Dieser Thread dient der zahlenmäßigen Errechnung.
Bitte nicht durch breite Diskussion verwässern. Wir haben ein Ziel: Fakten-News statt Fake-News. Fake-News: Die ehrenamtlichen Rundfunkräte
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"der gesellschaftlichen Gruppen" bekommen nur eine magere "Auifwandsentschädigung" für das Engagement, dem Bildungsauftrag von "ARD, ZDF etc." die geordnete "staatsferne" Oberaufsicht zu verleihen.
Die Realität könnte sein: Eine Stundenvergütung in Größenordnung der Bundeskanzlerin.
Auslöser des Klärungsversuches:
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Bei der ersten Landtagsdebatte im Mai 2021 NW in Sachen "Freilassung von Georg Thiel" sprachen für alle Partien außer der AfD wohl nur Mitglieder des WDR-Rundfunkrats. Die Gewissensverweigerung von Georg Thiel wurde in wechselndem Diskurs, aber im Konsens dieser Redner reduziert auf den Vorwurf, der wohl irrtumsfrei wie folgt summiert werden kann:
Gesellschaftsfeindliches Verhalten eines bösen Verweigerers des Guten (WDR natürlich).
Wir müssen den Rednern ihre sachliche Neutralität hoch anrechnen: Keiner hat das Wort "Volksschädling" benutzt. Nicht einmal das Wort "Republikfeind" ist gefallen.
Was ist der Zweck der Ermittlung?
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Intern sind hier die E-Mail-Adressen aller WDR-Abgeordneten verfügbar. Diese erhielten im April und Mai 2021 bereits 3 E-Mails von je etwa 5 Seiten in Sachen Thiel und für den Bedarf einer durchgreifenden Neuordnung der strebenden Dinosaurier "ARD, ZDF etc.".
Hatten die späteren Redner keine Zeit zum Lesen, weil sie Tag und Nach über ihre Verantwortung für den Bildungsauftrag immer neue Vielfalt-Ideen entwickeln müssen?
Nun sollen alle Abgeordneten in NRW zusätzlich erfahren, wie viel diese pro Arbeitsstunde
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im Mittel über den WDR erhalten dürften - aus der Rundfunkabgabe - also aus den "läppischen 17,50 Euro", deretwegen Georg eingekerkert unvorstellbar standhaft unsere Bürgerrechte verteidigt.
Nach bisheriger Überschlagsschätzung bedeutet die "Aufwandsentschädigung für Ehrenamt" in Umrechnung auf Vollzeittätigkeit mit dem Stundenpensum der Bundeskanzlerin ebenso viel wie diese.
Zu bedenken sind auch etwaige Abgabenvorteile, sofern dieser Hungerlohn vertraglich als "Aufwandsentschädigung für Ehrenamt" tituliert ist.
Unser Bürgereigentum mal hierüber um einen Kommentar bitten?
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Fundstück: VEB "Deutschlandradio", 20.10.2013
„Wär ich nicht arm, wärst du nicht reich“https://www.deutschlandfunkkultur.de/waer-ich-nicht-arm-waerst-du-nicht-reich.1270.de.html?dram:article_id=265500
"Reicher Mann und armer Mann standen da und sah'n sich an. Und der arme sagte bleich, wär ich nicht arm, wärst du nicht reich." Bertolt Brecht 1934.
Erstmals etwa 17. Mai 2018 seziert Im Thread
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Beitragsrebell verhaftet: Die Falle der ARD schnappt wieder zu (2021)https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,34937.msg213515.html#msg213515Dort ist es OFF TOPIC. Wegen der großen Bedeutung der Ermittlung des Stundenlohns wurde es hier mit eigenständigem Thread ausgelagert für de Fortsetzung.
Vielleicht findet einer der für uns im echten Ehrenamt viel arbeitenden hilfreichen Moderatoren-Engel die Zeit, die betreffenden Beiträge von dort hierher zu verschieben?
Inständige Bitte: So ein Thema kann wieder einmal unendlich viele Unmuts-Prosatexte provozieren und unendliche philosophische Diskurse. Die Moderatoren sind ausdrücklich autorisiert, dies zu eliminieren. Wir haben hier eine komplexe buchhalterische und volkswirtschaftliche Umrechnungsaufgabe. Um Zahlen geht es hier, nicht um Empörungstexte.