...ein bisschen Öl ins Feuer der Rundfunk-Auftrags- und Beitrags-Debatte
Diese Aussagen sollte man wohl direkt allen Rechtsmittel-Begründungen beifügen, welche auch die Höhe des von der KEF festgesetzten Einzelbeitrags angreifen, weil dieser über den "rundfunkbeitragsrechtfertigenden Vorteil" weit hinausgeht.Der Standard, 12.04.2022
Deutsches FernsehenARD-Programmdirektorin Christine Strobl:
"Wir müssen uns vor Netflix nicht verstecken"Die Deutsche baut seit knapp einem Jahr als Programmdirektorin die öffentlich-rechtliche ARD mit klarem Streamingfokus um – mit heuer 25 neuen SerienInterview von Harald Fidler
https://www.derstandard.at/story/2000134736690/ard-programmdirektorinchristine-strobl-wir-muessen-uns-vor-netflix-nicht-verstecken[...]
STANDARD: Die ARD und ihre Anstalten betreiben noch eine Reihe von Rundfunkorchestern.
Sind Orchester ein zeitgemäßes Angebot für Rundfunkanstalten?
Strobl: Heute muss man wahrscheinlich eher fragen: Können wir diese Orchester nicht besser in einer anderen Form als beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk erhalten? Auch deshalb hat Tom Buhrow als ARD-Vorsitzender den Vorschlag gemacht, den Auftrag an dieser Stelle noch einmal schärfer zu definieren und nachzujustieren. Dies kann ich gut nachvollziehen.
STANDARD: Das heißt jetzt aber nicht: Programmdirektorin Strobl will ARD-Orchester schließen?
Strobl: Das ist auch gar nicht meine Zuständigkeit. Aber es stellt sich schon die Frage: Muss man sie aus Beitragsmitteln finanzieren, oder müssen wir dafür nicht andere Finanzierungsformen, wie etwa Stiftungen, finden? Früher mussten die Rundfunkanbieter im Bereich der klassischen Musik selbst aktiv sein, um dann diese Musik übertragen zu können. Das ist ja heute nicht mehr so, und insofern hat das heute in diesem Sinne auch nichts mehr mit dem klassischen öffentlich-rechtlichen Kulturauftrag zu tun.
[...]
Weitere Threads zu diesem Thema siehe u.a. auch unter
Alte Gebühr -> neuer Beitrag -> jetzt Beitragsüberhebung?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34721.0