Hier ein neues Thema um
statistische Informationen über die Vollstreckung von Rundfunkbeiträgen zu sammeln.
Wie hoch sind die Vollstreckungszahlen? Wie effizient werden die Vollstreckungen durchgezogen? etc. Dazu findet man Hinweise in den Jahresberichten des "Beitragsservice" und der KEF.
Um weitere Infomationen zu sammeln, sei der Anfang gemacht mit einer Wiki-Seite der Heinrich-Böll-Stiftung zu den hohen Außenständen der Kommunen in Deutschland. Beim Kapitel "Amtshilfe" stehen einige lesenwerte Zeilen:
Amtshilfe
Kommunen treiben Außenstände auch in Amtshilfe für andere Kommunen oder Behörden ein; dies gilt auch für Rundfunkbeiträge, die einen erheblichen Anteil dieser Amtshilfeersuchen ausmachen. Grundlage dafür ist das Verwaltungsvollstreckungsgesetz. Beispielsweise erhielten niedersächsische Kommunen allein im Jahr 2015 vom NDR über 140.000 Vollstreckungsaufträge. Die Rundfunkanstalt zahlt für jeden Vollstreckungsauftrag eine Pauschale von 27,10 € (in anderen Bundesländern noch etwas weniger), die jedoch nach Angaben der Kommunen nicht die tatsächlichen Kosten deckt. Das Eintreiben der Rundfunkbeiträge ist ein mühsames Geschäft. So konnten noch im Jahr 2015 nur 26% der Forderungen eingetrieben werden, bis Mitte des Folgejahres dann weitere 9%. Laut Städte- und Gemeindebund Niedersachsen bereiten "Reichsbürger" dabei besondere Probleme.
Quelle:
https://kommunalwiki.boell.de/index.php/Au%C3%9Fenst%C3%A4nde#AmtshilfeBemerkenswert, dass die Vollstreckung sogenannter Rundfunkbeiträge einfach als Amtshilfe beschrieben werden, ohne zu fragen, ob eine solche Amtshilfe überhaupt zulässig wäre. Aber es soll ja hier vorrangig um statische Informationen gehen. Beachtlich, dass nur ca. ein Viertel der Vollstreckungen erfolgreich sind, d.h. dass ca. Dreiviertel nicht zum gewünschten Erfolg/Geldeintreibung führen. Allein das zeigt bereits, dass die Zahlungsverweigerung bis zum Punkt, eine Vollstreckungsmaßnahme zu riskieren, ein wirksamer Weg des Widerstandes gegen dies herrschende Unrecht darstellt.