Nach unten Skip to main content

Autor Thema: Wie qualitativ hochwertig ist die juristische Ausbildung in Deutschland?  (Gelesen 4545 mal)

  • Beiträge: 2.624
  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Warum sollte die Frage der Qualität der juristischen Ausbildung eine Ost-West-Debatte auslösen? @Thejo hat m. E. keine Punkte aufgeführt, die eine solche zwingend nach sich ziehen. Was seine Skepsis an Zustand und Möglichkeiten der Demokratie angeht, so befindet @Thejo sich in relativ guter Gesellschaft. Zumal diese Diskussionen alles andere als neu sind. NB: Wer das Konzept der "repräsentativen Demokratie" für eine echte Demokratie hält, sollte sich einmal mit den Positionen von James Madison, einem der Gründerväter und 4. Präsident der USA, befassen. Der postulierte, dass eine Verfassung und eine Regierung dazu da sei, die Minderheit der Besitzenden vor der Mehrheit der Bürger zu schützen. Ähnlichkeiten mit den realen Machtverhältnissen in den "Demokratien" dieses Globus sind kaum zufällig.

Gegen eine mögliche auf Ost-West-Unterschiede fixierte Debatte spricht auch, dass die Zahl der Juristen, die schon vor 1990 aktiv waren, in Ost wie West stetig abnimmt, wie das ja auch in anderen Berufen zwangsläufig der Fall ist. Nostalgiker, die die Zeit vor 1990 als "die gute alte Zeit" verbrämen und sie sich womöglich zurück wünschen, gibt es in Ost wie West und in allen Berufen. Aber sind die noch der Maßstab bzw. muss man deren längst überholte Diskussionen wirklich führen? Für Mitbürger unter 50 müssen das doch Debatten von Zombies sein. Ich bezweifle, dass es heute ernsthafte Unterschiede in der Ausbildung künftiger Juristen gibt. - Die heute aktiven Juristen sind ja wohl kaum zu ändern. - Das die künftig aus dieser jungen Gruppe hervorgehenden späteren Richter besser sein werden als die heutigen, sie in geringerem Maße opportunistisch agieren werden, ist allerdings nicht zu erwarten, da sich das System an sich kaum verändert. Es sind aber die Richter, die neben der Politik einen wesentlichen Anteil an der Entwicklung haben, nicht die "Wald- und Wiesenanwälte". Deutschlands Richter sind bekanntlich weniger unabhängig als es die Kriterien für eine Aufnahme in die EU erfordern. Wir würden heute also nicht Teil der EU werden. In den politischen Schönwetterreden anlässlich von Jubiläen hört sich der Status des Rechtswesens/Rechtsstaats natürlich oft anders an. Aber das kennt man ja.

M. Boettcher


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

v
  • Beiträge: 1
Vielleicht sollten hier einmal ein paar grundsätzliche "Irrtümer" aufgeklärt werden.

Gerechtigkeit ist zum einen etwas "privates" und "politisches". Dabei geht es um objektiven Ausgleich von subjektiven Empfinden. Ausgleich ist wiederum etwas berechenbares an Werte gebundenes Handeln.

Im Recht geht es darum, dem Recht genüge zu tun. Dieses bedeutet eine Endlichkeit innerhalb der Normen. Manchmal, wenn es um Rechtsfortbildung geht, wird der Endpunkt neu gesetzt.

Die Normen an sich sind erst einmal algorithmisch strukturiert, da sie ansonsten nicht innerhalb des Regelwerks terminieren könnten. Ausgenommen davon sind dogmatische Strukturen wie etwa Ordnungen (z.B. ZPO), diese Terminieren durch die Befürfnisse der Anwender.

Die Wurzel (root) wird dabei vom Gesetzgeber geschaffen, das Gesetz. Die Ausgestaltung wiederum erfolgt durch die Rechtsprechung. Dabei kann diese teleologisch oder auch wortwörtlich sein. Hierbei spiegelt sich die so genannte richterliche Freiheit der Entscheidung wieder. Diese unterliegt in sich nur dem eigenen Gewissen und ist nur durch objektive Willkür begrenzt. Wobei die Objektivität wiederum nur von seinesgleichen bestimmt wird, wobei die Entscheidung wiederum der richterlichen Freiheit.

Das Problem mit der hier gegenständlichen Ausbildung der Juristen liegt nicht in der Gestaltung des Studiums, dem Zeitaufwand oder der intellektuellen Herausforderung. Denn alle diese Punkte orientieren sich an der o.g. Anwendung des Erlernten. Vielmehr besteht das Problem in der fehlenden Kenntnis der zugrundeliegenden Metastrukturen. Mathe I, II und Stochastik sollten Pflicht sein.

Die Juristen sind nur die Bauern, die Aussaat und Ernte, das Wetter und den Marktpreis kennen.
Warum ein Samen keimt, welche genetischen Strukturen welchen Einfluß haben, wie der Zellstoffwechsel funktioniert oder welche Mineralieren metabolisiert werden, um welche biochemischen Prozesse hervorzurufen, all das wissen sie nicht.

Jedoch wird durch digitale Unterstützung und KI das System derzeit überrannt. Hat ein Anwalt früher 10 Schriftsätze in der Woche produziert, erlauben ihm aktuelle Systeme in dieser Zeit nun 100 oder 1000 bei Gericht einzureichen.

Das alte System jedoch verlangt es nun weiterhin vom Richter, den Berichtersattern oder anderen Beteiligten, den Sachverhalt zu prüfen, jedes Vorbringen zu berücksichtigen und dann eine Entscheidung zu fällen. An dieser Stelle wird jedem schnell klar, dass dieses nicht mehr funktioniert.

Urteilsbgründungen werden immer kürzer, Schriftsätze überhaupt nicht mehr gelesen und Grundsätzliches als Textbausteine blumig zum Aufblähen des Urteils oder Beschlusses eingefügt.

Die meisten hier kennen das wahrscheinlich bereits. ... zurückgewiesen ... wurde durch den Kläger nicht substatiiert dargelegt ... unter Berücksichtigung dieser durch den Gesetzgeber geforderten engen auszulegenden Anforderungen dringt das Vorbringen des Klägers in der Sache nicht durch ... im Übrigen wird auf die bereits im Verfahren xyz Begründungen verwiesen, (vergl. Holzkopf / Dummschädel und Neider Rn.84).

Letztlich steht man immer mit leeren Händen da - Anhörungsrüge kostenpflichtigt - Subsidaritätsprinzip - Befangenheit - Dienstaufsichtsbeschwerde - Gegendarstellung- Verfassungsklage - oder gleich Lottospielen (die Chancen auf Erfolg sind wahrscheinlich höher).

Also worum geht es im Recht? Es geht um die Wahrung des Gefühls in der Gesellschaft, das ein System besteht, welches letztendlich eine persönlich erfahrene Ungerechtigkeit beseitigen könnte.

Es handelt sich jedoch um das Instrument der Eliten zum Machterhalt. Dabei spielt die Staatsform im Übrigen keine Rolle.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 06. Oktober 2020, 22:43 von Bürger«

T
  • Beiträge: 207
  • Höre kein Radio, gucke nicht fern.
Semi-OT (doch für mich die Wurzel des Übels)

@Thejo - Wie wir kämen .. zur Frage, wer u. U. wen "über den Tisch zieht" und warum.

https://www.nytimes.com/2006/11/26/business/yourmoney/26every.html
“There’s class warfare, all right,” Mr. Buffett said, “but it’s my class, the rich class, that’s making war, and we’re winning.”

Einer der Hauptgründe, warum "wir" uns hier gegen den örR und seinen Zwangsbeitrag positionieren, ist (wirtschaftlicher) Machtmissbrauch und Gier nach Geld. Die selbst redlich motivierte Politik in der BRD, als umsomehr in der "EU", sabotiert/untergräbt und natürlich auch ihren Weg in die Gesetzgebung und Rechtsprechung findet.

Es ist ein Tom Buhrow mit seinen mittlerweile schon 406.700 Euronen jährlich. Ein Claus Kleber mit angenommenen (von ihm jedoch, mWn, niemals vehement dementierten) 550.000+ Euronen. Es ist ein "örR" in der Summe mit 9+ Mrd. Budget, der nun wieder mal noch mehr Beiträge will, der "uns" über den Tisch zieht.

Warum? Weil sie es mit "uns" machen können vielleicht? Weil wir uns in so lustige Gespräche, wie: "Aber die Menschrechtscharta besagt doch..." verlieren, während ein "maximal pigmentierter" us-amerikanischer Präsident via Drohen Menschen in Ländern weit jenseits seiner eigener Nations Grenzen völlig unbestraft hat niedermetzeln lassen? Gar einen Friedensnobelpreis erhalten haben soll.

Deine bewundernswerten Bemühung um die EU-Rechtslage in allen Ehren, aber es sieht für mich so aus, dass es dort ein paar "Spieler" in einer Liga jenseits unserer idealisierten Politik gibt, denen das alles aber so was von scheißegal ist.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 06. Oktober 2020, 22:44 von Bürger«

  • Beiträge: 7.332
dass es dort ein paar "Spieler" in einer Liga jenseits unserer idealisierten Politik gibt, denen das alles aber so was von scheißegal ist.
Du übersiehst aber gerade, daß Europa gerade auch von Deutschland aus mitgestaltet wird, denn freilich sind auch Bürger der Bundesrepublik Deutschland in den europäischen Gremien vertreten.

Europa ist es scheißegal, um bei Deinem Wortschatz zu bleiben, ob die eine Region innerhalb eines EU-Mitgliedslandes wirtschaftlich oder sonstwie über einer anderen Region des gleichen EU-Mitgliedslandes stehen möchte, denn Europa hat beide gleich zu behandeln; deshalb gelten die europäischen Grundrechte nicht nur für Potsdam, Paris oder Berlin, sondern auch für Köln. Scheißegal, ob die das wollen oder nicht.

Der Staat, egal, ob klein oder groß, hat sich aus dem Medienverhalten seiner Bürger vollständig herauszuhalten; genau dieses wurde seitens des Bundes als den Ländern übergeordneter nationaler Gesetzgeber auf europäischer Ebene als jeweiliges Mitgliedsland von Europarat, (Art. 10 EMRK),  und Europäischer Rat, (Art. 11 GrCh.), mit erarbeitet.

Es wird hier nochmals an Rn. 169 der 1. BVerfG-Rundfunkentscheidung erinnert; auch im Bereich Rundfunk haben die Länder nicht die Befugnis, sich über die Normen des Bundes hinwegzusetzen.

BVerfGE 12, 205 - 1. Rundfunkentscheidung - Begriff "Rundfunk"
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,31178.msg193852.html#msg193852

mit dem Zitat

Zitat
Rn. 169 - mit einer Aussage zur Bundestreue der Länder
Zitat

   
Zitat
[...]Bei der Entscheidung über die Gewährung von Weihnachtszuwendungen an öffentliche Bedienstete haben die Länder Bundestreue zu wahren und deshalb auf das gesamte Finanzgefüge von Bund und Ländern Rücksicht zu nehmen (BVerfGE 3, 52 [57]). Noch stärker tritt diese Rechtsschranke aus dem Gedanken der Bundestreue bei der Ausübung von Gesetzgebungsbefugnissen zu Tage: "Bleiben die Auswirkungen einer gesetzlichen Regelung nicht auf den Raum des Landes begrenzt, so muß der Landesgesetzgeber Rücksicht auf die Interessen des Bundes und der übrigen Länder nehmen" (BVerfGE 4, 115 [140]). Aus dem Verfassungsgrundsatz der Pflicht zu bundesfreundlichem Verhalten kann sich weiter die Pflicht der Länder zur Beachtung von völkerrechtlichen Verträgen des Bundes ergeben (BVerfGE 6, 309 [328, 361 f.]). Unter Umständen kann schließlich ein Land mit Rücksicht auf seine Pflicht zur Bundestreue verpflichtet sein, im Wege der Kommunalaufsicht gegen Gemeinden einzuschreiten, die durch ihre Maßnahmen in eine ausschließliche Bundeskompetenz eingreifen (BVerfGE 8, 122 [138 ff.]). Auch bei der Wahrnehmung der Bundeskompetenzen auf dem Gebiet des Rundfunks ist, wie oben dargelegt (vgl. I 4 d und D II 7 b), der Satz vom bundesfreundlichen Verhalten von grundsätzlicher Bedeutung.

Falls es jemandem auffällt? "Rundfunk" ist bereits mit dieser Entscheidung national als "drahtlos" definiert.

Zitat
Rn. 81
Zitat

   
Zitat
b) Der Rundfunk (hier und im folgenden: Hörrundfunk und Fernsehrundfunk) bedient sich zur drahtlosen Übermittlung des Programms elektrischer Wellen, die durch Sender ausgestrahlt werden. [...]

Siehe das Thema:
Kann der "Inhalt" Rundfunk sein, wenn die "Technik" kein Rundfunk ist?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34291.0


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 06. Oktober 2020, 22:45 von Bürger«
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

  • Beiträge: 2.624
  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Europa ist es scheißegal, um bei Deinem Wortschatz zu bleiben, ob die eine Region innerhalb eines EU-Mitgliedslandes wirtschaftlich oder sonstwie über einer anderen Region des gleichen EU-Mitgliedslandes stehen möchte, denn Europa hat beide gleich zu behandeln; deshalb gelten die europäischen Grundrechte nicht nur für Potsdam, Paris oder Berlin, sondern auch für Köln. Scheißegal, ob die das wollen oder nicht.

@pinguin: Du solltest dir unbedingt einmal klar machen, wer oder was das von dir so viel beschworene "Europa" ist - ganz abgesehen davon, dass die EU, die du wohl eigentlich meinst, gar nicht identisch mit Europa ist. - Dein "Europa", bzw. besser die "Europäische Union", kurz EU, hat weder Gefühle noch entscheidet sie etwas oder "behandelt" irgendjemanden, weder gleich noch ungleich. Die EU ist eine Institution, sonst gar nichts!
Die Macht innerhalb dieser Institution haben Menschen; allerdings keineswegs alle Menschen, die in der EU leben bzw. Bürger eines der EU-Staaten sind. Es ist und bleibt eine verhältnismäßig kleine Clique von Menschen, die bestimmt, was in der EU gilt, was gemacht und was nicht gemacht wird. Der Ganove Juncker hat ja seinerzeit klar und deutlich erklärt, wie man in dieser Institution agiert, um schrittweise Dinge zu erreichen, die keineswegs im Sinne der Mehrheit in der EU sind bzw. sein müssen; im Gegenteil. Die deutschen Vertreter in der EU sind nicht nur "Mitgestalter", sie sind es, die mittels der wirtschaftlichen Dominanz die Richtung maßgeblich bestimmen, knallhart den Machtanspruch eines Möchtegern-Hegemon vertreten und oft genug ein Fortschrittshindernis darstellen. Die EU hat durchaus Vorteile für viele. Sie bietet aber darüber hinaus besonders viele und große Vorteile für sehr, sehr wenige, und dies meist zu Lasten von weit über 90% der Bürger. Die EU ist nicht das Heil und sollte realistisch mit ihren Vor- und Nachteilen, ihren Stärken und Schwächen betrachtet werden. Unabhängig davon müssen die allermeisten Probleme vor Ort gelöst werden, auch die Frage der Finanzierung und der Existenz des ÖR-Rundfunks. Ständig auf die EU zu verweisen bringt einen der Lösung von Problemen nicht näher, sondern schiebt sie in der Regel auf eine sehr lange Bank und zeitlich auf Sankt Nimmerlein.

M. Boettcher

PS: und ja, diese und andere Bemerkungen sind hier Off Topic.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

S
  • Beiträge: 1.143
  • Keine Akzeptanz mit Zwang!Nie wieder Haft für ÖRR!
Der Staat, egal, ob klein oder groß, hat sich aus dem Medienverhalten seiner Bürger vollständig herauszuhalten; genau dieses wurde seitens des Bundes als den Ländern übergeordneter nationaler Gesetzgeber auf europäischer Ebene als jeweiliges Mitgliedsland von Europarat, (Art. 10 EMRK), und Europäischer Rat, (Art. 11 GrCh.), mit erarbeitet.

Das ist die Theorie. In der Praxis aber versucht der Staat sich darüber hinwegzusetzen, aus welchen Gründen auch immer. Er testet kontinuierlich aus, wie weit er dabei gehen kann.
Und die Rechtsprechung wird die Bürger nicht davor schützen, im Gegenteil, sie ist daran sogar maßgeblich beteiligt.

Nehmen wir unser Thema Rundfunkrecht. Auf was stützen sich denn unsere Richter bei einer Urteilsfindung? Etwa auf bestehende Gesetze? Kennen sie diese überhaupt?
Die Gesetze sind nur eine äußere Fassade. Der wahre Inhalt der Gesetze wird aber nicht durch sie selbst bestimmt, sondern durch sogenannte Kommentare erst definiert. Und wer verfasst diese Kommentare im Rundfunkrecht hauptsächlich? Siehe u.a. unter
Beck'scher Kommentar zum Rundfunkrecht - Die juristische Welt der Kommentare
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=20125.0

Ein Richter wird bei seinen Entscheidungen immer auch seine persönliche Situation mit einbeziehen. D.h., er wird schon sorgfältig abwägen, welche Konsequenzen ein Urteil für ihn möglicherweise haben könnte. Eigentlich sollte die sogenannte Unabhängigkeit der Richter gerade solche Erwägungen verhindern. Das scheint aber gerade nicht zu funktionieren.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 07. Oktober 2020, 01:01 von Bürger«
"Wenn so eine Welle des Aufruhrs durch das Land geht, wenn "es in der Luft liegt", wenn viele mitmachen, dann kann in einer letzten, gewaltigen Anstrengung dieses System abgeschüttelt werden."
(II. Flugblatt der Weißen Rose)

"Fear. It's the oldest tool of power. If you're distracted by fear of those around you, it keeps you from seeing the actions of those above."
(Mulder)

"Die Meinungsbildung muß aber absolut frei sein; sie findet keine Grenze."
(Dr. H. v. Mangoldt - am 11. Januar 1949)

  • Beiträge: 691
@volleasy: Sehr gut analysiert! Du sprichst mir aus der Seele! Ich sehe das ganz genauso.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

 
Nach oben