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Autor Thema: Übermaßverbot -> Ein Artikel aus dem Tagesspiegel  (Gelesen 848 mal)

  • Beiträge: 7.385
Übermaßverbot -> Ein Artikel aus dem Tagesspiegel
Autor: 27. Dezember 2020, 23:10
In diesem Artikel geht es allgemein um Grundrechte, so, wie sie der Bürger, (hier: die Bürgerin), versteht; der Artikel ist lesenswert und handelt nicht primär von Rundfunk. Über die Grundrechte ist der Rundfunkbezug aber definitiv hergestellt.

Tagesspiegel, 27.12.2020
Sie und ich - wir müssen gar nichts!
Eine kleine Beruhigung zum Jahreswechsel
Das Grundgesetz gibt jedem das Recht, seine Freiheiten auch anders auszuüben als von der Gesellschaft erwartet.
Eine Kolumne. Fatina Keilani
https://www.tagesspiegel.de/meinung/sie-und-ich-wir-muessen-gar-nichts-eine-kleine-beruhigung-zum-jahreswechsel/26750748.html

Der Artikel wird deswegen thematisiert, weil er das Übermaßverbot anspricht, das im Forum noch gar nicht aktueller Gegenstand der Betrachtung war, aber wohl auch Verfassungsrang hat.

In diesem Thema geht es also im Verlauf vordergründig nicht um den Artikel, sondern um das Übermaßverbot.
Meinungen dazu?



Edit "Bürger": Danke für den Fund, dennoch - Quellenangaben ergänzt. Bitte immer mind. die Veröffentlichungsstelle und das Datum - so wie auch in den Pressemeldungen und allgemein im Forum seit Jahren praktiziert.

Aufgrund des Folgekommentars und dessen Bezug auf einen weiteren im Artikel erwähnten Aspekt muss zunächst die Handhabung dieses Threads geklärt und dieser zu diesem Zweck vorläufig geschlossen werden.
Tendenziell wird er einen anderen/ allgemeineren Betreff erhalten und ggf. auch für die Diskussion geschlossen bleiben, da die verlinkte und nicht sehr tiefgründige Kolumne nicht als geeigneter Ausgang einer tiefgründigen Diskussion um eigenständige Themen wie "Übermaßverbot" oder auch  "negative Grundrechtsausübung" erscheint.

Im Übrigen ist das "Übermaßverbot" im Forum sehr wohl aktueller Gegenstand der Betrachtung - wenn auch wohl noch nicht in eigenständigem Thread. Siehe dazu Forum-Suche, welche u.a. Threads wie diese liefert:
Verhältnismäßigkeitsgrundsatz - Geeignetheit/Erforderlichkeit/Angemessenheit
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=31151.0

Für eine wirklich weiterbringende Diskussion wäre statt dessen - nach einer ebenfalls wohl noch zu erstellenden Übersicht - die Thematisierung einzelner Grundrechte in jeweils gut aufbereiteten(!) eigenständigen Threads mit jeweils aussagekräftigem Thread-Betreff deutlich hilfreicher.

Bitte etwas Geduld. Danke für allerseitiges Verständnis und die Berücksichtigung.


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Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 29. Dezember 2020, 00:18 von Bürger«
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

  • Moderator
  • Beiträge: 3.270
Ein wichtiger Artikel auch aus meiner Sicht. Stichwort ist neben "Übermaßverbot", die "negative Grundrechtsausübung".

- Man muss nicht zum willenlosen Schuldner werden, weil man das menschliche Grundbedürfnis des Wohnens ausübt.
Man muss auch nur dem Staat Rechenschaft über seine finanzielle Situation ablegen, wenn man etwas von ihm haben will, aber nicht wenn er (ohne eigenes Verschulden oder Willenserklärung) was von einem haben will. Eine automatisch durch Gesetz entstehende Verteidigungshaltung des Bürgers dem Staat gegenüber sehen die Grundrechte nicht vor.
Schönes Beispiel, dass der Staat Schutzfunktion hat:
Zitat
Zum Beispiel muss er seine Bürger schützen – die Bürger selbst müssen das nicht. Sie begeben sich laufend auswärts in Gefahren, der Staat fliegt sie heim.
Und dieser Heimflug wird aus allgemeinen Steuern finanziert. Ist der Staat nun der Meinung, auch der ÖRR hätte Schutzfunktion (Meinungshygiene, Gefahr des Abdriftens in Verschwörungstheorien) für jeden einzelnen Bürger, so muss er den ÖRR auch aus diesem Topf finanzieren.
Auch wenn es in den Fingern kribbelt, an das (vermutete) freie Vermögen der Leute ranzukommen: Wenn der Gesetzgeber eine Abgabe erhebt, muss er auch gleichzeitig fest und sicherstellen, an welches Vermögen (z.B. Einkommensteuer/ Einkommen) oder an welchen Vermögensgegenstand (z.B. Grundsteuer/ Grundbesitz) sie gebunden sein soll. Sie kann niemals an etwas gebunden sein, was kein Vermögen darstellt (z.B. das Innehaben einer Wohnung - die Wohnung ist hier nur Aufenthaltsort, nicht Vermögensgegenstand!) und was der Mensch nicht lassen kann (Wohnen), denn dann wird die natürliche Person selbst zum willenlosen Abgabegegenstand. (Menschenwürde)

- Man muss keine unfreiwillige Gesamtschuldnerschaft eingehen, nur weil es dem Gesetzgeber dann leichter fällt, ans Geld zu kommen (negative Vertragsfreiheit). Es muss dann aufgrund der grundrechtlich verankerten Privatautonomie (Jeder ist nur für seine eigene Schuld verantwortlich, es sei denn er erklärt sich freiwillig (z.B. Kaufvertrag) dazu bereit, die Schuld eines Anderen mitzutragen) eine Möglichkeit der rechtlich definierten Aufteilung geben (wie z.B. Aufteilung der Einkommenssteuer bei Ehepaaren). Die gibt es beim Rundfunkbeitrag bislang noch nicht.


Edit "Bürger":
Aufgrund dieses Kommentars und dessen Bezug auf einen weiteren im Artikel erwähnten Aspekt muss zunächst die Handhabung dieses Threads geklärt und dieser zu diesem Zweck vorläufig geschlossen werden.
Bitte etwas Geduld. Danke für allerseitiges Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 28. Dezember 2020, 23:53 von Bürger«
„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

 
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