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Autor Thema: 2009-Lüge: "Rundfunkbeitrag - seit 2009 nicht erhöht worden"?  (Gelesen 3681 mal)

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Mir sind noch weitere statistische Unregelmäßigkeiten aufgefallen bzw. möchte ich diese hier näher ausführen. Achtet darauf, dass ihr euch nicht in die Irre führen lasst: Die Erhöhung wird in den Einnahmen nicht korrekt abgebildet! Die nachfolgenden Ausführungen sind zu der Frage:

Wie werden Statistiken zur 2009-Lüge?

Die Quelle der Daten, aus denen 'Statista' die Statistiken gemacht hat, basieren mit größter Sicherheit nur auf Zahlen vom Beitragsservice, also von den Öffentlich-Rechtlichen. In anderen Worten: Statista hat die Statistik geliefert bekommen. Eine Prüfung auf gängige statistische Darstellungs-/Verzerrungs-/Interpretationsfehler ist nicht gemacht worden. Das führt dazu, dass einige aus der Statistik rauslesen, was sie gerne hätten, was aber gar nicht so ist.

Die Statistik trennt nicht sauber zwischen den Rundfunkabgaben Rundfunkgebühr u. -beitrag. Ich hatte ja bereits gesagt, dass das so ein handwerkliches Problem ist. Auch Erläuterungen dazu fehlen - jemand der sich nicht mit der Materie auseinandersetzt wird bei der Interpretation hinsichtlich der Erhöhung erstmal schlicht in die Irre geführt. Nachfolgend eine korrektere Interpretation u. Begründung, warum das so ist. In den Statistiken von u.a. Statista / den Öffentlich-Rechtlichen ist 2013 nur ein schwacher Anstieg von Gebühr auf Beitrag dargestellt. Das ist Falsch. Denn der Systemwechsel führt zu einer Verzerrung. Der tatsächliche Anstieg um 2013 ist sehr viel steiler (der Balken ist deutlich höher, wenn die Verzerrung ausgerechnet  und aufgerechnet wird) - etwa eher vergleichbar mit dem Mittel der größeren Balken, die wir wenige Jahre später sehen (bei korrekter Erfassung wahrscheinlich sogar der höchste, weil dann wegen des Überschusses sofort eine Senkung des Rundfunkbeitrags gefolgt wäre / hätte müssen - aber hier nicht Thema). Denn dann sieht das 2013 nicht mehr so harmlos aus. Das wird mit dem Wissen und der Erklärung klar: das neue System läuft erst an. Zudem gab es Millionen Konten, die erst nachträglich von den Öffentlich-Rechtlichen ermittelt und (zwangs-)angemeldet wurden, Nachmeldungen in zurückliegende Jahre die erst später abgebildet werden, einen Bearbeitungsrückstau (siehe Referenzen). Die Statistiken täuschen somit einen Übergang vor, den es so im realitätsgetreuen Vergleich der Systeme gar nicht gibt (auch wenn die Einnahmen das auf den ersten Blick so aussehen lassen!). Es ist nach wissenschaftlichen Gesichtspunkten unter Berücksichtigung der Fakten absolut falsch, diese gemeinsame Darstellungen ungeachtet derer kritischen Analyse zu wählen. Wenn man Achtung vor sich selbst und seiner Arbeit hat, reflektiert man diese kritisch. Besonders bei Statista ist die Enttäuschung groß, da dort ja jährlich die Zahlen ergänzt werden, hätte das auffallen müssen - gerade weil dort eigtl. 'Experten' arbeiten. Unter "Hinweise und Anmerkungen", steht nichts zu der verzerrten Darstellung (siehe angehängter Screenshot oder unter https://de.statista.com/statistik/daten/studie/3959/umfrage/einnahmen-durch-gez-gebuehren-seit-2003/, Abruf 28.05.2021, 11:40 Uhr). Das ändert jedoch nichts daran, dass der Hauptfehler bereits in der gemeinsamen Darstellung liegt. In diesen Darstellungen wird die tatsächliche Chronologie des systematischen Anstiegs nicht abgebildet. Zwischen den Zahlen vor und ab 2013 gibt es keine Vergleichbarkeit, sie werden jedoch in den Darstellungen in gleicher Farbe unter gleicher Skalierung verzerrt dargestellt.

Fazit: Die öffentlich-rechtlichen Statistiken bilden die Erhöhung um 2013 nicht korrekt ab. Um die Modelle vergleichbar zu halten, ist eine Analyse der Verzerrung nach wissenschaftlichen Standards unausweichlich. Der Verzerrungsfehler wird von Statistik-Experten / Qualitätssicherung unerkannt aus der Datenbasis der Öffentlich-Rechtlichen übernommen und auch zwischenzeitlich nicht angemerkt. Der Kontext der Daten wird fahrlässig außer Acht gelassen. Die Einnahmen sind durch den Systemwechsel ab 2013 deutlich höher, aber verzerrt, sodass die tatsächliche Erhöhung in der Fehldarstellung erst Jahre später ersichtlich wird.

Meine Meinung: Aus statistischer Erfahrung sollte sowas eigtl. jedem, der in dem Fach tätig ist, bekannt sein. Wenn mit solchen Datenaufbereitungen Politik gegen Menschen gemacht wird, kann man als Wissenschaftler nur kotzen und daran sind auch diejenigen mit Schuld, die nicht sauber arbeiten! Statistik ist eben nicht nur eine Datenbank befüllen, sondern auch mal draufschauen, welche Qualität die Daten haben und wie der Gesamtkontext ist. Fehler sind normal und man sollte sich nicht scheuen, darüber zu reden - Fehler gehören zu jeder Statistik dazu und deren Ursache und Wirkung müssen besprochen werden! In Zukunft: Danke!

Referenzen: Belege für Datenbasis des Beitragsservice, verzerrte Darstellung: https://www.ndr.de/der_ndr/zahlen_und_daten/Entwicklung-des-Rundfunkbeitrags,ndrdaten121.html, https://archive.is/Lz8Z1, https://winfuture.de/infografik/14760/So-viel-zahlen-die-Deutschen-fuer-Rundfunk-1458291588.html, https://archive.is/QBrjF, https://de.statista.com/statistik/daten/studie/3959/umfrage/einnahmen-durch-gez-gebuehren-seit-2003/, https://archive.is/xUtYC

Rückstau, Neuaufnahme in den Bestand:
https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/korruptionsvorwuerfe-gegen-beitragsservice-von-ard-zdf-und-deutschlandradio-13502006.html, https://archive.is/uUYKa
Zitat
3,6 Millionen Wohnungen neu in den Bestand aufgenommen
Zitat
In der Behörde gebe es einen Berg von zwei Millionen Vorgängen, die dringend bearbeitet werden müssten
Zitat
„Normalerweise gibt es einen Rückstau von 100.000 bis 200.000 Anfragen von Beitragszahlern, einen so hohen Rückstand hatten wir noch nie“, sagte eine Mitarbeiterin des Beitragsservice

Was man daraus lernen kann: Bei Quellen genau hinschauen u. schauen, ob man unabhängig zum selben statistischen Ergebnis kommt - entweder selber prüfen oder prüfen lassen.

Übrigens: Das was in den Statistiken hier als Einnahmen dargestellt ist, sind die gesamtgesellschaftlichen Ausgaben für den Rundfunkbeitrag ab 2013. Daraus folgt sofort, dass sich die gesamtgesellschaftlichen Rundfunkabgaben um 2013 mit dem Rundfunkbeitrag erhöht haben.


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Hier ein Beispiel der vielfach verbreiteten Fehldarstellungen im Anhang (einmal mit rotem Rechteck umrandet, um anzudeuten wo der Verzerrungsfehler wie im Vorpost beschrieben beinhaltet ist). Wegen der Verzerrung durch den Systemwechsel wirkt der Anstieg von 2012 auf 2013 (weiter auch 2014, 2015) wesentlich moderater, als er tatsächlich ist. Gleiche Farben, ebenso Skalierung für verschiedene Systeme (im Volksmund ausgedrückt: bis 2012 'Äpfel', danach 'Birnen'). Zur zusätzlichen Sicherung bezogen über eine Drittwebseite, welche die Daten von 'Statista' verwendet, die Quelle für den Screenshot ist: https://travelernews.org/schufaeintrag-wegen-nichtzahlung-von-ard-zdf-deutschlandradio-beitragsservice-4578.html, https://archive.is/wip/J1ptn

Hinweis: Um die Statistik auf 'Statista' einzusehen ist ein Pro-Zugang nötig. An manchen Tagen ist sie auch eine gewisse Anzahl an Aufrufen frei.

Zwischenfazit zu den Öffentlich-Rechtlichen Statistiken zu Einnahmen aus Rundfunkbeiträgen, bzw. Ausgaben der Gesellschaft an Rundfunkbeiträgen: Die Statistiken sind Ursprung der Öffentlich-Rechtlichen, darstellungs- u. verzerrungsfehlerbehaftet. Die Statistiken bilden die 2009-Lüge ab.

Darstellungsfehler: https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,35046.msg212622.html#msg212622
Verzerrungsfehler: https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,35046.msg213772.html#msg213772


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Was auch nicht angemerkt oder statistisch abgebildet wird (weder von 'Statista‘ noch den ÖR), ist die Sache mit den Zweitwohnsitzen und dem Rundfunkurteil dazu aus 2018 (siehe https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2018/07/rs20180718_1bvr167516.html). Danach wurden Zweitwohnungen nicht länger beitragspflichtig. Eigentlich sollte das ja die Einnahmen um mehr als eine halbe Million Rundfunkbeiträge jährlich absenken (korrigiert mich gerne, falls hier jemand die genaue Zahl hat - die Morgenpost schreibt z.B. "In Deutschland haben 1,039 Millionen Haushalte einen Zweitwohnsitz", siehe Google-SERP https://archive.is/a2Cgp oder im Premium-Artikel https://www.morgenpost.de/vermischtes/article228986761/Corona-Flucht-Wie-Zweitwohnungs-Besitzer-die-Regeln-umgehen.html). Seltsamerweise geht es aber in den Statistiken nicht nach unten (kein Einnahmeeinbruch), sondern nach oben! Hier haben wir also auch den Effekt, dass es Mehreinnahmen gibt, die nur nicht auffallen, weil sie von einer rechtlichen Entscheidung verdeckt werden. Mehr Befreiungen, müssten die Einnahmen senken. Auch das passiert statistisch nicht, sondern es wird mehr mehr mehr - (Achtung Ironie:) woher kommen diese Einnahmen nur? Sog. Nachmeldungen durch Meldedatenabgleiche (alleine dafür könnte eine Statistik geführt werden), jede Menge Verzerrung durch die Umstellung, ...

Es soll von meiner Seite damit genug zu dem Fakt zu Statistiken betreffend der 2009-Lüge sein. Die Ausführungen sind mehr als deutlich und präzise genug, um ein Fazit festzuhalten:

Fazit: Die Aussage der 2009-Lüge kommt von den ÖR u. die passenden Daten gleich mit dazu. Die Statistiken bilden die 2009-Lüge ab und unterstützen deren Verbreitung.

Es dürfte klar sein, dass die Statistik aus der Hand der Öffentlich-Rechtlichen für Politiker und Entscheider eine Handlungs- und Entscheidungsgrundlage ist. Die Diskussion dazu gern unter
Wie funktioniert die Manipulation durch die '2009-Lüge'?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35068.0


Hier soll es weiter gehen mit harten Fakten zur 2009-Lüge.


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Zusammengefasste Kurzübersicht, was wir hier bis jetzt an Argumenten gefunden haben: [...]
- Konzeptionell erhöhen sich die Abgaben aus dem ‘Rundfunkbeitrag’ im Vergleich zur ‘-gebühr’ durch die höhere Anzahl von ‘Beitragszahlern’ im Vergleich zu ‘Gebührenzahlern’
Den Beleg für diesen Fakt findet man im 'Gesetz', dem sog. Rundfunkgebührenstaatsvertrag und Rundfunkbeitragsstaatsvertrag.
Während vor 2013 die Rundfunkgebühr geräteabhängig war
https://bravors.brandenburg.de/vertraege/rgebstv#2, https://archive.is/wip/F29r6
Zitat
§ 2 Rundfunkgebühr

(1) Die Rundfunkgebühr besteht aus der Grundgebühr und der Fernsehgebühr. Ihre Höhe wird durch den Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag festgesetzt.

(2) Jeder Rundfunkteilnehmer hat vorbehaltlich der Regelung der §§ 5 und 6für jedes von ihm zum Empfang bereitgehaltene Rundfunkempfangsgerät eine Grundgebühr und für das Bereithalten jedes Fernsehgerätes jeweils zusätzlich eine Fernsehgebühr zu entrichten. Wenn hiernach Grundgebühren für Hörfunkgeräte zu entrichten sind, sind weitere Grundgebühren für Fernsehgeräte nur zu entrichten, soweit die Zahl der von einem Rundfunkteilnehmer bereitgehaltenen Fernsehgeräte die Zahl der Hörfunkgeräte übersteigt. [...]
gilt seit 2013
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/RBeitrStV-2, https://archive.is/wip/Ja8ub
Zitat
§ 2 Rundfunkbeitrag im privaten Bereich

(1) Im privaten Bereich ist für jede Wohnung von deren Inhaber (Beitragsschuldner) ein Rundfunkbeitrag zu entrichten. [...]
Während früher, bis einschließlich 2012, i.d.R. eben nur diejenigen die Geräte vorhielten gesetzlich gebührenpflichtig wurden, ist der Adressatenkreis ab 2013 deutlich gestiegen mit Anknüpfungspunkt Wohnung. Es liegt auf der Hand, dass durch die Anknüpfung an ein Grundbedürfnis (Wohnen) statt an die etwas freiere Entscheidung, konzeptionell ein höherer Adressatenkreis betroffen ist, der zahlungspflichtig gemacht wird, was auch konzeptionell schon zu einer Erhöhung des zu erwartenden und inzwischen auch belegten, tatsächlichen gesamtgesellschaftlichen Abgabenvolumens für den Rundfunkbeitrag führte.

Siehe auch:
Statistischer Darstellungsfehler, Nichtdarstellung, fehlende Differenzierung Nicht-/Abgabepflichtiger
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,35046.msg212622.html#msg212622


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