Alles, was mit der Senderaufgabe verbunden ist,
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ist zulässig. Marketing und Merchandizing und was auch immer. Auch über beliebige Vertriebskanäle. Das ist das normale Image-Marketing (oder auch Medien-Nachvermarktung) mit - relativ kleinem - finanziellem Begrleiteffekt von Unternehmen.
Nur sind normale gewerbliche Handelswaren nicht erlaubt, sofern man den Status der
Gemeinnützigkeit von Gesetz wegen auferlegt erhielt.
Problematisch wird es aber bei der vielfach bedeutsameren Plakatwerbung,
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sofern diese deutlich die gleichartige Werbung der privaten Sender übertrifft. Auch zu beziehen auf Sponsoring für(!) die Sender, beispielsweise bei Sport-Events.
Wir haben im Forum einen Thread, der Bespiele der Plakatwerbung sammelt
"Eigenwerbung von ARD-ZDF-GEZ" im öffentlichen Raum (Sammlung)https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=20293.0Das hilft nicht genug, weil "gelegentlich" ja zulässig ist im "dualen System".
Eine statische Erfassung und Gegenüberstellung gegenüber der Plakatwerbung der Privaten wird schwer sein. Das wäre an sich Aufgabe der KEF. Vermutlich hören die das nicht gern in der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz, in der die bundesweiten Fehler (z.B. Rundfunkabgabe) je koordiniert wurden und werden.
Vielleicht kann unser Forums-KEF-Experte mal sichten,
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was in Sachen Werbung auf der Ausgabenseite im DDR-2.0-würdigen "5-Jahresplan" unserer VEB "ARD, ZDF etc." darüber steht?