Auch ich habe den Eindruck, dass es bei diesem Teil des neuen Medienstaatsvertrags nur um Zensur und Kontrolle der neuen Medien geht. Ein Bekannter aus Italien hat mir vor einiger Zeit mal erzählt, dass Berlusconi etwas Ähnliches für Italien durchsetzen wollte. Eine öffentlich Debatte in den Parlamenten wird es wohl zu diesem Thema nicht geben, da es dort offensichtlich nur um die Frage der Erhöhung des Rundfunkbeitrages geht. Dabei wird diese Erhöhung damit begründet, dass die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten mehr Geld benötigen, um sich im Internet ausbreiten zu können.
Nach meiner Einschätzung kann dieses neue Mediengesetz nur für Webseiten gelten, die eine DE-Domain haben. Diese Domain wird von der Denic vergeben, weshalb man für die Inhaberschaft einer solchen DE-Endung in seiner Webseite bereits eine Lizenzgebühr zahlen muss. Daher ist für mich schon gar nicht nachvollziehbar, welchen formellen Zweck diese neue Form der Lizenzierung überhaupt haben soll. Natürlich kann man diese zusätzliche Lizenz dadurch umgehen, dass man die Domain eines anderen Landes verwendet, in dem die Pressefreiheit und das Recht auf freie Meinungsäußerung mehr respektiert wird, als wie es in Deutschland der Fall ist; wobei ich es grundsätzlich schon besser fände, wenn es zu diesem Thema endlich mal eine parlamentarisch Auseinandersetzung gäbe. Es ist jedenfalls offensichtlich, dass die Politik wieder einmal zu den neuen Medien Entscheidungen trifft, die an der Realität vorbeigehen.
Eine gut organisierte Verfassungsbeschwerde gegen den Medienstaatsvertrag würde ich daher gerne unterstützen, wenngleich ich selber
nicht direkt von einer solchen Lizenzierung betroffen bin. Unter einer gut organisierten Beschwerde verstehe ich Beschwerden, wie es sie beispielsweise zur Vorratsdatenspeicherung gab. Die sehr schwammigen Formulierungen in der neuen Form eines Staatsvertrag erinnern mich schon jetzt irgendwie an die Einführung der Internet-Gebühr, die ebenfalls sehr schwammig, fast unkenntlich, im 8. RÄStV formuliert wurde, um daraus Maßnahmen herzuleiten, die nicht direkt im Gesetz stehen. Dieses Prinzip der unredlichen Gesetzeseinführung scheinen die Anhänger der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten erneut wiederholen zu wollen. Auch hier muss juristisch endlich mal geklärt werden, dass die neuen Medien nichts mit den alten Medien zu tun haben. Es geht also durchaus um die Frage der Diskriminierung der neuen Medien. Siehe hierzu auch:
Die Doktrin der staatlichen Pressefreiheit in der deutschen Rechtsprechunghttps://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=28411.0Artikel 10 EMRK: Bruno Antonio Faccio gegen Italien, Beschwerde 33/04https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=32853.0https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,32853.msg201695.html#msg201695Über den Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonventionhttps://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22126.msg207557.html#msg207557