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Autor Thema: Titel „Honorarprofessor“ für BVerfG-Präsident Harbarth bleibt nebulös  (Gelesen 1590 mal)

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tichyseinblick.de, 06.07.2022
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Titel „Honorarprofessor“ für Bundesverfassungsgerichts-Präsident Harbarth bleibt nebulös

Seine Berufung zum Vizepräsidenten und dann zum Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts wird als parteipolitische Postenschieberei kritisiert – zu Lasten des Amtes, das in der Hierarchie nach Bundespräsident, Bundestagspräsident, Bundeskanzler und Bundesratspräsident rangiert. Wurde Kompetenz vorgetäuscht?

Von Josef Kraus & Roland Tichy

Zitat
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) und sein untadeliger Ruf geraten durch fragwürdige Urteile und Besetzungspolitik in Schieflage – der Vorwurf steht im Raum, dass die offenkundige Vermischung der drei Gewalten (Legislative, Exekutive und Judikative) mit dem seit Juni 2020 amtierenden Präsidenten des BVerfG, Stephan Harbarth, zusammenhängt. Ihm werden mangelnde Qualifikation und Eignung vorgeworfen; sein flotter Übertritt aus der Sphäre der Politik zum Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts ruft Zweifel hervor. Bislang wurden sie nicht ausgeräumt. Jüngere „Karlsruher“ Urteile, gerade des Ersten Senats, dem Harbarth vorsteht, sind besonders umstritten; der Verdacht liegt nahe, dass es mit dem Übergang Harbarths als Regierungshandlanger, der etwa den Migrationspakt durch den Bundestag peitschte, zum Gerichtspräsidenten zusammenhängt.

Seltsame Koinzidenzen
[…]
Wo ist die „dreijährige selbstständige Lehrtätigkeit“?
[…]
Auch sonst bleiben Fragen offen:
[…]
Wieviel Regierungstreue verträgt „Karlsruhe“ noch?
[…] Nicht nur seither hat das Bundesverfassungsgericht an Ansehen verloren. Die Besetzung der Richterstellen erfolgte zunehmend nach Parteienproporz zu Gunsten grüner Politjuristen (etwa ab 2011 Susanne Baer, die vormalige Chefin des Genderkompetenzzentrums der Humboldtuniversität) und nicht mehr nach fachlicher Kompetenz. Immer geschmeidiger rückte es gerade in den jüngsten Jahren an die Regierungslinie, als ob es ansonsten um seine Entmachtung durch die Verlagerung der Entscheidungsfälle nach Brüssel bangen wurde. Es stützte den öffentlich-rechtlichen Rundfunk durch ausufernde Gebührenerhöhungen, wich im Klimaurteil nicht mehr im Geringsten von den Vorgaben der Regierung ab, sondern forderte sogar politisch hilfreich Verschärfungen. Im Urteil über Grundrechtseinschränkungen im Zuge der Corona-Regelungen rückte es von der bisherigen Grundhaltung ab, das Grundgesetz als Schutz des Bürgers vor einem immer übergriffigeren Staat zu verstehen: Das Gericht fällte Urteile, die seine bisherige Bollwerkfunktion als Bewahrer bürgerlicher Freiheiten in Frage stellten und ließ wie schon im Klimaurteil nur noch Begründungen aus dem Regierungsapparat gelten, nicht aber von unabhängigen Experten. […]


Weiterlesen auf:
https://www.tichyseinblick.de/daili-es-sentials/titel-honorarprofessor-praesident-bundesverfassungsgericht-harbarth/


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Danke an User FKupp für den Hinweis.



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