Also ich habe nichts an keiner Universität studiert, und trotzdem weiß ich, dass der geplante Medienstaatsvertrag mit der Erhöhung nichts zu tun hat.
Das zeigt, dass selbst ein Studium nicht vor fundamentalen Irrtümern schützen kann.
Sehr schön belegt das auch der Schlußsatz:
Wir Zuschauer und Gebührenzahler wünschen uns mehr davon.
Der Medienstaatsvertrag wird wohl umgesetzt werden, aber über die angedachte Erhöhung wird erst noch abgestimmt werden. Und das geschieht unabhängig von dem Medienstaatsvertrag.
Auch im Artikel zu finden ist mal wieder die Rede von Meinungsvielfalt und freier Meinungsbildung. Langsam gewinne ich den Eindruck, dass es sich dabei nur noch um hohle Phrasen ohne wirklichen Inhalt handelt. Denn macht man tatsächlich von diesem elementaren Grundrecht Gebrauch und folgt das daraus resultierende Ergebnis nicht einer bestimmten Richtung, dann landet man ziemlich schnell in einer bestimmten Ecke.
Das haben wir zum Beispiel bei dem sogenannten "Oma-Video" so erlebt, und erleben es auch gerade wieder bei dem aktuellen "Corona-Thema".
Eine sachliche Debatte über den Öffentlich-Rechtlichen Rundfunk klingt ja erstmal nicht schlecht. Aber wo bleiben bei so einer Debatte eigentlich die Beitragszahler? Dürften diese sich überhaupt an so einer Debatte beteiligen? Oder sind sie nur für die finanziellen Mittel zuständig, und das mit möglichst hoher Akzeptanz?
Beitragszahler setzen sich auch nicht nur aus Rundfunkteilnehmern zusammen, auch Menschen, welche Rundfunk überhaupt nicht nutzen sind Beitragszahler. Alleine diese Tatsache belegt, und zwar unwiderlegbar, dass es sich nicht um eine Rundfunkgebühr handeln kann, wie immer wieder gerne behauptet wird.
Wann füttere ich eine Parkuhr mit einigen Euros? Wenn ich meinen Wagen auf einen Parkplatz abgestellt habe und damit die beabsichtigte Parkzeit ausgleichen will?
Oder füttere ich die Parkuhr alleine schon für die Möglichkeit, dass ich meinen Wagen auf diesen Parkplatz abstellen könnte?
Auch Rundfunkteilnehmer zahlen keine Rundfunkgebühr, auch wenn sie Rundfunk tatsächlich nutzen. Denn die Abgabe kann entweder eine Gebühr für die tatsächliche Nutzung sein, oder sie ist ein Beitrag für die bloße Möglichkeit der Nutzung.
Aber sie kann nicht beides gleichzeitig sein, denn eine solche Abgabe wäre unzulässig.
Was den Titel des Artikels betrifft, da würde es mich wirklich einmal interessieren, wer eigentlich bestimmt, wann eine Kritik populistisch ist und wann nicht.
"Wenn so eine Welle des Aufruhrs durch das Land geht, wenn "es in der Luft liegt", wenn viele mitmachen, dann kann in einer letzten, gewaltigen Anstrengung dieses System abgeschüttelt werden."
(II. Flugblatt der Weißen Rose)
"Fear. It's the oldest tool of power. If you're distracted by fear of those around you, it keeps you from seeing the actions of those above."
(Mulder)
"Die Meinungsbildung muß aber absolut frei sein; sie findet keine Grenze."
(Dr. H. v. Mangoldt - am 11. Januar 1949)