Der Artikel ist sehr lesenswert und führt zur Erkenntnis, daß man sich auch im Land Baden-Württemberg, wo das Bundesverfassungsgerichts seinen Sitz hat, nicht zu schade ist, sich in die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes
nicht einzulesen.
Zitat aus diesem Artikel:
In meinem Fall wurde, wie sich herausstellt, die verkehrte Adresse beim letzten Meldedatenabgleich 2018 abgefischt. Nur: von den Berliner Behörden kam sie nicht. Sondern von der kleinen Gemeinde in Baden-Württemberg, wo ich bis 1995 gemeldet war. Die führt in ihrem Register weiterhin meinen ersten – aber eben nicht aktuellen – Berliner Wohnsitz.
Quelle:
https://taz.de/Rundfunkbeitrag-in-Deutschland/!5793947/Meine Aussage stützt sich auf:
BVerfG 2 BvF 1/20 - Neben einem Bundesgesetz ist für ein Landesgesetz kein Raumhttps://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,35136.msg212921.html#msg212921BVerfGE 65, 1 - Melderegisterabgleich bedarf einer Bundesregel (Rn. 206)https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,35281.msg213637.html#msg213637Es sei darauf hingewiesen, ohne dieses zur Diskussion hier ausweiten zu wollen, daß Melderecht alleiniges Bundesrecht ist:
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 73 https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_73.html(1) Der Bund hat die ausschließliche Gesetzgebung über:
3.
die Freizügigkeit, das Paßwesen, das Melde- und Ausweiswesen, die Ein- und Auswanderung und die Auslieferung;
Das könnte die TAZ dann ja auch mal thematisieren?
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)
Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;
- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;
- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;