Nach unten Skip to main content

Autor Thema: [Piraten NRW] Kündigung des Rundfunkgebührenstaatsvertrags  (Gelesen 3733 mal)

  • Administrator
  • Beiträge: 5.121
  • #GEZxit
    • Online-Boykott – Das Portal gegen die jetzige Art des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und dessen Finanzierung


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

V
  • Moderator++
  • Beiträge: 5.038
Herzlichen Dank Karl Schäfer  8)

Wir wollen hoffen, sehr bald eine eindeutige Aussage der PP über die Aufnahme der Forderung in das Grundsatz- und Wahlprogramm zu bekommen.


Zitat
RGebStV (alt)
§11 Vertragsdauer,Kündigung Außer-Kraft-Treten

(1) Dieser Staatsvertrag gilt für unbestimmte Zeit. Er kann von
jedem der vertragsschließenden Länder zum Schluss des Kalenderjahres
mit einer Frist von einem Jahr gekündigt werden.
Die Kündigung kann erstmals zum 31. Dezember 2008 erfolgen.
Wird der Staatsvertrag zu diesem Zeitpunkt nicht gekündigt,
kann die Kündigung mit gleicher Frist jeweils zu einem
zwei Jahre späteren Zeitpunkt erfolgen. Die Kündigung ist
gegenüber dem Vorsitzenden der Ministerpräsidentenkonferenz
schriftlich zu erklären. Die Kündigung eines Landes läßt
das Vertragsverhältnis der übrigen Länder zueinander unberührt,
jedoch kann jedes der übrigen Länder den Vertrag binnen
einer Frist von drei Monaten nach Eingang der Kündigungserklärung
zum gleichen Zeitpunkt kündigen.
Zitat
Fünfzehnter Staatsvertrag (Stand: 15.09.2010)
§ 15 Vertragsdauer, Kündigung
Dieser Staatsvertrag gilt für unbestimmte Zeit. Er kann von jedem der vertragsschließenden
Länder zum Schluss des Kalenderjahres mit einer Frist von einem Jahr gekündigt
werden. Die Kündigung kann erstmals zum […] erfolgen. Wird der Staatsvertrag
zu diesem Zeitpunkt nicht gekündigt, kann die Kündigung mit gleicher Frist jeweils
zu einem zwei Jahre späteren Zeitpunkt erfolgen. Die Kündigung ist gegenüber
dem Vorsitzenden der Ministerpräsidentenkonferenz schriftlich zu erklären. Die Kündigung
eines Landes lässt das Vertragsverhältnis der übrigen Länder zueinander unberührt,
jedoch kann jedes der übrigen Länder den Vertrag binnen einer Frist von
drei Monaten nach Eingang der Kündigungserklärung zum gleichen Zeitpunkt kündigen.“
Artikel 2


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 24. Juni 2012, 20:33 von Viktor7«

T
  • Beiträge: 168
Bitte keine falschen Hoffnungen wecken.

Der Landtag kann beschließen, wieder aus dem bestehenden Rundfunkstaatsvertrag entsprechend der darin verankerten Kündigungsfristen auszusteigen - mehr nicht.

Die Piraten sind dabei, sich als junge Partei thematisch zu profilieren. Das darf nicht falsch verstanden werden.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

V
  • Moderator++
  • Beiträge: 5.038
Wir beobachten die PP bezüglich derer Positionierung mit Interesse.  Ein wenig bedeutungsvoller wird es erst, wenn die PP eine eindeutige Aussage gegen die Zwangsrundfunkgebühren in ihr Grundsatz- und Wahlprogramm aufnehmen wird. Der Weg über die Parteien kann aber noch sehr lange gehen, deswegen wollen wir auch andere Wege beschreiten. Das heißt, wir wollen klagen, die Bürger, Verlage und Firmen für die Unterstützung unserer Unterschriftenaktion
http://www.online-boykott.de/unterschriftenaktion gewinnen.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

  • Beiträge: 1.494
Ich finde es dennoch nicht überraschend dass die PP diese haltung hat.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
<tomtom> Für China-Mafia kenn ich grad den Namen nicht!
<paule> Italien: Mafia, China: Triaden, Japan: Yakuza, Mexico: Diablos
<Sekalthan> Deutschland: Politiker

T
  • Beiträge: 168
Der RSV 2013-2014 ist bekanntermaßen nur zustande gekommen, weil alle Bundesländer sich zur bedingungslosen Unterschrift unter den Vertrag bekannt haben.

Soweit ich das beobachten konnte, wurde das wahre Thema als solches in keinem der Landesparlamente benannt, sondern nur als Titel "RSV" +/- durchgewunken. Wie eben Hartz-IV auch.

Das wahre Thema hieße: Der Staat übt seine Informationspflicht über ein Rundfunk- und Fernsehsender aus und finanziert diese selbst. Alles, was Bürger darüber hinaus privat möchten, können sie über Privatverträge regeln. Wer die Musik bestellt, muss sie auch bezahlen. Das Recht auf informelle Selbstbestimmung wäre damit vollständig abgedeckt.

Aber allein das ist nicht gewollt. Denn man lässt alle technischen Möglichkeiten des Rundfunk- und Fernsehempfangs bewusst zu, um, wie jetzt exerziert, hinterher zu sagen, also, sie haben ja einen Computer und eine Küchenuhr mit Radiofunktion, und erst jüngst haben wir sie doch mit unserer Überwachungskamera beobachtet, wie sie sogar im Supermarkt stundenlang Fernsehen gesehen haben mit leckeren Schinkenbroten aus der Tafel usw.

Was wäre einer/m Ministerpräsidentin/en passiert, hätte er als Landesvertreter ein klares NEIN im Rundfunkbeirat ausgesprochen? Mit der klaren Begründung, dass er dies seinen Bürgern nicht zumuten kann. Wohl nichts. Außer das er seine Kumpelei in Partei, Medien und Wirtschaft angegriffen hätte. Der Bürger aber, hätte dies als seine Pflicht angesehen.

So aber hält bspw. der MP des Landes Brandenburg 216 Euro als zumutbar für jeden betroffenen Bürger; absurd.

Hätte einer dieser Landeshäuptlinge sich an die Basisdemokratie erinnert (äääh Basisdemokratie?), so wäre es wohl am einfachsten gewesen zu sagen, ich lasse per Volksentscheid darüber abstimmen. Das hätten auch Landtagsabgeordnete initial  in die Hand nehmen können. Haben sier aber nicht.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

V
  • Moderator++
  • Beiträge: 5.038
...
Soweit ich das beobachten konnte, wurde das wahre Thema als solches in keinem der Landesparlamente benannt, sondern nur als Titel "RSV" +/- durchgewunken. Wie eben Hartz-IV auch.
...
Das Thema wurde ausgiebig und öffentlich in NRW "verhandelt" und zur Abstimmung vorgelegt, auch ohne dubiose Kürzel.
Zitat
Landtag Nordrhein-Westfalen 15. Wahlperiode
Ausschussprotokoll APr 15/177 07.04.2011, 13. Sitzung (öffentlich)

Verhandlungspunkt:
Fünfzehnter Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Fünfzehnter Rundfunkänderungsstaatsvertrag)

1. Notwendigkeit des Systemumstiegs
2. Umsetzung des neuen Systems und Auswirkungen auf den Mittelstand
3. Soziale Aspekte
4. Entwicklung der Einnahmen nach dem neuen System, Einschränkung des Sponsorings
Die kritischen Stimmen/Fragen wurden vorgetragen aber überhaupt nicht beachtet. 100% Zustimmung gab es dafür für den Hauptpunkt:
"Die Finanzausstattung der ö.-r. Sender muss für die Zukunft gesichert werden."


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 25. Juni 2012, 14:51 von Viktor7«

 
Nach oben