Ein wichtiger Artikel auch aus meiner Sicht. Stichwort ist neben "Übermaßverbot", die
"negative Grundrechtsausübung".
- Man muss nicht zum willenlosen Schuldner werden, weil man das menschliche Grundbedürfnis des Wohnens ausübt.
Man muss auch nur dem Staat Rechenschaft über seine finanzielle Situation ablegen, wenn man etwas von ihm haben will, aber nicht wenn er (ohne eigenes Verschulden oder Willenserklärung) was von einem haben will. Eine automatisch durch Gesetz entstehende Verteidigungshaltung des Bürgers dem Staat gegenüber sehen die Grundrechte nicht vor.
Schönes Beispiel, dass der Staat Schutzfunktion hat:
Zum Beispiel muss er seine Bürger schützen – die Bürger selbst müssen das nicht. Sie begeben sich laufend auswärts in Gefahren, der Staat fliegt sie heim.
Und dieser Heimflug wird aus allgemeinen Steuern finanziert. Ist der Staat nun der Meinung, auch der ÖRR hätte Schutzfunktion (Meinungshygiene, Gefahr des Abdriftens in Verschwörungstheorien) für jeden einzelnen Bürger, so muss er den ÖRR auch aus diesem Topf finanzieren.
Auch wenn es in den Fingern kribbelt, an das (vermutete) freie Vermögen der Leute ranzukommen: Wenn der Gesetzgeber eine Abgabe erhebt, muss er auch gleichzeitig fest und sicherstellen, an welches Vermögen (z.B. Einkommensteuer/ Einkommen) oder an welchen Vermögensgegenstand (z.B. Grundsteuer/ Grundbesitz) sie gebunden sein soll. Sie kann niemals an etwas gebunden sein, was kein Vermögen darstellt (z.B. das Innehaben einer Wohnung - die Wohnung ist hier nur Aufenthaltsort, nicht Vermögensgegenstand!) und was der Mensch nicht lassen kann (Wohnen), denn dann wird die natürliche Person selbst zum willenlosen Abgabegegenstand. (Menschenwürde)
- Man muss keine unfreiwillige Gesamtschuldnerschaft eingehen, nur weil es dem Gesetzgeber dann leichter fällt, ans Geld zu kommen (negative Vertragsfreiheit). Es muss dann aufgrund der grundrechtlich verankerten Privatautonomie (Jeder ist nur für seine eigene Schuld verantwortlich, es sei denn er erklärt sich freiwillig (z.B. Kaufvertrag) dazu bereit, die Schuld eines Anderen mitzutragen) eine Möglichkeit der rechtlich definierten Aufteilung geben (wie z.B. Aufteilung der Einkommenssteuer bei Ehepaaren). Die gibt es beim Rundfunkbeitrag bislang noch nicht.
Edit "Bürger":
Aufgrund dieses Kommentars und dessen Bezug auf einen weiteren im Artikel erwähnten Aspekt muss zunächst die Handhabung dieses Threads geklärt und dieser zu diesem Zweck vorläufig geschlossen werden.
Bitte etwas Geduld. Danke für allerseitiges Verständnis und die Berücksichtigung.
„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)