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Autor Thema: Landesmedienanstalt Saarland - Staatsnahe Besetzung  (Gelesen 2722 mal)

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Landesmedienanstalt Saarland - Staatsnahe Besetzung
Autor: 16. November 2020, 22:44
Süddeutsche Zeitung, 16.11.2020

Staatsnahe Besetzung

Scharfe Kritik an der Berufung der CDU-Politikerin Ruth Meyer zur Direktorin der Landesmedienanstalt Saarland. Ein Verstoß gegen das Grundgesetz?

Von Benedikt Frank

Zitat
Die Wahl der CDU-Politikerin Ruth Meyer zur Direktorin der Landesmedienanstalt Saarland (LMS) im Januar war umstritten. Ein juristisches Gutachten im Auftrag der grünen Bundestagsfraktion stuft das ganze Wahlprozedere als verfassungswidrig ein.
[…]
Sie sollen eigentlich staatsfern organisiert sein, doch seit Jahren besetzt die CDU den Direktionsposten im Saarland. Dieser wird vom Landtag gewählt. […] m Oktober 2019 verließ der Direktor der LMS, Uwe Conradt, seinen Posten und wurde CDU-Oberbürgermeister in Saarbrücken.
[…]

Meyer war schon Kandidatin, als die Stelle noch nicht mal öffentlich ausgeschrieben war
Der Landtag des Saarlands wählte mit 40 von 51 abgegebenen Stimmen eine Frau zur Nachfolgerin: Ruth Meyer saß seit 2012 für die CDU im Landesparlament. […]

Der Medienrechtler Dieter Dörr, Seniorprofessor an der Universität Mainz, sieht in dem Gutachten für die Grünen-Bundestagsabgeordnete Tabea Rößner, das der SZ vorliegt, mehr als nur Verfahrensfehler aufgelistet.
[…]

So lassen die meisten der 14 Landesmedienanstalten die Besetzung ihrer höchsten Posten durch unabhängige Gremien wählen, die sich aus Vertretern verschiedener gesellschaftlicher Gruppen zusammensetzen. Anders ist das nur in Berlin-Brandenburg, in Baden-Württemberg und eben im Saarland, wo die Landesparlamente die Besetzung des Wahl-Gremiums bestimmen oder den Vorsitzenden beziehungsweise Direktor selbst wählen.
[…]

Um gegen solche Regelungen vorzugehen, schlägt Dieter Dörr einen Antrag auf Normenkontrolle vor dem Bundesverfassungsgericht vor, den ein Viertel der Bundestagsmitglieder unterstützen müsste. Die Praxis zeigt allerdings, dass auch unabhängige Gremien nicht immer maximal staatsfern wählen: Präsident der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien ist der ehemalige Leiter der Bayerischen Staatskanzlei, Siegfried Schneider (CSU), Direktor der Landeszentrale für Medien und Kommunikation Rheinland-Pfalz ist Marc Jan Eumann (SPD). Er war vorher Staatssekretär in Nordrhein-Westfalen.

Weiterlesen auf:
https://www.sueddeutsche.de/medien/saarland-landesmedienanstalt-lms-ruth-meyer-1.5116871


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Die Aufregung verstehe ich nicht ganz - siehe Malu Dreyer (SPD) und ihre Funktionalität. Eigentlich ist doch alles business as usual.


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Ausgerechnet Tabea als Rundfunkkritikerin?  :
Aber aus der unsäglichen Nummer, die sie sich gegen Rundfunkkritiker geleistet hat, kommt sie nicht heraus.

Tabea Rößner : örR Wichtiger denn je (12/2018)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,29435.msg184889.html

Das werde ich ihr immer wieder an die Beine werfen.

 >:(


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 17. November 2020, 12:19 von Bürger«

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Die Aufregung verstehe ich nicht ganz - siehe Malu Dreyer (SPD) und ihre Funktionalität. Eigentlich ist doch alles business as usual.

Zu M. Dreyer und der angeblichen Staatsferne:

Zitat
Das in Deutschland […] staatsferne Mediensystem
Quelle: https://www.rlp.de/de/aktuelles/einzelansicht/news/News/detail/medienvielfalt-bleibt-unverzichtbar-fuer-demokratie/

Staatsfern? ...in Deutschland?

Das sagt mit Marie-Luise (Malu) Dreyer genau die "richtige" Person.

Die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer ist in Personalunion Verwaltungsratsvorsitzende des ZDF, Chefin der Rundfunkkommission der Länder und als Ministerpräsidentin für das Landesrundfunkrecht in Rheinland-Pfalz zuständig. Sie hat damit maßgeblichen Einfluss auf die Kontrolle der privaten Medienkonkurrenz, die Finanzausstattung (KEF) der öffentlich Rechtlichen und den Rahmen dessen, was ARD und ZDF auch an Online-Angeboten anbieten dürfen.

Sie ist Mitglied der SPD, war stellvertretende SPD-Vorsitzende und ist aktuell kommissarische SPD-Vorsitzende...

Da muss ich wohl nochmal die Definition von staatsfern studieren... :o >:(

Und es stellt sich die Frage wie bei so einer Konstellation und dem damit einhergehenden Interessenskonflikt eine unabhängige und sachgerechte Diskussion stattfinden soll? Der zu Kontrollierende kontrolliert sich selbst!

Oder wie es Forumsmitglied "linker" ausgedrückt hat:
Die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) kann ja mal als Leiterin der Rundfunkkommission der Länder bei der Vorsitzenden des ZDF-Verwaltungsrates Malu Dreyer (SPD) nach weiteren Einsparvorschlägen anfragen.

Es erstaunt mich immer wieder welche Aufgaben man in Deutschland in Personalunion übernehmen kann/darf.
Aus dem Thread:
Länder erwarten von ARD und ZDF Sparvorschläge (04/2018)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=27118.0


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 17. November 2020, 21:22 von DumbTV«
Ich weiß nicht, ob es besser wird, wenn es sich ändert.
Aber ich weiß, dass es sich ändern muss, wenn es besser werden soll.

Georg Christoph Lichtenberg

Und deshalb:
Lastschrift kündigen + Teil werden von
www.rundfunk-frei.de

Z
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Die sollen mal die Kirche im Dorf lassen, als wenn ein einzelner unabhängiger Kandidat das Steuer des perfiden Selbstbedienungsladens noch rumreißen könnte...


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  • „Wie der Herr, so`s Gescherr“
SR aktueller bericht vom 17. November 2020, 19:20 Uhr

Gutachten sagt: Wahl des Direktors der Landesmedienanstalt des Saarlandes LMS ist verfassungswidrig!

Zitat
Die Saarländischen Grünen fordern den Direktor der Landesmedienanstalt LMS künftig vom „Medienrat“ wählen zu lassen.
Grünen Chef Dressel sagte: Dazu müsse das „Saarmediengesetz verfassungskonform geändert“ werden.

Nach einem Gutachten des Medienrechtlers „Dörr“ verstößt die Wahl des Direktors durch den „Landtag“ gegen das „Gebot der staatsferne“ und damit gegen die „Rundfunkfreiheit“.

Das Gutachten war von der „Grünen Bundestagsfraktion“ in Auftrag gegeben worden.

Quelle:
youtube Video Länge ~ 28 Sekunden
https://youtu.be/5iurkABgSJM

Original Quelle: Mediathek SR
https://srstorage01-a.akamaihd.net/Video/FS/AB/aktueller_bericht_20201117_204201_M.mp4




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Jetzt das Kinderlied: Drah`di net um, oh, oh, oh schau, schau, der ÖR geht um, oh, oh, oh er wird di anschau`n und du weißt warum, die Lebenslust bringt di um, alles klar Herr Justiziar? OVG Saarlouis Beschluß vom 10.11.2016 1 D 230/16, Urteil AZ: 6 K 2043/15 https://recht.saarland.de/bssl/document/MWRE170006268 , Urteil AZ: 6 K 2061/15 VG des Saarlandes (https://filehorst.de/d/cnqsyhgb)

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  • „Wie der Herr, so`s Gescherr“
Die Saarländische Landesmedienanstalt hat gemäß § 55 Abs. (3) Satz 1 (Landesmediengesetz) das Recht Beamte und Beamtinnen zu haben. :o

Zitat
(3) Die LMS hat das Recht zur Selbstverwaltung und übt ihre Tätigkeit innerhalb der gesetzlichen Schranken unabhängig und in eigener Verantwortung aus; sie hat das Recht, Beamtinnen und Beamte zu haben. Veröffentlichungspflichten der LMS nach Maßgabe dieses Gesetzes einschließlich der Bekanntmachung von Satzungen und Richtlinien kann die LMS in elektronischer Form in ihrem Internetauftritt nachkommen.

Wie soll damit eine sogenannte „Staatsferne“ der Saarländischen Medienanstalt gewährleistet sein?
Der Beamte, Die Beamtin ist seinem/ihrem „Dienstherrn“ verpflichtet!

Quelle: https://www.lmsaar.de/wp-content/uploads/2018/08/I_2_SMG-neu-201805V2.pdf


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