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Aktuelles => Aktuelles => Thema gestartet von: noGez99 am 23. Juni 2018, 16:58

Titel: [Verhandlung BVerfG 16.5.18] Diskussion zur Verschlüsselung
Beitrag von: noGez99 am 23. Juni 2018, 16:58
Mein ganz herzlicher Dank geht an alle Beteiligten! Tolle Arbeit!

Inhaltliche Frage:

Es wird immer wieder um den "besonderen Vorteil" gerätselt.
Warum wurde nicht das Thema Verschlüsselung angesprochen?

Derjenige, der entschlüsseln kann, hat einen "besonderen Vorteil".
Der Nichtnutzer nicht.
Problem gelöst.


Edit "Markus KA":
Beitrag und das Thema wurden zur besseren Übersicht als eigener Thread erstellt.
Ursprung: Verhandlungen BVerfG 16./17.05.2018 > Berichte/ Protokolle
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27411.msg172221.html#msg172221 (https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27411.msg172221.html#msg172221)
Titel: Re: [Verhandlung BVerfG 16.5.18] Diskussion zur Verschlüsselung
Beitrag von: Knax am 23. Juni 2018, 21:33
Derjenige, der entschlüsseln kann, hat einen "besonderen Vorteil".
Der Nichtnutzer nicht.
Problem gelöst.

Das sehe ich genauso. Ich formuliere es bloß anders: Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist eine allgemein verfügbare technologische Gegebenheit, an der der einzelne Bürger nichts ändern kann. Die Gesellschaft als Ganzes hat aus der vorhandenen Infrastruktur einen strukturellen Vorteil. Der Einzelne hat gegenüber der Allgemeinheit aber erst dann einen besonderen Vorteil, wenn er einen verschlüsselten Zugang hat.

Aber wie das halt so ist: Die besten Argumente helfen nichts, wenn es sich um ein abgekartetes Spiel handelt, dass zwischen öffentlich-rechtlichem Rundfunk und Rechtsprechung gespielt wird. Die Copy-and-paste-Rechtsprechung, die wir in Sachen "Rundfunkbeitrag" bisher gesehen haben, wirft jedenfalls ein desaströses Bild auf das Justizsystem.
Titel: Re: [Verhandlung BVerfG 16.5.18] Diskussion zur Verschlüsselung
Beitrag von: Bürger am 24. Juni 2018, 00:13
Hinweis: Gemäß Verhandlungsgliederung und auch vorausgegangenen Fragenkatalog des BVerfG drehte sich die Verhandlung am 16.05.2018 im wesentlichen um das Abgabenrecht/ die abgabenrechtliche Qualifizierung als "Beitrag" oder Steuer bzw. deren Abgrenzung voneinander.
Ob/ wann weitere Klagegründe zur Sprache kommen, war vorerst nicht erkennbar. Mglw. erübrigen sich diese (zumindest vorerst) nach entsprechender Entscheidung.
Titel: Re: [Verhandlung BVerfG 16.5.18] Diskussion zur Verschlüsselung
Beitrag von: pinguin am 24. Juni 2018, 06:29
Die Verschlüsselung ist ja eu-rechtlich auch dann zulässig, wenn etwas für die Allgemeinheit bestimmt ist und jeder Teil der Allgemeinheit via Entschlüsselung daran teilhaben kann.

Wäre dann die Frage, ob der ÖRR diese Entschlüsselungstechnik auf Anforderung durch den Teil der Allgemeinheit, der daran teilhaben will, bereitstellen müsste?
Titel: Re: [Verhandlung BVerfG 16.5.18] Diskussion zur Verschlüsselung
Beitrag von: PersonX am 25. Juni 2018, 01:06
Die Bereitstellung wäre vermutlich leicht. Es könnten Codes zum frei rubbeln in jedem Laden verkauft werden, so ähnlich wie das mit Auflade Karten Telefon oder Gutscheinkarten geht. Zumindest für alle Kanäle, welche über die maximale "Grundversorgung" z.B. in Form 1x Radio und 1x TV z.B. für Wetter, Nachrichten und Katastrophen Meldungen und politische Entscheidungen usw.... hinausgehen.


Edit "Bürger" - Hinweis @alle:
Es gab und gibt zum Thema "Verschlüsselung" bereits Diskussionen im Forum - so u.a. auch die leider in vielfacher Hinsicht entglittene Diskussion unter
Die Sache mit dem verschlüsselten ÖR
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=27092.0
Bitte hier nicht wieder in Allgemeinplätze abdriften, sondern allenfalls eng, zielgerichtet, konstruktiv und fundiert zum Thema diskutieren, was noch nicht diskutiert wurde.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.
Titel: Re: [Verhandlung BVerfG 16.5.18] Diskussion zur Verschlüsselung
Beitrag von: noGez99 am 11. August 2018, 22:17
Noch ein Gedanke zur Verschlüsselung (eventuell als Klage-Argument):

Ist der ÖR nicht gezwungen zu verschlüsseln, um Lizenzen wirtschaftlich einzukaufen?

Siehe Handball-WM Desaster:

ARD und ZDF dürfen nicht mal Highlights der Handball-WM zeigen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21557.msg138104.html#msg138104

Ansonsten müssen die Lizenzen bei Ausstrahlung über Satellit europaweit gelten, und
bei Bereitstellung im Internet weltweit gelten, und sind damit entsprechend kostspieliger.
Titel: Re: [Verhandlung BVerfG 16.5.18] Diskussion zur Verschlüsselung
Beitrag von: 907 am 11. August 2018, 22:40
Zitat
Rechnet man nun die Anzahl der erreichbaren Fernsehhaushalte nach, kommen wir auf rund 42,57 Millionen im deutschsprachigen Raum, davon in Deutschland 35,86 Millionen (AGF, Stand 1. Januar 2011), in Österreich ca. 3,5 Millionen (ORF, Angaben aus Teletest Panel übernommen), in der Schweiz sind es rund drei Millionen (Billag AG, so etwas wie die "Schweizer GEZ") und in Südtirol und Liechtenstein noch einmal rund 0,213 Millionen Haushalte (RAS, Landesverwaltung Fürstentum Liechtenstein).
 
Würden nun ARD und ZDF deutschsprachige Rechte einkaufen, würden die deutschen Sendeanstalten für 6,713 Millionen Haushalte zu viel bezahlen – immerhin also 15,77 Prozent mehr als nötig.

Zitat
Degeto plus ZDF Enterprises geben nach unseren Berechnungen somit eine jährliche Summe von 432 Millionen Euro für Lizenzankäufe aus – wohlgemerkt aus den uns ersichtlichen Zahlenwerken, ohne Anspruch auf Vollständigkeit.

Zitat
Wir konnten bislang nicht feststellen, dass sich die Rechtekosten durch die unverschlüsselte Satellitenausstrahlung erhöhen. Die deutsche Sprache stellt im europäischen Ausland bereits eine natürliche Sprachbarriere dar, so dass die Ausstrahlung durch die ARD in deutscher Sprache den Weiterverkaufswert der Rechte im europäischen Ausland nicht spürbar beeinträchtigt.

Zitat
2. Pius Strobl, Leiter Marketing und Kommunikation in der Generaldirektion des ORF, erklärte uns, dass der ökonomische Unterschied zwischen dem Kauf von "Österreichrechten" (Ausstrahlung nur in Österreich) zu den Rechten "Deutschsprachiger Raum" (Ausstrahlung im deutschsprachigen Raum) in etwa bei 1:10 liege.

Quelle:
digitalfernsehen.de, 05.10.2011
Geprüft: ARD/ZDF können 100 Millionen Euro sparen
http://www.digitalfernsehen.de/Geprueft-ARD-ZDF-koennen-100-Millionen-Euro-sparen.68330.0.html
Titel: Re: [Verhandlung BVerfG 16.5.18] Diskussion zur Verschlüsselung
Beitrag von: noGez99 am 11. August 2018, 22:56
Danke für den Link!

Zitat
Die deutsche Sprache stellt im europäischen Ausland bereits eine natürliche Sprachbarriere dar, so dass die Ausstrahlung durch die ARD in deutscher Sprache den Weiterverkaufswert der Rechte im europäischen Ausland nicht spürbar beeinträchtigt.

Die Barriere mag für Spielfilme und "Rosamunde Pilcher" gelten, aber für eine Fussball-WM oder Handball-WM gilt das nicht, z.B.:
ARD und ZDF dürfen nicht mal Highlights der Handball-WM zeigen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21557.msg138104.html#msg138104
Titel: Re: [Verhandlung BVerfG 16.5.18] Diskussion zur Verschlüsselung
Beitrag von: NichtzahlerKa am 11. August 2018, 23:22
Die mangelnden Versuche wirtschaftlich zu sein sind ein sehr wichtiges Argument. Zu den Gruppen hinzu kommen Holländer, Dänen, Briten und wer sonst noch Deutsch kann. Außerdem Auslanddeutsche. Wenn das Programm auch nur irgendwie seine Kosten Wert wäre, müssten die es entweder kaufen oder man kauft nicht die Rechte es dort auszustrahlen. Aber auch Eigenproduktionen sind von der Thematik betroffen.

Für mich ist das klar grob fahrlässige Geldverschwendung.
Titel: Re: [Verhandlung BVerfG 16.5.18] Diskussion zur Verschlüsselung
Beitrag von: hankhug am 11. August 2018, 23:34
Es wird immer wieder um den "besonderen Vorteil" gerätselt.
Warum wurde nicht das Thema Verschlüsselung angesprochen? Derjenige, der entschlüsseln kann, hat einen "besonderen Vorteil". Der Nichtnutzer nicht. Problem gelöst.
Warum nicht? Ist aus meiner Sicht völlig klar. Eine Verschlüsselung hätte unabsehbare Folgen für die Finanzierung des ÖRR gehabt. Das Gesamt-Beitragsaufkommen wäre vermutlich drastisch geschrumpft. Und die ÖRR hätten dann eben nicht mehr jeden (vermeintlich) mit dem Programmangebot erreicht. Das kam für das BVerfG als jahrzehntelanger Unterstützer des ÖRR in seiner jetzigen Form wohl kaum in Frage.
Titel: Re: [Verhandlung BVerfG 16.5.18] Diskussion zur Verschlüsselung
Beitrag von: noGez99 am 12. August 2018, 08:31
Eine Verschlüsselung hätte unabsehbare Folgen für die Finanzierung des ÖRR gehabt.
Das ist mir auch klar.
Es geht aber darum aufzuzeigen, dass das BVerfG politisch motiviert ist und Begründungsfindung betreibt und das Recht dabei auf der Strecke bleibt.
Titel: Re: [Verhandlung BVerfG 16.5.18] Diskussion zur Verschlüsselung
Beitrag von: drboe am 12. August 2018, 11:07
Es geht aber darum aufzuzeigen, dass das BVerfG politisch motiviert ist und Begründungsfindung betreibt und das Recht dabei auf der Strecke bleibt.

Das wird aus dem Urteil auch so insgesamt deutlich. Es wird behauptet, dass es sich bei der Finanzierung um einen Beitrag handelt und dass sich die Finanzierung gegenüber früher nicht geändert habe, so dass das BVerwG zurecht eine Vorlagepflicht an die EU verneinen konnte. Sie ignorieren massive Ungleichbehandlung, weil für sie (!) 17,50 € - Tendenz steigend - ein Betrag sind, über den sie nicht länger nachdenken wollen als über das passende Getränk zum Mittag. Die Richter am BVerfG wollten erkennbar die Rundfunkfinanzierung nicht in Frage stellen. Sie haben dazu fein nachgeplappert, was Politik und Sender unisono seit der Einführung des sogn. Rundfunkbeitrags behaupten, nämlich dass der sogn. Beitrag verfassungskonform sei. Dass er das nicht ist haben zwar diverse Gutachter und anerkannte Experten nachvollziehbar aufgezeigt, aber die sind eben nicht von der Politik auf den Posten eines Verfassungsrichters gehievt worden. Das BVerfG ist in politischen Fragen prinzipiell nicht Teil der Lösung sondern Teil des Problems. Das gilt für den ÖR-Rundfunk in noch höherem Maße als eh schon. Das sollte man stets im Hinterkopf behalten, wenn man erwägt solche Probleme juristisch anzugreifen.

M. Boettcher
Titel: Re: [Verhandlung BVerfG 16.5.18] Diskussion zur Verschlüsselung
Beitrag von: MichaelEngel am 12. August 2018, 15:06
Man soll für die bloße Möglichkeit zahlen, nutzen zu können, also auch für die Möglichkeit, entschlüsseln zu können.
Titel: Re: [Verhandlung BVerfG 16.5.18] Diskussion zur Verschlüsselung
Beitrag von: PersonX am 12. August 2018, 15:23
Man soll für die bloße Möglichkeit zahlen, nutzen zu können, also auch für die Möglichkeit, entschlüsseln zu können.

Nein, nutzen ist nicht gleich zu setzen mit entschlüsseln, denn es reicht die Möglichkeit einen "Vorteil" zu haben. Der Vorteil muss aber nicht im Entschlüsseln liegen, sondern nur individuell sein. Entschlüsseln ist ein technischer Vorgang und an sich nichts individuelles.
Individuell würde das Entschlüsseln nur, wenn jeder mit einem anderen Code entschlüsselt.
Titel: Re: [Verhandlung BVerfG 16.5.18] Diskussion zur Verschlüsselung
Beitrag von: MichaelEngel am 12. August 2018, 22:17
Man hat die Möglichkeit, entschlüsseln zu können, und mit dieser Möglichkeit hat man wiederum die Möglichkeit, nutzen zu können, diese mögliche Möglichkeit des Könnens ermöglichen dann die Möglichkeit, nutzen zu können, deren bloße Existenz kostenpflichtig ist. Die Nutzung selbst, auch die intensivste, ist völlig gratis, nur die Möglichkeit, nutzen zu könnnen, ist kostenpflichtig. Verstanden?
Titel: Re: [Verhandlung BVerfG 16.5.18] Diskussion zur Verschlüsselung
Beitrag von: MichaelEngel am 13. August 2018, 09:04
Und ja, der Gesetzgeber hat nach dem Grundgesetz, das ihm Freiheitsrechte einräumt und diese schutzt, einen riesen Spielraum und muss nicht auf das blöde Gerechtigkeitsempfinden der Bürger aufpassen. Es muss also nicht verschlüsselt werden, Zahlungsunterschiede von Hälfte, Viertel und Achtel sind nicht unverhältnismäßig.
Titel: Re: [Verhandlung BVerfG 16.5.18] Diskussion zur Verschlüsselung
Beitrag von: NichtzahlerKa am 22. Dezember 2020, 23:58
Ich möchte das Argument noch einmal aufwärmen und etwas hinzufügen: Aktuelle Nachrichten sind kein meritorisches Gut. Diese Annahme wurde nie vernünftig begründet.
Beweis, dass es ohne Zwang geht:
CNN ist ein amerikanischer pay-TV Nachrichtensender mit 90 Millionen Abonnenten (Haushalten) für rund 7$ im Monat. Die Abdeckung der Kabelhaushalte in Amerika war 2018 97.7%.
Da kann man sich schon fragen, wieso überhaupt in Deutschland aus einer Zwangsgebühr "geflüchtet" wird, wenn in Amerika eine solch hohe Bezahlquote freiwillig zustande kommt. Dass das Beitragsaufkommen gegen Null gehen würde, sobald die Anstalten verschlüsseln würden, beweist nur, dass die ihre Arbeit nicht gut machen. Die Behauptung man bräuchte eine Zwangsabgabe wegen Beitragsflucht ist erwiesenermaßen falsch. Man braucht eine wegen mangelnder Programmqualität! Weil die nicht da ist, soll der Bürger zwangsbezahlen. Wie grotesk!
Titel: Re: [Verhandlung BVerfG 16.5.18] Diskussion zur Verschlüsselung
Beitrag von: Besucher am 23. Dezember 2020, 10:29
Dieses Land ist halt...

...
Beweis, dass es ohne Zwang geht:
CNN ist ein amerikanischer pay-TV Nachrichtensender mit 90 Millionen Abonnenten (Haushalten) für rund 7$ im Monat. Die Abdeckung der Kabelhaushalte in Amerika war 2018 97.7%.
Da kann man sich schon fragen, wieso überhaupt in Deutschland aus einer Zwangsgebühr "geflüchtet" wird, wenn in Amerika eine solch hohe Bezahlquote freiwillig zustande kommt.
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 Die Behauptung man bräuchte eine Zwangsabgabe wegen Beitragsflucht ist erwiesenermaßen falsch. Man braucht eine wegen mangelnder Programmqualität! Weil die nicht da ist, soll der Bürger zwangsbezahlen. Wie grotesk!

...nach wie vor hinter der freiheitlichen Fassade ein korporatistisches Obrigkeitssystem bzw. entwickelt sich auch zunehmend wieder in Richtung autoritärer Strukturen. Derartige Gefüge können mit Freiwilligkeit nichts anfangen, abgesehen davon, dass es ja darum geht, für die Anstalten das maximal Mögliche der Einnahmenhöhe einzufahren.