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Autor Thema: Interimsintendanz: Der RBB und die Angst vor dem Luxemburger  (Gelesen 602 mal)

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tichyseinblick.de, 07.09.2022

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Interimsintendanz: Der RBB und die Angst vor dem Luxemburger

Der RBB-Rundfunkrat wählt heute einen Interimsintendanten. Die Suche erinnert verblüffend an die Methode, mit der früher hinter den Kreml-Mauern der neue Sowjet-Führer ermittelt wurde. Wichtigste Maxime: keiner von außen – und keiner, der ernsthaft etwas ändern könnte.

Von Christopher Walther

Zitat
[…] Kurz: Ralf Manthey ist ein erfolgreicher und international erfahrener Medienmanager, den jedes Medienhaus gerne einstellen würde – erst recht in einer großen und beim besten Willen nicht mehr wegzumoderierenden Krise. Jedes Medienhaus – außer dem RBB.
[…]

Das Land Brandenburg, bei dem die Rechtsaufsicht über den RBB derzeit liegt, hat es nun aus recht unerfindlichen Gründen für eine gute Idee gehalten, dem Sender zu gestatten, sich einen Interims-Intendanten zu suchen – und zwar ohne die normalerweise juristisch zwingende öffentliche Ausschreibung.

In der Senderzentrale in der Berliner Masurenallee ließ man sich nicht zweimal bitten – und griff kurzentschlossen auf eine Methode zurück, die sich schon hinter den Mauern des Kremls über mehrere Jahrzehnte bewährt hatte, wenn in Moskau ein neuer Generalsekretär des Zentralkomitees der Kommunistischen Partei gesucht wurde. Starb im Sowjetreich ein Herrscher, die Älteren werden sich erinnern, wurde von der Parteiführung ein Beerdigungskomitee berufen – das dann de facto den neuen starken Mann bestimmte (mit starken Frauen an der Staatsspitze hat es der real existierende Sozialismus ja bis heute nicht so).

Beim RBB bekam das Beerdigungskomitee nun zwar einen anderen Namen, nämlich „Findungskommission“, aber absolut denselben Auftrag: den Schlesinger-Nachfolger zu präsentieren. Gut, der neue Interims-Intendant muss dann noch vom Rundfunkrat bestätigt werden – das ist aber genauso eine Formalität, wie es damals die „Wahl“ des neuen Generalsekretärs durch das ZK der KPdSU war.
[…]

Hier nun kommt – für die ihre üblichen Drähte ziehenden Puppenspieler im RBB und in der ARD sehr ungelegen – Ralf Manthey ins Spiel. Der 66-Jährige – der schon lange nicht mehr arbeitet, weil er muss, sondern nur noch, weil er will – entschließt sich dazu, dem RBB und der ARD seine Erfahrung und Expertise als Interims-Intendant anzubieten. Er schreibt, wie sich das gehört, eine Bewerbung mit Anschreiben und Lebenslauf und gut einem halben Dutzend persönlichen Referenzen – von denen wohl die allermeisten Menschen im Medienbetrieb froh wären, wenn sie nur einen solchen Hochkaräter mit Telefonnummer in einer Bewerbung anführen könnten.

Damit geht Manthey an die Kreml-Mauer. Und damit beginnt das Drama. Als Erstes stellt sich heraus, dass es gar nicht so einfach ist, dem nach eigener Aussage führenden Medienunternehmen in der Hauptstadtregion des viertgrößten Industriestaats der Welt verlässlich eine Initiativbewerbung zukommen zu lassen. Der Rundfunkrat, der den Job letztlich vergibt, ist laut Internet nur über die „Gremiengeschäftsstelle“ des Senders erreichbar. Die angegebene Faxnummer funktioniert nicht. Manthey schickt also am 23. August mehrere E-Mails. Eine Eingangsbestätigung bekommt er nicht. Zur Sicherheit schickt er am 25. August noch ein Einschreiben mit Rückschein hinterher. Old school.

Den Rückschein bekommt er, eine offizielle Nachricht vom RBB – irgendeine – bekommt er weiterhin nicht. Manthey kontaktiert ein halbes Dutzend Vertreter im RBB-Rundfunkrat, bietet weitere Informationen und ein persönliches Gespräch an. Keiner antwortet, offiziell. Vertraulich melden sich einige allerdings schon – und berichten, dass der Medienmanager in der Findungskommission wegen seiner RTL-Vergangenheit nur „der Luxemburger“ genannt wird. Intern, erfährt er, habe man sich völlig auf eine Lösung aus dem ARD-Biotop versteift.
[…]

Weiterlesen auf:
https://www.tichyseinblick.de/daili-es-sentials/rbb-interimsintendant/


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Es wäre wohl gut, der Artikel gäbe die Quelle für die "normalerweise juristisch zwingende öffentliche Ausschreibung" an.

Ein Link zu einer Beispielquelle, welche weiterhelfen kann
Anwalt24 - Stellenausschreibungspflicht
https://www.anwalt24.de/lexikon/stellenausschreibungspflicht

Es steht halt die Frage im Raum, ob diese Wahlmethode darüber grundsätzlich angreifbar ist?
Die zweite Frage stellt sich, ob für den Angriff minimal eine zusätzliche Bewerbung notwendig war?

Edit 20:27h:
Wahrscheinlich könnte auch der Rechtsanwalt Markus Kompa dazu etwas mitteilen, schießlich
liegt folgendes noch gar nicht so lange zurück:
FAZ, 01.12.2017
Medienklüngel Rheinland-Pfalz - Ich sage dazu nichts!
https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/rheinland-pfalz-kungelt-landesmedienchef-aus-15318499.html

Eine dritte Frage wäre ob die beiden Herren sich bereits kennen?



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 07. September 2022, 22:16 von Bürger«

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Guuuuut, hier haben wir schon einmal die wichtigen Rechtsquellen für Ausschreibungspflicht.
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Das rechtlich Interessante ist: Die Landesregerierung Brandenburg, im Hauptausschuss / Landtag Brandenburg durch den zuständigen Dr. G., sie erklärte sich ausdrücklich als nicht befugt zu irgendeinem Eingriff in Sachen RBB, da nur "Rechtsaufsicht".

Nun auf einmal stellt sie sich heraus als änderungsberechtigt sogar bezüglich Staatsvertrag und Vergaberecht. Das ist ja heftig, wenn dem Rundfunkrat nicht einmal alle Bewerbungen vorgelegt werden.


"Wo kein Kläger, da kein Richter."
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War die Bewerbung von Ralf Manthey ernst gemeint? Er ist ja anderweitig "voll im Business".
Falls ernsthaft, so müsste er es nun einklagen. Zwar könnte auch jeder Bürger es, aber die Arbeit müsste aus Spenden finanziert werden - ein altes Thema, mehr darüber lasse ich hier weg.

Diese Frage, ob ernsthaft, konnte ihm nicht vorgelegt werden, weil seine E-Mail-Adresse zu den schwer ermittelbaren rechnet wie meist im Medien-Business. Wäre seine E-Mail-Adresse verfügbar, so würde er befragt werden, ob er zur allgemeinen Erbauung mal dies Verfahren führen würde.

Es war übrigens eine weitere Person auf der Bewerbungsliste,
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die beim Rundfunkrat ziemlich sicher die zwei Drittel Mehrheit sofort bekommen hätte,
Allerdings ganz schlimm - es ist ein Mannsbild. Bei der aktuellen "Weiberwirtschaft" des RBB und in Berlin ist "Mannsbild" ja bereits ein Bewerber-Delikt?

Bei dieser anderen Person wurde bereits vorgefühlt. Diese Person kann aber vermutlich wegen ihrer Stellung nicht alleine darauf klagen.


Wer die E-Mail-Adresse von Ralf Manthey ermitteln kann,
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bitte her damit, aber per PM oder E-Mail, im Forum publizieren wir keine Adrssen.
Und Vorschlag, diesmal nicht wieder Ratschläge, wo und wie man suchen "könnte". Entweder, jemand macht und schafft es, oder der Vorgang ruht ohne die denkbare Bearbeitung.
Die Welt geht nicht unter, wenn Ralf Manthey ohne Anfrage bleibt "von Ewigkeit zu Ewigkeit".


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. September 2022, 14:23 von Bürger«
"Glücklich das Land, das Rechtsstaatsverteidiger hat. Traurig das Land, das sie nötig hat."   (Pedro Rosso)
Deine Worte weht der Wind ins Nirvana des ewigen Vergessens. Willst du die Welt wandeln, so musst du handeln. Um Böses abzuschaffen, Paragrafen sind deine Waffen.

 
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