#1: 15. August 2022, 10:57
KEF, Februar 2022
Zusatzinformation 3
zur Pressemitteilung zum 23. Bericht
Großinvestitionen 1. Angemeldeter Aufwand für Großinvestitionen 2021 bis 2024
Mit insgesamt 711,8 Mio. € liegt der von den Rundfunkanstalten zum 23. Bericht angemeldete Finanzbedarf für Großinvestitionen auf einem besonders hohen Niveau. Das sind
112,1 Mio. € mehr als zum 22. Bericht angemeldet.
Im Einzelnen wurden folgende Großinvestitionen zum 23. Bericht angemeldet:
- BR: Standortverlagerung von München nach Freimann 200,0 Mio. €,
- NDR: Neubau Redaktionsgebäude in Hamburg Lokstedt 49,0 Mio. €,
- RBB: Neubau Digitales Medienhaus in Berlin 95,2 Mio. €,
- SWR: Neubau Medienzentrum in Baden-Baden 56,7 Mio. €,
- SWR: Sanierungsmaßnahmen am Funkhaus in Mainz 37,7 Mio. €,
- WDR: Sanierung Filmhaus in Köln 63,9 Mio. €,
- ZDF: Neubau Bürogebäude und Multifunktionshalle in Mainz 66,7 Mio. € und
- Deutschlandradio: Sanierung Funkhaus in Köln 142,6 Mio. €.
Die Großinvestitionen erstrecken sich, mit Ausnahme der Anmeldung des ZDF, über mehrere Beitragsperioden. Sie werden in den nächsten 33 Jahren über die Abschreibungen und die ggf. anfallenden Finanzierungskosten finanzbedarfswirksam.
Bei der Prüfung der Großinvestitionen hat die Kommission vor allem innerhalb der ARD erhebliche Baukostenunterschiede von bis zu 157 % (Vergleich Gesamtbaukosten zu Quadratmeter Nutzungsfläche) festgestellt. Die Kommission hat deshalb erhebliche Zweifel an der Wirtschaftlichkeit einzelner Vorhaben, insbesondere beim BR und beim WDR.
2. Standortverlagerung des BR nach München Freimann – „BR hoch drei“
2015 hat der BR beschlossen, seinen Schwerpunkt vom Standort Funkhaus München (Maxvorstadt) auf den Standort München Freimann zu verlagern und dort Neubauten zu errichten. Die Maßnahme hat der BR mit 200 Mio. € als Großinvestition angemeldet. Den nutzerspezifischen technologischen Ausbau der Gebäude des ersten Bauabschnitts sowie
Baumaßnahmen des zweiten Bauabschnitts hat der BR bei den Investitionen angemeldet, davon 51,5 Mio. € zum 23. Bericht. Insgesamt hat der BR damit bisher 360,8 Mio. € für die Standortverlagerung geltend gemacht. Weitere Kosten sind bereits jetzt absehbar.
Zweifel hat die Kommission u.a. an der Angemessenheit der Kosten für die Kantinenerweiterung des BR am Standort Freimann mit 15,5 Mio. € Gesamtbaukosten. Gemessen an der Nutzungsfläche der Kantine mit 525 qm sind das 29.524 €/qm. Die Kommission sieht die Ursache in erheblichen Voruntersuchungs- und Planungsmängeln.
Die Kommission hat die zum 23. Bericht angemeldeten Investitionen von 51,5 Mio. € nicht anerkannt. Sie erwartet, dass der BR spätestens zum 24. Bericht ein Gesamtkonzept und eine Wirtschaftlichkeitsanalyse vorlegt. Darüber hinaus ist darzustellen, welche Auswirkungen die Investitionen in Freimann auf andere Standorte und Liegenschaften des BR haben.
3. Sanierung Filmhaus des WDR in Köln
Das Filmhaus des WDR in der Kölner Innenstadt wird seit 2017 grundsaniert. Das ursprünglich zum 20. Bericht veranschlagte Investitionsvolumen ist seither ständig gestiegen. Auch das Anmeldeverfahren wies erhebliche Transparenzdefizite auf. Die Kommission hat deshalb zum 22. Bericht 69,1 Mio. € für das Projekt gesperrt.
Zum 23. Bericht geht der WDR von einem Gesamtbudget von 240,1 Mio. € aus. Einen Teil davon hat der WDR als Großinvestition angemeldet. Die Transparenz konnte zwischenzeitlich hergestellt werden. Ungeachtet dessen bestehen die Zweifel der Kommission an der Wirtschaftlichkeit der Maßnahme fort. Die Kosten für die Sanierung des WDR-Filmhauses
liegen erheblich über den Kosten vergleichbarer Neubauvorhaben der anderen Anstalten. Mit Kosten von 16.283 € je Quadratmeter Nutzungsfläche liegt das WDR Filmhaus um ca. 157 % über dem Vergleichswert von 6.342 €/qm.
Die Kommission hält deshalb die zum 22. Bericht ausgesprochene Sperre für die Sanierung des WDR-Filmhauses in Höhe von 69,1 Mio. € bis zum 24. Bericht und einer verbindlichen Gesamtkostenermittlung aufrecht.
4. Gutachterliche Untersuchung
Aufgrund der umfangreichen Bau- und Sanierungsmaßnahmen der Anstalten wird die Kommission das Immobilienmanagement und die Immobilienkonzepte der Anstalten sowie die finanziellen Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Immobilienbewirtschaftung entstehen, gutachterlich untersuchen lassen.
Siehe ausführlich dazu die Textziffern 342 ff. im 23. Bericht.
https://kef-online.de/fileadmin/KEF/Dateien/Pressemitteilungen/PrM_2022-02-18_Zusatzinformation_3.pdf23. KEF-Bericht:
https://kef-online.de/fileadmin/KEF/Dateien/Berichte/23._Bericht.pdf
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»Letzte Änderung: 15. August 2022, 12:01 von Bürger«