitat von: rbb-Staatsvertrag, § 16 Beschlussfassung des Rundfunkrates
§ 16 Beschlussfassung des Rundfunkrates
(1) Der Rundfunkrat ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Mitglieder anwesend sind und ordnungsgemäß geladen wurde. Stellt der Vorsitzende oder die Vorsitzende die Beschlussunfähigkeit fest, hat er oder sie in angemessener Frist mit derselben Tagesordnung erneut zu laden. Der Rundfunkrat ist dann unabhängig von der Anzahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig, wenn in der Ladung darauf hingewiesen worden ist.
(2) Bei Beschlüssen entscheidet die Mehrheit der abgegebenen Stimmen.
(3) Die Mehrheit der Stimmen der ordnungsgemäß entsandten Mitglieder ist notwendig bei Wahlen.
(4) Die Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen ist notwendig bei
1. Beschlüssen über die Satzungen nach § 32 Abs. 1 Satz 1,
2. der Wahl und der Abberufung des Intendanten oder der Intendantin,
3. der Abberufung der Direktoren oder Direktorinnen,
4. der Abwahl der vom Rundfunkrat gewählten Mitglieder des Verwaltungsrates.

Ob man das gut finden muss, dass - wenn ich richtig verstehe - so gesehen zwei Drittel der abgegebenen Stimmen der Hälfte der Rundfunkratsmitglieder ausreichend sind für eine über die Geschicke einer "Landesrundfunkanstalt" maßgeblich entscheidende Intendanten-Wahl, die noch dazu verbunden ist mit einem hochdotierten Posten und weitreichenden Befugnissen? ??? ::)

Wenn man es auf die Spitze treibt, würde es also für eine "erfolgreiche" Intendantenwahl reichen, wenn die Hälfte der Rundfunkratsmitglieder anwesend ist, sich bis auf ein anwesendes Rundfunkratsmitglied alle der Stimme enthalten und also keine Stimme abgeben, und die einzige abgegebene Stimme für die Intendantin stimmt?!??! ::)

Verstehe ich das richtig - oder habe ich etwas übersehen?
Sind solch abstrus wirkende Regelungen üblich oder müsste eine solche Regelung nicht als nichtig betrachtet werden?
Das wirkt doch wie völliger Hokuspokus :o


PS: Es könnte/ sollte(?) mal recherchiert werden, mit welchen Anwesenden und Stimmverhältnissen Frau Schlesinger seinerzeit "gewählt" wurde...?


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Das wirft weitere Fragen auf.

Der RBB hat nicht die aktuelle Fassung; die aktuelle Fassung ist

Staatsvertrag über die Errichtung einer gemeinsamen Rundfunkanstalt der Länder Berlin und Brandenburg
https://bravors.brandenburg.de/vertraege/rbb_stv_2014

Und übrigens müssen es 30 Rundfunkratsmitglieder sein; wie kommt die FAZ auf 29?

Zitat von: rbb-Staatsvertrag, § 14 Zusammensetzung und Amtsdauer des Rundfunkrates
§ 14 Zusammensetzung und Amtsdauer des Rundfunkrates
(1) Der Rundfunkrat setzt sich aus 30 Mitgliedern zusammen. Davon entsenden: [...]

Ist der Rundfunkrat überhaupt so zusammengesetzt, wie er zusammengesetzt sein soll?


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[..]
Und übrigens müssen es 30 Rundfunkratsmitglieder sein; wie kommt die FAZ auf 29?[..]
Ist der Rundfunkrat überhaupt so zusammengesetzt, wie er zusammengesetzt sein soll?


Die Kontrollgremien des rbb 
Rundfunkrat

Zitat
[...] Derzeit gehören ihm 29 Mitglieder an (eine Rundfunkratsposition ist unbesetzt). [...]
Quelle: Die Kontrollgremien des rbb
https://www.rbb-online.de/unternehmen/der_rbb/gremien/die_kontrollgremien_des_rbb.html

Rundfunkrat des Rundfunk Berlin Brandenburg
Zitat
rbb-Rundfunkrat Mitglieder
Dem Rundfunkrat gehören aktuell 29 Mitgliederinnen und Mitglieder an. In einer vierjährigen Amtszeit vertreten sie das öffentliche Leben und damit die Allgemeinheit der Länder Berlin und Brandenburg.
Quelle: Rundfunkrat des Rundfunk Berlin Brandenburg
https://www.rbb-online.de/rundfunkrat/mitglieder/rbb-rundfunkrat-mitglieder-2019-2023.html


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"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

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Dann entspricht der Rundfunkrat aber nicht den gesetzlichen Vorgaben?

Welche Stelle ist derzeit unbesetzt?

(Die Seiten des RBB rufe ich nicht auf).


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Welche Stelle ist derzeit unbesetzt?
Das dürfte die von Frau Kirchbach sein?


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Welche Stelle ist derzeit unbesetzt?

20.08.2022, 11.34 Uhr
RBB-Rundfunkratsvorsitzende tritt zurück

Die Krise im RBB um Vorwürfe der Vetternwirtschaft hat eine weitere personelle Folge: Friederike von Kirchbach gibt ihr Amt auf. Sie hätte im Rundfunkrat die inzwischen abberufene Intendantin Patricia Schlesinger kontrollieren müssen.
Quelle: https://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/rbb-rundfunkratsvorsitzende-friederike-von-kirchbach-tritt-zurueck-a-bed0fb89-3601-469b-9a9d-362b2647e193

Edit DumbTV:
Friederike von Kirchbach - Vorsitzende des RBB-Rundfunkrats tritt zurück (08/2022)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36235.0


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Abgesehen davon, dass es schon ein starkes Stück ist, dass auf den Seiten des rbb offensichtlich nicht einmal die aktuelle Version des rbb-Staatsvertrages hinterlegt oder auch nur verlinkt ist...

...da Frau Kirchbach augenscheinlich nicht nur von ihrem Amt als rbb-Rundfunkrats-Vorsitzende zurückgetreten ist, sondern ihre Rundfunkrats-Mitgliedschaft gänzlich aufgegeben hat und auch kein Vertreter benannt oder ersichtlich ist, ist ihre Entsende-Organisation "Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz" (vgl. wikipedia https://de.wikipedia.org/wiki/Friederike_von_Kirchbach#T%C3%A4tigkeit_im_rbb-Rundfunkrat_2007%E2%80%932022 ) derzeit nicht vertreten und auch nicht bei den Rundfunkrats-Mitgliedern auffindbar:
https://www.rbb-online.de/rundfunkrat/mitglieder/rbb-rundfunkrat-mitglieder-2019-2023.html
Wie oben schon verlinkt, ist gem. offizieller Verlautbarung von rbb eine Stelle unbesetzt
Die Kontrollgremien des rbb 
Rundfunkrat

Zitat
[...] Derzeit gehören ihm 29 Mitglieder an (eine Rundfunkratsposition ist unbesetzt). [...]
Quelle: Die Kontrollgremien des rbb
https://www.rbb-online.de/unternehmen/der_rbb/gremien/die_kontrollgremien_des_rbb.html

Oben verlinktem § 14 rbb-Staatsvertrag ist als erste Position eben jene, derzeit nicht vertretene Organisation "Evangelische Kirche in Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz" zu entnehmen
Staatsvertrag über die Errichtung einer gemeinsamen Rundfunkanstalt der Länder Berlin und Brandenburg
https://bravors.brandenburg.de/vertraege/rbb_stv_2014
Zitat von: rbb-Staatsvertrag, § 14 Zusammensetzung und Amtsdauer des Rundfunkrates
§ 14 Zusammensetzung und Amtsdauer des Rundfunkrates
(1) Der Rundfunkrat setzt sich aus 30 Mitgliedern zusammen. Davon entsenden:
1. ein Mitglied die Evangelische Kirche in Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz,
[...]

Wenn eine der staatsvertraglich geregelten Organisationen nicht vertreten ist - auch nicht durch einen offiziellen Stellvertreter - stellt sich tatsächlich die Frage, ob der Rundfunkrat zum Zeitpunkt der Wahl und der damit verbundenen Ladung überhaupt ordnungsgemäß und vollständig besetzt war und auch ordnungsgemäß geladen wurde oder überhaupt ordnungsgemäß geladen werden konnte.

Mithin stellt sich die Frage, ob unter diesen Umständen die Wahl überhaupt ordnungsgemäß verlaufen ist und die Intendantin überhaupt ordnungsgemäß "im Amt" ist... ??? ::)


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Mithin stellt sich die Frage, ob unter diesen Umständen die Wahl überhaupt ordnungsgemäß verlaufen ist und die Intendantin überhaupt ordnungsgemäß "im Amt" ist... ??? ::)
Da stellt sich doch die Frage, die man auch dem Land Brandenburg stellen könnte, das ja derzeit die Rechtsaufsicht über den RBB inne hat, ob nicht vor allem zuerst einmal ein/e Vorsitzende/r des Rundfunkrates neu gewählt werden müsste, bevor dieser überhaupt Beschlüsse fassen darf, die nichts mit der Wahl eines bzw. einer neuen Rundfunkrats-Vorsitzenden zu tun haben?


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Hieraus

Rundfunkrat des Rundfunk Berlin Brandenburg
Zitat
rbb-Rundfunkrat Mitglieder
Dem Rundfunkrat gehören aktuell 29 Mitgliederinnen und Mitglieder an.
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Quelle: Rundfunkrat des Rundfunk Berlin Brandenburg
https://www.rbb-online.de/rundfunkrat/mitglieder/rbb-rundfunkrat-mitglieder-2019-2023.html
ist zu entnehmen:
Zitat
Kein Mitglied für die Amtsperiode 2019 - 2023 aktuell entsandt.
Entsendeorganisation: Handwerkskammer Berlin und Handwerkskammertag Land Brandenburg

Kein Mitglied für die Amtsperiode 2019 - 2023 entsandt.
Entsendeorganisation: Jüdische Gemeinden Berlin und Brandenburg


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Ja, wenn 2*** von 30 keine Mitglieder entsendet haben, wieso sind es dann aktuell 29 Mitglieder?


***Edit "Bürger": ...und 1 entsendete "Mitgliederin" ::) die ihre Mitgliedschaft aufgekündigt hat = Frau Kirchbach für "Evangelische Kirche in Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz", siehe oben
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,36425.msg218983.html#msg218983
Macht also rechnerisch 30-3=27 anstatt 29 nach rbb-Aussage.
Wahrscheinlich müsste die Liste nach Staatsvertrag mit der Liste auf der rbb-Seite abgeglichen werden... ???


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Das sind ja interessante Überlegungen von Euch, die nicht zu den Pressemitteilungen gehören.

Wäre das einen eigenen Faden wert? Wir betrachten ja juristische Folgewirkungen.


Edit "Bürger": Danke, ja - bitte gern unter Verwertung obiger Analysen einen gut aufbereiteten eigenständigen Thread mit aussagekräftigem Thread-Betreff starten und dort die möglichen juristischen Folgewirkungen vertiefen.


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