Guuuuut, hier haben wir schon einmal die wichtigen Rechtsquellen für Ausschreibungspflicht.
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Das rechtlich Interessante ist: Die Landesregerierung Brandenburg, im Hauptausschuss / Landtag Brandenburg durch den zuständigen Dr. G., sie erklärte sich ausdrücklich als nicht befugt zu irgendeinem Eingriff in Sachen RBB, da nur "Rechtsaufsicht".
Nun auf einmal stellt sie sich heraus als änderungsberechtigt sogar bezüglich Staatsvertrag und Vergaberecht. Das ist ja heftig, wenn dem Rundfunkrat nicht einmal alle Bewerbungen vorgelegt werden.
"Wo kein Kläger, da kein Richter."
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War die Bewerbung von Ralf Manthey ernst gemeint? Er ist ja anderweitig "voll im Business".
Falls ernsthaft, so müsste er es nun einklagen. Zwar könnte auch jeder Bürger es, aber die Arbeit müsste aus Spenden finanziert werden - ein altes Thema, mehr darüber lasse ich hier weg.
Diese Frage, ob ernsthaft, konnte ihm nicht vorgelegt werden, weil seine E-Mail-Adresse zu den schwer ermittelbaren rechnet wie meist im Medien-Business. Wäre seine E-Mail-Adresse verfügbar, so würde er befragt werden, ob er zur allgemeinen Erbauung mal dies Verfahren führen würde.
Es war übrigens eine weitere Person auf der Bewerbungsliste,
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die beim Rundfunkrat ziemlich sicher die zwei Drittel Mehrheit sofort bekommen hätte,
Allerdings ganz schlimm - es ist ein Mannsbild. Bei der aktuellen "Weiberwirtschaft" des RBB und in Berlin ist "Mannsbild" ja bereits ein Bewerber-Delikt?
Bei dieser anderen Person wurde bereits vorgefühlt. Diese Person kann aber vermutlich wegen ihrer Stellung nicht alleine darauf klagen.
Wer die E-Mail-Adresse von Ralf Manthey ermitteln kann,
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bitte her damit, aber per PM oder E-Mail, im Forum publizieren wir keine Adrssen.
Und Vorschlag, diesmal nicht wieder Ratschläge, wo und wie man suchen "könnte". Entweder, jemand macht und schafft es, oder der Vorgang ruht ohne die denkbare Bearbeitung.
Die Welt geht nicht unter, wenn Ralf Manthey ohne Anfrage bleibt "von Ewigkeit zu Ewigkeit".