Ja, macht Sinn. Wobei ja die Direktanmeldung mit persönlichen Daten erfolgt, welche zuvor von den Einwohnermeldeämtern, selbst bei bestehender allgemeiner Übermittlungssperre, übermittelt wurden.
Dies bezieht sich sowohl auf den mittlerweile regelmäßigen 3jährigen Datenabgleich
als auch auf die Datenübermittlung sofort nach Anmeldung eines neuen Wohnsitzes (bei uns dauert es bis zum ersten Anschreiben des BS nur 2 Wochen).
Und die vielleicht zu weit gehenden Fragen, ob es noch mit dieser EU-VO vereinbar ist, dass
1. die EMAs bei einer Wohnsitzanmeldung automatisch die Daten an Adreßbuchverlage verschicken (u.a. gem. § 50 Abs. 3 BMG), obwohl wir doch wissen, dass Adreßbuchverlage mit diesen Daten regen Handel treiben,
2. die EMAs bei einer Wohnsitzanmeldung entgegen ihrer Verpflichtung aus § 50 Abs. 5 BMG nicht auf die Widerspruchsmöglichkeit hinweisen, zumindest ist mir das selbst und in meinem Bekanntenkreis noch nie passiert (da könnte man sein EMA mal fragen, wieviel Geld sie von den Adreßhändlern bezahlt bekommen pro übermitteltem Datensatz, da gibt es doch sicher eine Gebührenordnung, woraus sich ein Interessenkonflikt ergeben könnte),
3. der Beitragsservice möglicherweise als eine Art Adreßhändler fungiert und demzufolge die Übermittlungssperre gem. § 50 Abs. 3 BMG greifen müsste.
Und noch ein Zweifel: Die vielfach zitierte Ermächtigung zur Datenübermittlung an die RFA gem. § 36 Abs. 1 BMG gilt nur für "öffentliche Stellen". Und dieser Status ist ja für RFA und noch weniger für den BS nicht gesichert, oder?
Ähnliches könnte auch für den Bereich "Datenverarbeitung" gem. § 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO zur "Wahrnehmung einer Aufgabe im öffentlichen Interesse" gelten...
Die hier behandelte Verordnung (EU) 2016/679 finde ich insgesamt sehr gut, weil verbraucherfreundlich geschrieben. Besonders gut gefällt mir in Art. 83 Abs. 1: "Jede Person, der wegen eines Verstoßes gegen diese Verordnung ein materieller oder immaterieller Schaden entstanden ist, hat Anspruch auf Schadenersatz gegen den Verantwortlichen oder gegen den Auftragsverarbeiter."
Da müsste ich mal meinen Taschenrechner warmlaufen lassen, um alle meine Kosten der Beitrags-Abwehr aufzuaddieren...