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Autor Thema: Streit um gleiche Bezahlung – ZDF-Reporterin zieht vor Bundesverfassungsgericht  (Gelesen 1548 mal)

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  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
WELT, 18.06.2021
Präzedenzurteil möglich
Streit um gleiche Bezahlung – ZDF-Reporterin zieht vor Bundesverfassungsgericht
Seit 2017 streitet die Journalistin Birte Meier mit dem ZDF wegen zu geringer Bezahlung im Vergleich zu männlichen Kollegen. Wie erst jetzt bekannt wurde, reichte sie deswegen bereits Ende März Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe ein.
Zitat
[...] Das ZDF gab unterdessen Auskünfte über Gehälter und Honorare. Danach erhielten Männer laut GFF in vergleichbarer Position beim ZDF 2017 im Schnitt rund 800 Euro im Monat mehr als Meier. Zudem habe es für Männer Leistungszulagen bis zu rund 1450 Euro im Jahr gegeben, die der Personalchef der Klägerin im ersten Auskunftsschreiben noch verschwiegen habe.
[...]
https://www.welt.de/kultur/medien/article231930587/ZDF-Reporterin-Birte-Meier-zieht-vor-das-Bundesverfassungsgericht.html?source=k309_controlTest_autocurated


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Querverweis auf nachstehendes Thema sei zulässig, denn gleiches Entgelt für gleiche Arbeit zw. Mann und Frau wird darin ebenfalls als einhaltepflichtig behandelt.

Unionsrahmen für die sozialorientierte öffentliche Auftragsvergabe
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35402.0


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. Juni 2021, 01:39 von Bürger«
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

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  • Sparquote 2013...2025: 13x(~210)=~2700€
Informationen verwertet wie folgt:   (in der "Metastudie LIBRA" für Verfassungsbeschwerden "Medienfreiheit")
Zitat
   *SKE.   Freiheit für "freie Kreative"? - Organisierte *Scheinselbständigkeit?
Ausschreibung für Kreatives (statt Sozialismus-VEB "ARD, ZDF etc." wäre die denkbare Alternative. So lange das nicht der Fall ist, haben wir ein Problem - nämlich:

*SKE1.   Funktionieren "ARD, ZDF etc." als bundesweit größte Arbeitgeber für "Scheinselbständigkeit"?

SKE1.a)   Erstaunlicherweise steht der Sonderstatus ganz fest gemeißelt in den Tarifverträgen:

Es gibt "Vollwert-Menschen", die in Vollzeit angestellten "Kreativen", ein geringer Anteil der Festangestellten.
Es gibt die Mehrheit der "Nicht-Vollwert-Menschen" unter den Kreativen, nämlich die ganz offiziell so genannten "Freien", die aber in der Regel keinen anderen wesentlichen Arbeitgeber haben.

Das entspricht natürlich der allgemeinen Erfahrung, dass Kreativität nicht optimal strudelt im Fall von Festzeit-Anstellung mit festen Uhrzeiten im Büro. Ferner, dass Kreativität im Lebensverlauf unterschiedlich gut funktioniert und deshalb muss der Arbeitgeber mehr Kündigungsrechte haben.

Aber so einfach ist das Problem nicht beiseite schiebbar. In Corona-Zeiten 2020, 2021 waren sehr viele Festangestellte im "Home Office" und blieben trotzdem Festangestellte, weil das Gesetz es so will: Wer nur einen Arbeitgeber oder Haupt-Arbeitgeber hat, soll den vollen Schutz der Arbeitnehmerrechte genießen.

SKE1.b)   Erstaunlicherweise enthalten die Tarifverträge für die "Freien" die typischen Regelungen wie für Festangestellte:

Gestaffelter Vergütungstarif, Sozialversicherung, Betriebsrente, Kündigungsaspekte, Arbeitgeber-Entscheidung über die Aufgabenart. Eine wichtige Besonderheit der Freien ist: Man kann sie leichter "los werden" und das bekommen sie zu spüren, wenn immer Sender-Intendanten sich zu Sparprogrammen gezwungen fühlen.

SKE1.c)   Offenlegung durch Gerichtsverfahren mit Hebelwirkung:

WELT 2021-06-18    welt.de/kultur/medien/article231930587/ZDF-Reporterin-Birte-Meier-zieht-vor-das-Bundesverfassungsgericht.html
"Streit um gleiche Bezahlung – ZDF-Reporterin zieht vor Bundesverfassungsgericht"
Der Kern des Streites: Werden Frauen schlechter bezahlt als Männer? - Derartige Fragen lassen sich regelmäßig nicht mit juristischem Instrumentarium sachgerecht bearbeiten. Da der Anspruch auf angeblich rechenbare Vergleiche gesetzlich entsprechend fixiert ist, endet das dann aber vor Gericht.

Die entscheidende Bedeutung liegt darin, dass die Scheinselbständigkeit als solche hier gut erkennbar ist. Das gilt für die Summe der offengelegten Informationen, so auch der Schlusssatz im Bericht:
"Im Laufe des Rechtsstreits versetzte das ZDF sie von der Berliner Redaktion in die Mainzer Abteilung Info, Gesellschaft und Leben." - Es wäre interessant, zu wissen, ob diese Formulierungsweise "versetzte" einer offiziellen ZDF-Verlautbarung entstammte.

SKE1.d)   Können auch Rechtsanwälte zu "Scheinselbständigen" werden?

Für den "scheinselbständigen Rechtsanwalt" gibt es immerhin ein fest fixiertes Konstrukt: Der Syndikus-Rechtsanwalt. Die Frage stellt sich für Rechtsanwälte, denen das Beitragsinkasso übertragen wurde. Dies ist bisher nur für zwei der 7 ARD-Landesanstalten mit Inkasso-Abteilung für die Rundfunkabgabe berichten worden. BR Bayerischer Rundfunk und RBB Rundfunk Berlin-Brandenburg.
Siehe Abschnitt ? UBFC4.   Keine Anwaltskosten wegen Rundfunkabgabe.
   


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"Glücklich das Land, das Rechtsstaatsverteidiger hat. Traurig das Land, das sie nötig hat."   (Pedro Rosso)
Deine Worte weht der Wind ins Nirwana des ewigen Vergessens. Willst du die Welt wandeln, so musst du handeln. Um Böses abzuschaffen, Paragrafen sind deine Waffen.

  • Beiträge: 7.386
Zur Thematik passt ein vom Handelsblatt vorgetragener Sachverhalt zu den Anlageberatern der "Deutsche Bank"; das Sozialgericht Frankfurt hat hier wohl entschieden, daß einige davon "Scheinselbständige" sind; (Az. S 18 BA 93/18). Der Sachverhalt geht lt. Artikel in Berufung.

Gedrucktes Handelsblatt vom 16. Juni ’21, Seiten 28 und 29.


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Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

 
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