Es gilt als selbstverständlich, dass die Verantwortlichen für die Fehler der Rundfunkabgabe, für Inkassofehler und für Fehler des Medienrechts jeden Monat hohe Gehälter erhalten.
Und wir?
Es wird von diesen als selbstverständlich angesehen, dass die Streiter für Fehlerbehebung die Bittsteller sind, die das bitte als Ehre ansehen dürfen, dass sie in der Demokratie das Untertanten-Recht haben, für das Recht zu streiten.
Im Gesetz aber steht das anders: Wenn wir Verteidiger des Rechts und des Rechtsstaats tätig sind, so tun wir den Job, für den an sich diese anderen bezahlt werden, aber es nicht hinbekommen. Für diese Konstellation steht im Gesetz durchaus eine Vergütungsform:
Für Geschäftsführung ohne Auftrag. Die daraus resultierende Aufgabe hat 2 Teile:
1) Überhaupt erst einmal den Anspruch und dessen Logik zu definieren.
Das geschieht nun im Rahmen der "Verfassungsbeschwerden 2021" in der neuesten Fassung. Wiedergabe im nächsten Beitrag.
Beispielsweie wären 20 Euro pro Forumsbeitrag vermutlich angebracht. Sonstiger Zeiteinsatz sollte mit ähnlichen gut erfassbaren Kenngrößen bewertet werden, beispielsweise .... Euro pro Schriftsatzseite.
Da kommen für manche recht tüchtige Summen zustande. Aber das ist ja wiederum maßvoll bescheiden wenig im Vergleich zu den rund 200 000 Euro Brutto-Jahreskosten pro ARD-Jurist. Nur keine Hemmungen, mit Geld kann man als verantwortungbewusster Bürger eine Menge für seine eigenen Ideen fördern.
2) Jeder aktive Streiter kann auf dieser Grundlage der ARD-Landesanstalt eine Rechnung
über einen Teilbetrag von 2 500 Euro stellen und zur Einbuchung auf das (falsch benannte) "Beitrags-Konto" auffordern.
3) Sollte Vollstreckung versucht werden, so kann der Bürger erwägen, dies mit einem Teilbetrag von 700 Euro beim Amtsgericht einzuklagen.
Dann bleiben die Kosten gering. Aber mit über 650 Euro ist es LG-fähig.
Der Bürger kann dies sodann wegen Vorgreiflichlichkeit der Vollstreckung angegensetzen.
Die Aussichten gegen das asymmetrisch juristisch überlegene Imperium sind leider immer gering. Aber in den wenigen bisherigen Anwendungsfällen kommen die ARD-Juristen nicht so richtig klar, ist zu merken.
Dieser Thread behandelt nur Teil 1) der Sache.
So richtig diskutieren darüber kann man vielleicht nicht viel. Darüber werden nun ja die Gerichte entscheiden und die Rechtsprechung für "Geld vom Staat", das ist kein Ruhmesblatt bisher für die Bürgerrechte - funktioniert sehr schlecht.
Es sollte nur einmal zur Aktivierung des Streitwillens klargestellt werden, dass wir nicht klägliche untertänige Bittsteller sind, sondern die selbstbewussten Einforderer von Recht und von Bürgerrechten wie im Grundgesetz garantiert, aber bei der Rundfunkabgabe teils nicht gewährt.
Die Geltendmachung als Abschluss der Beschwerdeseiten hat also auf jeden Fall strategisches Interesse. Ob mehr daraus wird, liegt "bei der Weisheit des Gerichts" ("wisdom of the Court" - feste Textformel in Schriftsätzen nach angelsächsischem Recht).