Unabhängig vom Ergebnis hat Seppl hier bereits einen außergewöhnlichen Erfolg erreicht,
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nämlich, dass über eine Petition nicht nur "beschlossen" wird, sondern dass eine "Beratung" stattfindet mit Teilnahme des Petenten.
So etwas und der konkrete Ablauf wie hier berichtet, das hinterlässt Spuren in den Köpfen der teilnehmenden Parlamentarier, dass man Medienrecht nicht mehr gedankenlos "abnicken und durchwinken darf".
Man beachte immer neu, wenn ein einziges Bundesland die Durchsetzung des Verfassungsrechts erzwingt, also die Nichtzuschauer befreit, endet das gesamte jetzige System, weil ihm dann rund 30 Prozent der Einnahmen fortfallen und im Prinzip mit Rückwirkung seit 2013. Alle Sender wären rückwirkend im Überschuldungsstatus und wären trotz Staatsferne einer aktiven Staatsfinanzierung zuzuführen. Damit aber wäre die Fiktion der - verfassungsrechtlich gebotenen - Staatsferne aufgehoben.
So erwarten wir mit Spannung den Ausgang in Bremen. Zwar ist Skepsis immer eine gute Prophylaxe gegen Enttäuschung. Aber schon das Erreichte ist ja ein Erfolg.
Die Bedeutung von Petitionen für rechtliche Schlüsselfragen wird unterschätzt
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und die Bedeutung wurde in Bremen bewusst gemacht.
(Bitte das Folgende nicht in diesem Thread erörtern, denn es ist rein informativ komplettierend.)
Beim Bundestag ist eine Petition anhängig für eine "Gute Verwaltung Gesetz":
Das Untersagen von willkürlichen reinen Textbaustein-Konglomeraten statt "Recht"-"Sprechung" - zu untersagen für Gerichtsurteile und Verwaltung (Widerspruchsbescheide).
Mitteilung des Bundestags August 2021: Über diese Petition wird durch Abgeordnete verschiedener Fraktionen "intensiv" beraten werden, sodann Beschlussfassung im Plenum des Bundestags.