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Autor Thema: "Radio Bremen verklagt Youtuber - Was darf ein Kritiker im Bild zitieren?"  (Gelesen 3773 mal)

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Faz.Net, 28.08.2020

Radio Bremen verklagt Youtuber
Was darf ein Kritiker im Bild zitieren?


von Thomas Herrig

Zitat
Ein Medienjournalist, der auf Youtube publiziert, nimmt sich einen Film von Radio Bremen vor. Der Sender verklagt ihn, mit Verweis auf das Urheberrecht. Wird die Kritik so ausgehebelt?

„Ich habe journalistisch, auch formal, sauber gearbeitet“, sagt Holger Kreymeier in einem Video. Er sendet auf seinem Kanal „Massengeschmack-TV“. „Wenn die jetzt meinen, sie müssten unbedingt ’ne Klage einreichen, ist das einfach lächerlich, aber ich find’s auch gleichzeitig amüsant“, ergänzt er. Mit „die“ ist Radio Bremen gemeint. Der Sender hatte im Dezember 2019 auf dem öffentlich-rechtlichen Online-Portal „funk“ eine Dokumentation mit dem Titel „#[Seite/Begriff nicht erwünscht] – Wie die neuen Rechten die Medien ‚hacken‘“ veröffentlicht. Diese hatte Kreymeier, nachdem sie in einer kürzeren Fassung im Mai in der ARD gelaufen war, umfassend kritisiert. In einem Youtube-Video nahm der Journalist sich eine Behauptung nach der anderen vor und sezierte den Film. Dabei verwendete er das Original-Material des Beitrags. Radio Bremen hält das für unzulässig.

[...]

Kreymeier setzt sich seit Jahren kritisch mit dem Rundfunkbeitrag auseinander. Er verweigert nach eigenen Angaben dessen Zahlung, ist jedoch der Zwangspfändung der Gebühren von seinem Konto nicht entgangen. Von 2007 bis 2018 betrieb er das Digitalformat „Fernsehkritik-TV“, das 2010 mit dem Publikumspreis des Grimme Online Awards ausgezeichnet wurde. Sein aktuelles Format heißt „Mediatheke“.

Weiterlesen unter:
https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/radio-bremen-verklagt-youtuber-holger-kreymeier-16925448.html


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Öffentlich rechtlich, mit Steuer finanziert, aber nicht öffentlich?

Wollen Sie Lizenzgebühren, also muss mehrmals für dasselbe bezahlt werden?


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Das kann eigentlich nur durch den EuGH geklärt werden, hilfsweise auch durch den EGMR; Urheberrecht ist EU-Recht, Informations- und Meinungsfreiheit ist bekanntlich via Art. 10 EMRK und Art. 11 GrCh allgemein europäisches Recht.

Wenn das eine Informationsmedium das andere kritisiert und dafür Dokumente des anderen verwendet, sollte das eigentlich im Rahmen aller Regelwerken zulässig sein?


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Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

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Das erinnert mich an Wehlings Framing: „Unser gemeinsamer, freier Rundfunk“.***

Unser? Gemeinsam? Frei? Es ist teuer und gehört uns nicht.



***
Internes Handbuch: Wie die ARD kommunizieren soll (11.02.2019)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30135.0
Teure Moral-Fibel - ARD zahlte 120.000 Euro für Framing-Manual (19.02.2019)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30222.0


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öffentlich-rechtliches Youtube-Video 'diffamiert' Fitness-YT, Youtuber reagiert
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34029.0

Dann droht diesem Youtuber - der ebenfalls Bildmaterial von 'Funk' verwendet - aus einem gleichgelagerten Beispiel wohl auch eine Klage. Allerdings ist er Österreicher, wo klagt dann die 'zuständige' LRA  :o.


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Wer sieht dich, selbst wenn du ihn nicht siehst?
 - Der ÖRR.

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Bildzitate sind zulässig, sofern sie einer Auseinandersetzung dienen:

Zitat
„Ein Zitat erfordere einen Zitatzweck und eine Auseinandersetzung mit dem Bild im Text, wobei das Bild nur unverändert und mit zutreffender Quellen- bzw. Urheberangabe veröffentlicht werden darf.“
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Bildzitat

Offenbar fürchtet der ÖRR die systematische Auseinandernahme seiner Machwerke und will den Kritiker einschüchtern.


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Videostellungnahmen des Betroffenen auf YouTube:

RADIO BREMEN beauftragt Luxus-Anwälte, um uns zu ZENSIEREN [Video ~21:17 Min.]
veröffentlicht: 12.06.2020
https://youtu.be/klsoQsSJE78
Zitat von: Holger Kreymeier, ab ca. Min. 7
Dann wird Radio Bremen das bezahlen müssen und zwar aus Rundfunkbeiträgen.
(Sprunglink zu dieser Stelle: https://youtu.be/klsoQsSJE78?t=428)

Standardfrage also: Von welchem Geld wird die von 'Radio Bremen' beauftragte 'Luxuskanzlei' bezahlt - sind das vorgestreckte Gelder aus Rundfunkbeiträgen?

Für alle die sich gegen den Rundfunk/-beitrag wenden dürfte es nichts Neues sein: Gelder aus Rundfunkbeiträgen werden von dem Öffentlich-Rechtlichen Rundfunk (ÖRR) auch gegen Rundfunkbeitragsgegner/-Kritiker, Andersdenkende und zur Stärkung der eigenen Machtposition eingesetzt. Der Gegner/Kritiker soll lt. ÖRR für seine eigene Vernichtung zahlen. Das betrifft die eigene Meinung und im Falle, dass jemand selbst medienschaffend ist, ebenfalls ein Angriff auf die eigene Existenz auf besonders heimtückische, strukturelle Art und Weise, möglicherweise finanziert aus Rundfunkbeiträgen, die auch der Angegriffene zahlen soll.

Jetzt wird's lustig: RADIO BREMEN verklagt uns [Video ~9:29 Min.]
veröffentlicht: 07.08.2020
https://youtu.be/P9o9uaF8P74


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Wer sieht dich, selbst wenn du ihn nicht siehst?
 - Der ÖRR.

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Für alle die sich gegen den Rundfunk/-beitrag wenden dürfte es nichts Neues sein: Gelder aus Rundfunkbeiträgen werden von dem Öffentlich-Rechtlichen Rundfunk (ÖRR) auch gegen Rundfunkbeitragsgegner/-Kritiker, Andersdenkende und zur Stärkung der eigenen Machtposition eingesetzt.

Ich meine, diese Sache ist wesentlich.

Seitdem der Rundfunk mit einer Steuer gezahlt wird, gehört die Produktion allen, da sollte kein Urheberrecht gelten.
Das klärte uns Frau Wehling so schön auf.

Da selbst die Obrigkeit erzählt, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk wichtig sei, weil er den (politischen und sonstigen) Diskurs fördert, sollte Kritik und Bildzitat willkommen sein.

Aber wir wissen es alle: alles ist Lüge. De Beitragsservice ist kein Service, der öffentlich rechtliche Rundfunk ist weder öffentlich noch Recht, die Unabhängigkeit vom Staat des Staatsfunks ist eine Illusion.


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Es ist allgemein fraglich, ob jemand gezwungen werden darf, durch die Zahlung von Rundfunkbeiträgen dafür mitzubezahlen, dass anderer Medienschaffen, sowie Meinung oder sogar auf Fakten basierende Kritik bekämpft und weiter Unterstellungen zum Rundfunk(nicht)konsumverhalten im Sinne des Zahlungsempfängers aufrechterhalten werden. Ich kann mir schwer vorstellen, dass ein Einverständnis für solche Eingriffe von 'Beitragszahlern' per se gegeben wird. Es scheint so, als würden Rundfunkbeiträge dafür verwendet. Solange dies aber nicht in Beispielen wie dem dieses Threads sicher nachgewiesen oder schlüssig begründet ist, sehe ich es leider nicht als Argument verwertbar. Somit hoffe ich, dass es vielleicht im Rahmen der Klage gegen Herrn Kreymeier zumindest behandelt wird und bestenfalls feststellbar ist.


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 - Der ÖRR.

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  • an den ÖRR : "You can´t always get what you want"
Die getroffenen Hunde bellen scheinheilig und argumentativ zahnlos:
Faz.Net, 28.08.2020
Radio Bremen verklagt Youtuber
Was darf ein Kritiker im Bild zitieren?

[...]
https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/radio-bremen-verklagt-youtuber-holger-kreymeier-16925448.html
Zitat
[...] „Wir haben nicht auf die im ,Massengeschmack-TV‘-Video geäußerte Kritik reagiert, sondern auf die dortige urheberrechtswidrige Nutzung von Inhalten.“ [...]
Quelle: Seite 2 des im Einstiegsbeitrag verlinkten Artikels
https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/radio-bremen-verklagt-youtuber-was-darf-im-bild-zitiert-werden-16925448-p2.html


Wäre die Nutzung von Inhalten nicht urheberrechtlich zu beanstanden gewesen, hätte man dann auf die geäußerte Kritik reagiert?
Wohl kaum, zumindest nicht sachlich und überzeugend verwertbar. Armselige Verletzlichkeit gekränkter Vorgeführter mit Ausflucht in die beschämende Sackgasse.


Edit "Bürger": Zitierung angepasst. Bitte immer auf korrekte Ausweisung und Verlinkung der Zitierung achten!


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You can win if you want

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Wenn TV-Beiträge nicht zitiert werden dürfen, kann man sich auch nicht sachlich-kritisch mit ihnen öffentlich auseinandersetzen. Ein Zitierverbot würde die freie Meinungsäußerung untergraben. Damit betreibt der ÖRR eine Unternehmenspolitik, die gegen die Grundrechte der Bürger und in der Konsequenz gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung gerichtet ist.   


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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Da sollten sich die ÖR-Sender unter Umständen warm anziehen. Wenn ich mir z. B. das preisgekrönte Format "Walulis" ansehe, das Teil von "funk" ist, dann lebt das geradezu von den Kommentaren des Namensgebers zu Sendungen und Webvideos anderer; natürlich inklusive passender "Bildzitate", die keineswegs sämtlich von ÖR-Sendern stammen, im Gegenteil. Beispiele findet man mit leichter Mühe mit der Suchmaschine, der man vertraut.

M. Boettcher


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Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

S
  • Beiträge: 1.159
  • Keine Akzeptanz mit Zwang!Nie wieder Haft für ÖRR!
Ich hätte da einige Fragen an "unsere Yvette", derzeit Hohe Priesterin von Radio Bremen, und natürlich auch an den Hund.

Aus welchen Mitteln wurde denn der gegenständliche Film finanziert? Ich meine, wer kommt im Endeffekt für die Produktionskosten auf, notfalls auch zwangsweise per Kontopfändung, wie beispielsweise jetzt im Falle des "Klageopfers" auch geschehen?

Hätte es auch zu einer Klage geführt, wenn der Beitrag von Herrn Kreymeier auf "Massengeschmack-TV" durchgehend positiver Natur für Sie gewesen wäre?

Versehen Sie Ihre Inhalte mit dem Hinweis, dass Zitate, auch auszugsweise, nur nach schriftlicher Genehmigung des Senders gestattet sind? Wäre es dann nicht vielleicht sinnvoller, Ihre Inhalte hinter einer Bezahlschranke zu platzieren?

Haben Sie generell ein Problem damit, wenn sich Bürgerinnen und Bürger mit Ihren Inhalten etwas intensiver auseinandersetzen?

Können Sie eigentlich gut akzeptieren, dass es neben Ihrem Medium auch noch weitere Medien gibt?
Wenn ja, würden Sie diesen Medien die gleichen Rechte zugestehen, wie für sich selbst?


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"Wenn so eine Welle des Aufruhrs durch das Land geht, wenn "es in der Luft liegt", wenn viele mitmachen, dann kann in einer letzten, gewaltigen Anstrengung dieses System abgeschüttelt werden."
(II. Flugblatt der Weißen Rose)

"Fear. It's the oldest tool of power. If you're distracted by fear of those around you, it keeps you from seeing the actions of those above."
(Mulder)

"Die Meinungsbildung muß aber absolut frei sein; sie findet keine Grenze."
(Dr. H. v. Mangoldt - am 11. Januar 1949)

b
  • Beiträge: 465
Hier der Link zu dem öffentlich zugänglichen Ausschnitt des YouTube-Videos, um das es geht:

INFORMATIONSKRIEGER? ARD Reportage verbreitet absurde Verschwörungstheorien [Video ~11:09 Min.]
veröffentlicht: 16.05.2020
https://youtu.be/BuvYe-9_ttU

Absurd finde ich die reale Bedrohung durch die seitens des ursprünglichen Videos angedeuteten Manipulationstechniken nicht. Die Reaktion durch Hr. Kreymeier finde ich berechtigt und völlig normal - Reaktionsvideos sind ein schon seit YouTube-Urzeiten existentes Genre, darüber hinaus etwas ganz menschliches. Die Reaktion/Klage durch Radio Bremen finde ich nicht angemessen. Die zitierten empirischen Größenordnungen für sich genommen wirken auf mich fast bedeutungslos. Dass es das gibt und wie damit umzugehen ist bedarf durchaus Aufklärung, die alle Medien und bereits immer mehr Schulen leisten. Für mich ist Urheberrecht ein ähnliches dunkles Kapitel, wie Rundfunkfinanzierungsrecht. Beides richtete sich besonders das vergangene Jahrzehnt mehr und mehr gegen die natürliche Lebensform des Menschen Informationen vielfältig zu kommunizieren. Die Ressource Information wurde zunehmend kapitalisiert und kontrolliert. Das passt sehr gut zusammen, dass hier nun eine Rundfunkanstalt das Urheberrecht für sich für ihren Informationskrieg entdeckt. Früher haben Menschen kommuniziert, jetzt müssen sie sich bekriegen. Wohin das alles führt *Kopfschüttel*! Kontrolle kann etwas Gutes sein, doch so bestimmt nicht.


Radio Bremen verklagt Youtuber
https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/radio-bremen-verklagt-youtuber-holger-kreymeier-16925448.html

Statt diese Pressemeldung (nur) hier intern im Forum zu kommentieren, kann und sollte besser bei Verantwortlichen / auch der Rundfunkanstalt selbst öffentliche Aufklärung betrieben werden durch sachlich-kritische Kommentierung sowie durch ebenfalls sachlich-kritische Nachricht an Veranwortliche - gern auch zur Kenntnis an weitere Adressaten bei der Quelle selbst, an Medienpolitiker, Wahlkreisabgeordnete usw. Dies kann jedes Forum-Mitglied und auch Nicht-Mitglied tun.

Der/ die jeweilige Kommentar oder Nachricht (einschl. etwaiger Reaktionen) können dann hier im Thread wiedergegeben werden - unter Berücksichtigung der Forum-Regeln einschl. Anonymisierungen etc.

Danke für die aktive Mitwirkung!


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 29. August 2020, 20:58 von befreie_dich«
Wer sieht dich, selbst wenn du ihn nicht siehst?
 - Der ÖRR.

 
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