Edit "Bürger": Danke für den Fund - ausgegliedert aus
Dokument-Leak: Die GEZ wünscht frohe Weihnachten (aber nur den Vollstreckern)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34706.0
Bitte den Verlauf im Blick behalten und die Antworten hier bitte ebenfalls veröffentlichen.
Danke für die Mitwirkung.--------------------
Dies ist keine Wahlwerbung!!!
Drucksache HESSISCHER LANDTAG: 20/4346, 04.01.2021
Kleine Anfrage (AFD): Corona-Pandemie –Erhebung des Rundfunkbeitrags(PDF, 2 Seiten, ~200kB)
http://starweb.hessen.de/cache/DRS/20/6/04346.pdfKleine Anfrage
Dr. Dr. Rainer Rahn (AfD)
Corona-Pandemie – Erhebung des Rundfunkbeitrags
Vorbemerkung:
In der Presse wurde die Kopie eines Schreibens des Norddeutschen Rundfunks) NDR an verschiedene Vollstreckungsbehörden veröffentlicht, mit dem sich der Sender für die „gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit“ im Jahr 2020 mit „gesteigertem Vollstreckungserfolg“ bedankte und den Pandemie-bedingten „Wegfall von geplanten Informationsveranstaltungen“ für die Vollstreckungsbehörden bedauerte. Weiterhin führte der Sender in dem Schreiben aus, dass an ihn immer wieder die Frage gestellt werde, „ob Vollstreckungsersuchen wegen der Covid-19-Pandemie vorübergehend ausgesetzt werden können oder ob die Befreiungsmöglichkeiten erweitert werden können“. Dies sei jedoch nicht „zielführend, da dies den Schuldenberg der Betroffenen noch weiter ansteigen lässt“. Auch seien Beitragsbefreiungen bei Empfängern von Kurzarbeitergeld oder ALG I nicht möglich, da diese Befreiungen an die Voraussetzungen des § 4 Abs. 1 RBStV gebunden seien. Ebenso greife die vom Gesetzgeber vorgesehene Härtefallregelung nicht. Auch sind z.B. keine Beitragsermäßigungen für Hotels vorgesehen, die Pandemie-bedingt nur einen Teil ihrer Zimmer vermieten können (https://www.bild.de/sparfochs/2020/sparfochs/bild-hat-den-beweis-gez-treibt-ohne-gnade-weiter-gebuehren-ein-74682778.bild.html).
Ich frage die Landesregierung
1. Wie viele Vollstreckungsverfahren führte der Hessischen Rundfunks (HR) in den Jahren 2018 bis 2020 jeweils durch?
2. Bietet der HR – ebenso wie der NDR – „Informationsveranstaltungen“ für die Vollstreckungsbehörden an?
3. Falls 2. zutreffend: was ist der Inhalt dieser Informationsveranstaltungen bzw. welche Informationen werden in diesen Veranstaltungen vermittelt?
4. Hält die Landesregierung die derzeitige Regelung der Befreiungstatbestände bzw. Härtefälle für den Rundfunkbeitrag für ausreichend?
5. Hält die Landesregierung ein generelles oder auf bestimmte Personengruppen beschränktes Aussetzen von Vollstreckungen durch die Rundfunkanstalten während der Pandemie für sinnvoll und geboten?
6. Hält die Landesregierung die unveränderte Erhebung des Rundfunkbeitrags für Betriebe, in denen Mitarbeiter in Kurzarbeit bzw. im Homeoffice tätig sind oder für Hotels, in denen Zimmer nicht belegt werden können, für geboten?
7. Falls 4., 5. und/oder 6. unzutreffend: welche weiteren Befreiungstatbestände bzw. Härtefallregelungen hält die Landesregierung für den Zeitraum von Pandemien für sinnvoll bzw. geboten?
8. Falls 7. zutreffend: setzt sich die Landesregierung für eine entsprechende Änderung des RBStV bzw. anderer gesetzlicher Regelungen ein?
Wiesbaden, den 04.
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