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Autor Thema: [Verhandlung BVerfG 16.5.18] Diskussion zur Verschlüsselung  (Gelesen 7386 mal)

M
  • Beiträge: 448
Und ja, der Gesetzgeber hat nach dem Grundgesetz, das ihm Freiheitsrechte einräumt und diese schutzt, einen riesen Spielraum und muss nicht auf das blöde Gerechtigkeitsempfinden der Bürger aufpassen. Es muss also nicht verschlüsselt werden, Zahlungsunterschiede von Hälfte, Viertel und Achtel sind nicht unverhältnismäßig.


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Ich möchte das Argument noch einmal aufwärmen und etwas hinzufügen: Aktuelle Nachrichten sind kein meritorisches Gut. Diese Annahme wurde nie vernünftig begründet.
Beweis, dass es ohne Zwang geht:
CNN ist ein amerikanischer pay-TV Nachrichtensender mit 90 Millionen Abonnenten (Haushalten) für rund 7$ im Monat. Die Abdeckung der Kabelhaushalte in Amerika war 2018 97.7%.
Da kann man sich schon fragen, wieso überhaupt in Deutschland aus einer Zwangsgebühr "geflüchtet" wird, wenn in Amerika eine solch hohe Bezahlquote freiwillig zustande kommt. Dass das Beitragsaufkommen gegen Null gehen würde, sobald die Anstalten verschlüsseln würden, beweist nur, dass die ihre Arbeit nicht gut machen. Die Behauptung man bräuchte eine Zwangsabgabe wegen Beitragsflucht ist erwiesenermaßen falsch. Man braucht eine wegen mangelnder Programmqualität! Weil die nicht da ist, soll der Bürger zwangsbezahlen. Wie grotesk!


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"Ihr wollt doch nicht, dass Jones wiederkommt!"
Ersetze "Jones" durch Adolf, Patriarchat, Meeresspiegel oder irgendwas und Du hast eine woke "Debatte", die ohne Argumente reichlich Raum in den Medien einnehmen darf.

  • Beiträge: 979
  • So hatten sie es sich auch diesmal wieder gedacht.
Dieses Land ist halt...

...
Beweis, dass es ohne Zwang geht:
CNN ist ein amerikanischer pay-TV Nachrichtensender mit 90 Millionen Abonnenten (Haushalten) für rund 7$ im Monat. Die Abdeckung der Kabelhaushalte in Amerika war 2018 97.7%.
Da kann man sich schon fragen, wieso überhaupt in Deutschland aus einer Zwangsgebühr "geflüchtet" wird, wenn in Amerika eine solch hohe Bezahlquote freiwillig zustande kommt.
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 Die Behauptung man bräuchte eine Zwangsabgabe wegen Beitragsflucht ist erwiesenermaßen falsch. Man braucht eine wegen mangelnder Programmqualität! Weil die nicht da ist, soll der Bürger zwangsbezahlen. Wie grotesk!

...nach wie vor hinter der freiheitlichen Fassade ein korporatistisches Obrigkeitssystem bzw. entwickelt sich auch zunehmend wieder in Richtung autoritärer Strukturen. Derartige Gefüge können mit Freiwilligkeit nichts anfangen, abgesehen davon, dass es ja darum geht, für die Anstalten das maximal Mögliche der Einnahmenhöhe einzufahren.


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"Es ist dem Untertanen untersagt, das Maß seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen." - v. Rochow

"Räsoniert, soviel ihr wollt und worüber ihr wollt, aber gehorcht!" - Dieser Wunsch Friedr. II. ist wohl der Masse immer noch (oder wieder) Musik in ihren Ohren...

"Macht zu haben, heißt, nicht lernen zu müssen" - Karl Werner Deutsch. Der muss unsere Anstalten & die dt. Verwaltungsgerichtsbarkeit gekannt haben.

 
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