Autor: 23. August 2022, 07:20
faz.net (Abo), 22.08.2022
Wer die RBB-Chefs entlassen könnteARD-Chefs und Redakteure haben der Geschäftsleitung des RBB das Vertrauen entzogen, folgt daraus etwas?
Der Jurist Hubertus Gersdorf erklärt im Interview, was nun geschehen kann. Von Helmut Hartung
Die Intendanten der ARD haben der Geschäftsleitung des RBB das Vertrauen entzogen. Die Redakteursvertretung fordert den geschlossenen Rücktritt der Senderspitze. Kann die Rechtsaufsicht über den RBB – gegenwärtig die Staatskanzlei Brandenburgs – die Geschäftsleitung zwingen oder drängen, zurückzutreten, beziehungsweise sie absetzen?
Der Grundsatz der Staatsferne des Rundfunks ist auch und gerade vor dem Hintergrund der Geschichte Deutschlands ein zentraler Eckpfeiler unserer Kommunikationsverfassung und Demokratie. Aus gutem Grund sind dem Staat deshalb bei der Kontrolle des öffentlich-rechtlichen Rundfunks Grenzen gesetzt. Die Rechtsaufsicht ist begrenzt. Nur bei evidenten Verstößen kann sie einschreiten. Das bedeutet: In erster Linie ist die Kontrolle Sache der hierfür zuständigen Aufsichtsgremien des RBB (Rundfunk- und Verwaltungsrat). Nur dann, wenn Rundfunk- und Verwaltungsrat ihren Pflichten offensichtlich nicht nachkommen, ist ein Einschreiten der Rechtsaufsicht zulässig. Das bedeutet beispielsweise, dass die Rechtsaufsicht im Fall der RBB-Geschäftsleitung erst eingreifen kann, wenn diese nicht zurücktritt oder der Rundfunkrat/Verwaltungsrat sie nicht kündigen.
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...alles "gute" Gründe und Anlässe für
SEPA-Mandat/Lastschrift kündigen/rückbuchen, Zahlg. einstellen + Protestnote
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Außerdem...
An die Mitarbeiter des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und GEZ/Beitragsservice
Tippgeber werden - zu Missständen im ö.r. Rundfunksystem!
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»Letzte Änderung: 23. August 2022, 08:34 von ChrisLPZ«