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Autor Thema: "Gechäftsführung ohne Auftrag": Die Bezahlpflicht für Wahrer des Rechtsstaats.  (Gelesen 595 mal)

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Es gilt als selbstverständlich, dass die Verantwortlichen für die Fehler der Rundfunkabgabe, für Inkassofehler und für Fehler des Medienrechts jeden Monat hohe Gehälter erhalten.
Und wir? 


Es wird von diesen als selbstverständlich angesehen, dass die Streiter für Fehlerbehebung die Bittsteller sind, die das bitte als Ehre ansehen dürfen, dass sie in der Demokratie das Untertanten-Recht haben, für das Recht zu streiten.

Im Gesetz aber steht das anders: Wenn wir Verteidiger des Rechts und des Rechtsstaats tätig sind, so tun wir den Job, für den an sich diese anderen bezahlt werden, aber es nicht hinbekommen. Für diese Konstellation steht im Gesetz durchaus eine Vergütungsform:
Für Geschäftsführung ohne Auftrag. Die daraus resultierende Aufgabe hat 2 Teile:

1) Überhaupt erst einmal den Anspruch und dessen Logik zu definieren.
Das geschieht nun im Rahmen der "Verfassungsbeschwerden 2021" in der neuesten Fassung. Wiedergabe im nächsten Beitrag.
Beispielsweie wären 20 Euro pro Forumsbeitrag vermutlich angebracht. Sonstiger Zeiteinsatz sollte mit ähnlichen gut erfassbaren Kenngrößen bewertet werden, beispielsweise .... Euro pro Schriftsatzseite.

Da kommen für manche recht tüchtige Summen zustande. Aber das ist ja wiederum maßvoll bescheiden wenig im Vergleich zu den rund 200 000 Euro Brutto-Jahreskosten pro ARD-Jurist. Nur keine Hemmungen, mit Geld kann man als verantwortungbewusster Bürger eine Menge für seine eigenen Ideen fördern. 

2) Jeder aktive Streiter kann auf dieser Grundlage der ARD-Landesanstalt eine Rechnung
über einen Teilbetrag von 2 500 Euro stellen und zur Einbuchung auf das (falsch benannte) "Beitrags-Konto" auffordern.

3) Sollte Vollstreckung versucht werden, so kann der Bürger erwägen, dies mit einem Teilbetrag von 700 Euro beim Amtsgericht einzuklagen.
Dann bleiben die Kosten gering. Aber mit über 650 Euro ist es LG-fähig.
Der Bürger kann dies sodann wegen Vorgreiflichlichkeit der Vollstreckung angegensetzen.
Die Aussichten gegen das asymmetrisch juristisch überlegene Imperium sind leider immer gering. Aber in den wenigen bisherigen Anwendungsfällen kommen die ARD-Juristen nicht so richtig klar, ist zu merken.

Dieser Thread behandelt nur Teil 1) der Sache.
So richtig diskutieren darüber kann man vielleicht nicht viel. Darüber werden nun ja die Gerichte entscheiden und die Rechtsprechung für "Geld vom Staat", das ist kein Ruhmesblatt bisher für die Bürgerrechte - funktioniert sehr schlecht.
Es sollte nur einmal zur Aktivierung des Streitwillens klargestellt werden, dass wir nicht klägliche untertänige Bittsteller sind, sondern die selbstbewussten Einforderer von Recht und von Bürgerrechten wie im Grundgesetz garantiert, aber bei der Rundfunkabgabe teils nicht gewährt. 

Die Geltendmachung als Abschluss der Beschwerdeseiten hat also auf jeden Fall strategisches Interesse. Ob mehr daraus wird, liegt "bei der Weisheit des  Gerichts" ("wisdom of the Court" - feste Textformel in Schriftsätzen nach angelsächsischem Recht).


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Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 11. Juni 2021, 01:35 von Bürger«
"Glücklich das Land, das Rechtsstaatsverteidiger hat. Traurig das Land, das sie nötig hat."   (Pedro Rosso)
Deine Worte weht der Wind ins Nirvana des ewigen Vergessens. Willst du die Welt wandeln, so musst du handeln. Um Böses abzuschaffen, Paragrafen sind deine Waffen.

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In der aktuellen Serie von Verfassungsbeschwerden wurde nun ergänzt:
- Erstfassung des neuen Kapitels - wird sicherlich noch ein wenig überarbeitet -
Zitat
      
Verfassungsbeschwerde 2021/Begründung. (Ähnlich 2020-04-20 an 16 Staats-/Senatskanzleien.) *VBWC.   Zahlungspflicht an *Rechtsstaatsverteidiger.
An die *Wahrer des Rechtsstaats gegen die Nichtwahrer im Rahmen von "ARD, ZDF etc.". - Dieser Abschnitt VBWC. ist identisch enthalten in:
--- Verfassungsbeschwerden 2021. --- "Metastudie LIBRA" ---

Rechtsgrundlage: §§ 677 BGB. /Geschäftsführung ohne Auftrag). Näheres:
Siehe Anl."2021-05-01"(~800 S.) "Metastudie LIBRA" Abschnitte:
? A3.2. und kurz in ? A3.1.b)   ? A3.3.f)   ? A3.4.c)
? BBT5. Pilotverfahren Antrag auf Auszahlung von 325 € für Widerspruchs-"Arbeit".
? SVF4. VG-Klage in Mainz für Offenlegung der Gesetzentstehung.


? 19. VBWC.   Antrag auf Zahlung für *Wahrer des *Rechtsstaats.

    Verstoßbeleg: Rechtsnormen, Maßnahmen:   
? 19. VBWC.   Antrag auf Zahlung für *Wahrer des *Rechtsstaats.
Maßnahmen belegt: Diese Beschwerde und die "Metastudie LIBRA".

    Verletzte Regeln und Rechtsrahmen:   
? 19. VBWC.   Antrag auf Zahlung für *Wahrer des *Rechtsstaats.
Gemäß §§ 677 BGB. Falls Begründung folgt; dann inklusive Antrag.
     Bereits behandelt in. "Metastudie LIBRA": Abs. ? A3.2. ? BBT5. ? SVF4.

VBWC1.   Zahlungspflicht an alle Verteidiger des Rechtsstaatrs?
*NEU 2021-06-08 (abgeleitet aus: Schriftsatz "2019-12-19".Abschnitt G4 (an 9 Intendanten und 16 Landesregierungen)

Vorbemerkung aus dem damaligen Schriftsatz: "Dies ist ein Antrag der Ausübung von Rechtsaufsicht "aus rechtlich dringend gebotenem Anlass" an die auf Seite 1 adressierte Staats- beziehungsweise Senatskanzlei. Es ist zugleich ein Antrag an die auf Seite 1 im Adressfeld angegebene ARD-Landesanstalt. - Bevor jemand diese Akte 'verschwinden lassen machen will': Bitte Abschnitt K6. lesen. "

VBWC1.a1)   Die Rechtsfehler der Rundfunkabgabe haben zur Koordination von Widerstand durch Bürger geführt.
Deren Engagement hat sich als weitgehend rechtlich richtig erwiesen. Diese Bürger haben bezüglich der Rundfunkabgabe also mindestens die mittlere Qualifikation der - ja irrenden - leitenden juristischen Mitarbeiter der neun ARD-Landesanstalten erwiesen.

VBWC1,a2)   Diese Bürger haben in "Geschäftsführung ohne Auftrag" schließlich bewirkt,
dass bereits rund ein Drittel des von hier seit 2016 behaupteten Falschinkassos zu beenden ist (nämlich bei schätzungsweise 4 Millionen Geringverdienern). Was hier in Schriftsätzen verwertet wurde, wurde weitgehend im Rahmen dieser Internet-Communities zusammengetragen und abgeglichen.

VBWC1.b1)   Hier erfolgte eine Überschlagsrechnung des Zeiteinsatzes der zahlreichen Bürger
mit bestimmten rechenbaren Schätzwerten. Eine Vergütung mit dem mittleren Stundenlohn der Wirtschaft (etwa 55 Euro) erscheint angemessen. Rechtsgrundlage wäre: Eine "Geschäftsführung ohne Auftrag" für die Wiederherstellung des hier punktuell verletzten Rechtsstaats.

b2)   Die Überschlagsrechnung ergab einen finanziellen Gesamtwert
der Arbeitszeit der Streiter gegen Rechtsfehler der Rundfunkabgabe
zwischen 5 und 20 Millionen Euro.
Dies wird hier einstweilen so festgehalten. Ein solcher Anhaltspunkt wird benötigt, falls und sobald einvernehmlich nach einer Lösung für die erzeugten Probleme gesucht werden wird.

VBWC1.c)   Sollen etwa ausgerechnet die Schuldigen der ARD-Rechtsfehler
mit ihren Gehältern - laut KEF möglicherweise deutlich oberhalb des Angemessenen - von der Fehlerhaftigkeit ihres Handelns auch noch nutznießen? Sollen die Durchsetzer des Rechts mit ihrem Zeitaufwand in die Schublade der "schönen Ehrenamtlichkeit" abgeschoben werden? - Für eine derartige Sichtweise besteht hier keinerlei Kompromissbereitschaft.

Es wird fest davon ausgegangen, dass die Verteidiger des Rechtsstaats für das ihnen zuwachsende Geld eine edlere gemeinwohldienliche Verwendung wissen
statt es für Millionengehälter für Sportmoderatoren und "flache Unterhaltungsangebote" zu verbrennen. Wer jahrelang ununterbrochen für den Rechtsstaat streitet, der hat eine Wertordnung, deren Subventionierung zugleich gemeinwohldienliche Breitenwirkung zur Folgen haben dürfte: Also das, wofür die Rundfunkabgabe an sich dienen soll, es in der Realität aber nur zu einem Bruchteil von höchstens einem Zehntel auch tut.


VBWC2.   Beantragt wird der Emtscheid eines Vergütungsanspruchs für die Aufsichtspflichten-Information.
*NEU 2021-06-08 (abgeleitet aus: Schriftsatz "2019-12-19".Abschnitt G1 (an 9 Intendanten und 16 Landesregierungen)

VBWC2.a)   Diese Pflichten werden hier als bisher vernachlässigt anzusehen.
Die Vernachlässigung ist dadurch belegt, dass ein Einzelbürger machen musste, was erfolgt ist und in dieser Beschwerde belegt ist.
Siehe Insbesondere den Nachweis der Vorverfahren:
Abschnitten ? AF6. und ? FGC1. bis ? FGC6.
und Aufdeckung gegen Geheimhaltung: Anträge ? MDC. ( und ? MDS. )

Wohl alle 16 Staats- beziehungsweise Senatskanzleien erhielten oft Bürgerwidersprüche wegen vorgetragener erheblicher Rechtsmängel (Normenfehler) und Ausführungsmängel (Exekutive-Fehler). Man hat sich nie in die Problematik vertiefen wollen.

VBWC2.b)   Vergütung für die von Bürgern betriebene Durchsetzung der Rechtslage erscheint legitim.
Schließlich werden von Regierungen wesentliche Summen für externe Berater und Gutachten ausgegeben, dies auch bezüglich der Verfahren "Medienrecht" und "Rundfunkabgabe". Da diese zu den 20 Anträgen dieser Beschwerden führten, muss gelten:

Sofern diese Beschwerde in wesentlichen Punkten erfolgreich wird, ao wäre belegt: Es hätten die betreffenden Bürger die Rechtslage kundiger erkannt als die hoch bezahlten Berater und beamteten Juristen. Dann


VBWC3.   Beantragt wird für die Ausgestaltung der Zahlungspflicht:
*NEU 2021-06-08 (abgeleitet aus: Schriftsatz "2019-12-19".Abschnitt G1 (an 9 Intendanten und 16 Landesregierungen)

VBWC3.a)   Sofern ein positiver Entscheid für jedenfalls einen Teil der etwa 20 Anträge erfolgt,
so wird beantragt, zugleich zu entscheiden, dass den aktiven Beteiligten dieser jahrelangen Bemühungen eine Vergütung zu zahlen ist, die sich nach den Brutto-Honoraren für externe Berater richtet. Denn die Empfänger haben ja so wie ein externer Berater die Abgabenlast hierfür zu tragen. Sie mussten die kleine bürotechnische Infrastruktur dafür ebenso finanzieren, wie externe Berater es zu tun müssen.

Die Zahlungspflicht wäre aufzuteilen: Die Staats- beziehungsweise Senatskanzlei wären die geeignete Bewilligungs-Prüfstelle der Summen. Für die Ermittlung der Schätzwerte - Stunden und Zeitaufwand - könnten von den Bürgern die Fachgerichte angerufen werden.

VBWC3.b)   Die Zahlungspflicht wäre sodann aufzuteilen:
Was die Landesregierungen nicht zu zahlen haben ("vernachlässigte Aufsichtspflicht", Normensetzungs-Fehlfunktion), wäre durch die 9 inkassobefugten ARD-Landesanstalten zu zahlen. Diese könnten über ihre Geschäftsstelle, München, einen Pool gestalten, indem die Landesanstalten und ZDF und Deutschlandradio nach ihrem jeweiligen Anteil am Aufkommen der Rundfunkabgabe beitragen.

VBWC3.c)   Eine angemessene Gesamtsumme von 20 Millionen Euro wird vermutet.
Dies entspricht rund 1 Prozent der Inkassokosten seit 2013 des Kölner "Beitrags"-"Service". Zu bedenken ist, dass diese insgesamt etwa 2 Milliarden Euro durch ein ausreichend intelligentes "nicht-dümmliches" Gesetz der Inkasso-Automatik hätten vermieden werden können. #

VBWC3.d)   Zu bedenken ist bezüglich der Angemessenheit,
dass der vorstehend beschriebene Bürgerwiderstand vermutlich zur Kostenabschaffung durch eine viel intelligentere Inkasso-Automatisierung führen wird. Damit wären diese 1 Prozent beim in der Tat angebrachten Empfänger.
Zudem würde der Faktor für etwas Bürgerhass auf die Sender und den Staat durch die nun insgesamt rund 10 Millionen Vollstreckungen seit 2013, dies würde zukünftig durch intelligentere und endlich sozialgerechte Gesetze der Medienabgabe vermeidbar werden.


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