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Autor Thema: Neu: Schadensersatz für alleinstehende Berliner: Diskriminiert (Rundfunkabgabe)  (Gelesen 2021 mal)

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D1. Neu: Schadensersatz für alleinstehende Berliner: Diskriminiert (Rundfunkabgabe)
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Zitat
Rot-Rot-Grün in Berlin feiert das neue Gesetz gegen Diskriminierung.
Wir auch. Weiterlesen:  - 5. Juni 2020 -
https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/antidiskriminierungsgesetz-droht-fuer-berlin-der-polizei-streik-16802103.html

Beispielsweise:
Zitat
Nach dem Gesetz dürfen die 3,8 Millionen Bewohner Berlins im Rahmen öffentlich-rechtlichen Handelns nicht aufgrund ihres Geschlechts, ihrer ethnischen Herkunft, ihrer Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, ihres Alters, der sexuellen und geschlechtlichen Identität oder ihres sozialen Status diskriminiert werden. Wenn es doch dazu gekommen ist, sollen Betroffene nach gerichtlich festgestellten Verstößen Anspruch auf Schadensersatz und Entschädigung haben. Die liegt zwischen 300 und 1000 Euro, in schweren Fällen auch darüber. Zudem gibt es im Gesetz das Verbandsklagerecht. So können auch Vereine die Rechte eines Betroffenen einklagen.
"öffentlich-rechtliches Handeln" - passt! Steht sogar im vorgesehenen "Medienstaatsvertrag 2020" als idealisierende Definition der "göttlichen" "ARD, ZDF etc." - ja, ganz ausdrücklich als "öffentlich-rechtlich" differenziert von den bösen egoistischen Privaten: Das üppige Leben von den Zwangsabgaben aller, auch der Ärmsten, verschafft einen Heiligenschein.... "Absurdistan zum Quadrat".

D2. Was ist da neu dran am neuen Berliner Gesetz?
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"Soziale" Diskriminierung ist durch alle erdenklichen Gesetze verboten: Man hat Recht auf Unterlassung.... aber für Unterlassung kann man sich nichts kaufen. Für 1000 Euro durchaus.
Übrigens ist bei Diskriminierungsverboten die "soziale" Diskriminierung oft nicht mit aufgeführt oder ungeeignet definiert - zu eingeschränkt. Bei "sozialem Status" dürfte "alleinstehend" unbedingt umfasst sein.

D3. Vergleich mit der Menschenrechtskonvention:
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a) "soziale Diskriminierung" st bei der EMRK umfasst. Sehr breit abdeckend - sogar Multi-Millionäre können "sozial disktriminiert" sein, wenn "Links-Außen "die Reichen" beschimpft. Man sieht, ein Kind des kalten Krieges.
c) Entschädigung kann gewährt werden: "'Angemessene Wiedergutmachung" - aber für leichte soziale Disriminierung eher nahe null.
b) ... und "soziale Diskrimnierung" kann nur als "ergänzend" zu einem anderen Verstoß vorgetragen werden...
c) ... und praktisch 100 % der Beschwerden beim EGMR schaffen nicht die Annahmehürde.

D4. "Nach gerichtlich festgestellten Verstößen."
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Der alleinstehende Bürger muss also den Schadenersatz gegen die Rundfunkabgabe vor Gericht geltend machen. Aussichten?
Die mittlere Haushaltsgröße in Deutschland ist 2 Personen. Der alleinstehende Bürger zahlt demnach das Doppelte als Diskriminierung für den "sozialen Status", aleinstehend zu sein. Passt?

D5. Man kann ja zunächst einmal beim RBB den Schadensersatz "weil alleinstehend" beantragen,
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nämlich zunächst Antrag auf Reduzierung des Beitrags auf die Hälfte. Das wird abgelehnt mit üblicher Pseudo-Jura - ausgespuckt seitenlang aus der Textbaustein-Software.
Mitsamt Rechtsbelehrung. Jetzt beantragt man für diese nun durch die Ablehnung beweiskräftig gewordene Diskriminierung beim RBB die 1000 Euro Schadensersatz? Es müsste im Gesetz nachgelesen werden, wie der genaue Soll-Ablauf ist.

Also ran an die Klage? Für Leute "alleinstehend und Geringverdiener" dürfte es vielleicht klappen mit Freiheit von den Gerichtskosten"?

D6. Weitere Gruppe der Schadensersatzberichtigten: Beihllfenlos lebende Geringverdiener ,,,
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sind bekanntlich diskriminiert gegenüber Geringverdienern, die Beihilfen beantragten (in der Absicht, diese auch zu nehmen).
Andere mit Einkommen unterhalb Existenzminimum sind diskriminiert, weil ein Antrag auf "Leerbescheid" unzulässig ist: Wer nicht die Absicht hat, das Geld zu nehmen, darf den Mitarbeiter nicht "anstiften" zur "Veruntreuung" der Sozialbehörden-Ressourcen. Also stellt die angebliche - "erdichtete" - Bescheidpflicht neben allen anderen Verstößen auch noch "Diskriminierung" dar.

Geringverdiener können beim RBB also mal 1000 Euro Schadensersatz für diese Diskriminierung beantragen? Zur Vorgehensweise müsste auch hierbei das Gesetz gesichtet werden.
Lustig: Man beantragt Nicht-Inkasso - und obendrein, dass man sogar noch 1000 Euro rausziehen kann aus dem Lotto-System RBB. Endlich mal, dass man beim "Lotto"-Spielen ohne Einsatz mal sehen kann, ob etwas herauskommt. Obendrein ist es ein spannender Spaß mit ernsthaftem Hintergrund - es dient dem Rechtsstaat. Denn:

D7. Sicherlich haben die Gesetzesmacher LINKS LINKS GRÜN nicht an derartige Konsequenzen ihres Gesetzes gedacht.
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Umso besser, um einmal Aufmerksamkeit in der Presse zu erzeugen für die ausschlaggebenden Mängel der Rundfunkabgabe.

D8. Kann auch der Berliner  "Nichtzuschauer" die 1000 Euro beantragen?
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"Nichtzuschauer" ist wohl kein "sozialer Status". Schade... mitnichten: Schauen wir wieder ins Gesatz:
Die "Weltanschauung", die durch "ARD, ZDF etc." zunehmend verbreitet wird, ist die Idealisierung einer Verbote-Kultur: Alles, was irgendwelche staatsfinanzierten Tugendwächter mal zu Recht, mal in psychischer Kollektiv-Verirrung als zwangswürdig erachten, wird reglementiert oder verboten statt freie Bürger mit sachlichen Argumenten überzeugen: "Bildung und Demokratie" ist der Auftrag, Bildung von "Wahrheitsministerien" wird praktiziert.

Faustregel: "Alles, was Spaß macht, wird verboten." Wie die Selbstkasteiung einst ja auch in der christlichen Religion - Fastenzeiten als Überbleibsel. Droht sozusagen eine Masochismus-Diktatur? Und dann noch die Sache mit den "Transatlantikern". Und... und... 

D9. Wer eine abweichende Weltanschauung hat
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 - beispielsweise konservativ liberal, liberal-sozial, anti-totalitär, libertär, russland-offen oder was auch immer - , der wird "ausdrücklich bekennender Nichtzuschauer" bei "ARD, ZDF etc." - eben drum: "Weltanschauung". (Die Möglichkeit "AfD-Sympathisant" lasse ich mal weg hier, damit wir im Forum hübsch politik-neutral bleiben.)

Also jeder Nichtzuschauer kann ebenfalls mal eben runde 1000 Euro beantragen wegen "Diskriminierung"?
... weil das System ja darauf abzielt mit schon laufend stattfindender "Wende", seine eigene pesönliche "Weltanschauung" zu diffamieren, obgleich diese als viel grundgesetz-konformer sei.
LINKS-LINKS-GRÜN haben ein Gesetz geschaffen, das es schützt, nicht LINKS-LINKS-GRÜN sein zu wollen. War wohl anders herum gemeint? Eine "sich selbst zerstörende Erwartung" ("self-destroying prophecy"). Lustig.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 06. Juni 2020, 12:55 von pjotre«
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Hym, das mit dem Leerbescheid, dass das nicht geht oder verboten sei, sollte nochmal überprüft werden. Richtiger könnte sein, dass diese Stellen jeden Antrag zu bearbeiten haben. Die Stellen jedoch oft die mündliche Aussage, welche sehr wahrscheinlich keiner Prüfung standhalten würde vertreten, dass es nicht zulässig sei, dass zumindest verstehen einige Personen, wenn mündlich die ehr harmlos daherkommende Aussage kommt, daas keine Leistungsaussicht besteht, weil x gilt. Viele Personen scheinen dann den schriftlichen Antrag sein zu lassen, weil ja weil ? Sie haben sich in ein Bockshorn jagen lassen. Sie haben Ihre Möglichkeiten falsch oder gar nicht geprüft. Die Richter am VG erklären, selbst Schuld, wenn Sie den Antrag nicht stellen, dann erfolgt auch keine Bearbeitung. Wichtig ist also Antrag stellen und Bearbeitung abwarten. Sollte keine Bearbeitung erfolgen, dann kann X so man will die VG dazu bemühen eine Bearbeitung zu veranlassen. Alles ganz einfach. Sollte jemand zu spät sein, mit einem Antrag, dann Antrag auf fiktive Leistungsberechnung stellen, auch hier ist das Ziel nicht das Geld zu erhalten, sondern den Status, dass galt, es hätte Geld gegeben oder eben nicht bzw. die Aussage in der Zeit von x bis y bestand Bedürftigkeit, ganz unabhängig davon welche Stelle diese festgestellte Bedürftigkeit zu beheben hätte. Ziel sei lediglich die Feststellung über das ob. Sollte eine Stelle Amt, welche gewöhnlich darüber zu befinden hat den Antrag nicht annehmen wollen, dann braucht X das schriftlich, denn eine mündliche Aussage ist nicht tatsächlich nachprüfbar. X braucht alles schriftlich, wegen dem VG Richter, der Ihm sonst keinen Glauben schenkt. Mit dem ganzen schriftlichen hat X dann entweder einen Bescheid also auch einen leer Bescheid oder eine fiktive Leistungsberechnung oder eben schriftlich die Ablehnung. Mit der schriftlichen Ablehnung würde X vor einem VG eine Verpflichtungsklage eröffen. Wichtig falls X keine Kohle hat auch hier den Antrag stellen, dass Hilfe gewährt wird. Alles passend ausfüllen und abwarten was passiert. In der Zwischenzeit das andere Verfahren aussetzen bis über das Verfahren zum Erhalt eines "Leerbescheid" eine Entscheidung gefallen ist.Das ganze ist anwendbar, bei Personen mit unregelmäßigen Einkünften aus Selbstverwaltung, welche zum Leben zu wenig haben, aber dennoch keine Sozialhilfe haben wollen. Diese zum Beispiel auch wegen dem vorgezogenen Bezug von Wohngeld nicht beantragen. Ferner ist das anwendbar für Studenten, welche kein Bafög bekommen aber trotzdem keine hinreichende Lebensgrundlage besitzen. Entscheidend ist dabei lediglich die Feststellung, dass dem so ist. Sollte das Amt also bereits die Bearbeitung ablehnen, dann muss das Amt schriftlich begründen, denn erst dann hat X eine Möglichkeit sich rechtliches Gehör zu verschaffen. X muss vor dem VG für seine Ziele einen Nachweis erbringen, dass er x gemacht hat. Zusätzlich kann x eine Klage darüber führen, dass dieses x zu machen unverhältnismäßig ist. Damit kann x bereits 3 Klagen anführen. PersonX denkt, genau das brauchen Richter, nicht weniger Arbeit sondern eben mehr, also auch tatsächlich schwierige Fälle, wo es gilt das Recht fort zu bilden ;-).
Jetzt kommt dazu noch, dass x dann zusätzlich prüfen lassen kann ob x durch ein Verhalten diskriminiert wurde. Auch deshalb alles schriftlich. Mündliche Diskriminierung lässt sich vergleichsweise schlecht verfolgen.
Je mehr Anträge gestellt werden, desto größer die Möglichkeiten, dass bei nur einem davon etwas nicht nach Vorschrift läuft. Es könnte sein, dass dazu Anträge zu verschiedenen Zeiträumen notwendig sind. Der Rundfunkbeitrag soll ja quartalsweise fällig werden. Es könnte also auch die Prüfung des ob in diesem Rythmus erfolgen. Dass das mit Sicherheit keine richtigen Sinn haben kann sollte die Stelle mitteilen, welche bearbeitet. Gegebenenfalls kann diese auch gleich für einen längeren Zeitraum prüfen. Das hängt stark von den zu erwartenden Einnahmen des x ab. X könnte auch dazu eine vorläufige Prüfung erfragen. Es gilt wie immer Anträge schriftlich. Mitarbeite könnten dazu angehalten sein x dabei zu helfen es tatsächlich richtig zu machen oder gegebenenfalls auch aufzeigen, welche günstigere Möglichkeit in Betracht kommt. Dabei könnte auch die Informationen kommen, wo der Antrag richtigerweise zu stellen ist. Aber auch diese Aussage braucht x schriftlich und mit kurzer Begründung. Denn es ist x, der am Ende dass Problem hat, einen Nachweis darüber zu erbringen.
Mit all dem Zeug und unter absolut komischen Verlauf könnte x am Ende immer noch ohne Leerbescheid stehen. Dann bleibt erweiterter Antrag auf Befreiung, wegen Härtefall obwohl dieser nicht dszu gedacht ist eine finanzielle Lücke, welche per Leerbescheid zu beheben ist zu decken.

Der Härtefall kann auch bei einem großen Vermögen vorliegen, wenn die Härte passend begründet wird. Ob dazu eine Lebenslange Geschichte notwendig ist oder nicht bliebe der Zukunft überlassen.
Wer dass alles nicht braucht, also denkt wozu befreien lassen, wenn es gar keine Verpflichtung gibt, kann andere Wege beschreiten.Der Weg mit der Diskriminierung wird sicherlich eine längere Baustelle bei einigen Personen. Dabei wird wohl noch zu klären sein, wie eine solche objektiv geprüft werden kann und unter welchen Gesichtspunkten tatsächliche Hsndlungen keine Diskriminierung sind. Beispiele zum Vergleichen werden dabei sicherlich eine Hilfe darstellen um vergleichbare Fälle zu identifizieren.
Es muss sicherlich auch eine Betrachtung der Eigenschaft erfolgen, also der Grund der Diskriminierung. Es stellt sich die Frage ob die Eigenschaft "allein" ausreichend ist. Sofern am Begriff einer Wohnung festgehalten wird, erfolgt sicherlich keine Diskriminierung, es fehlt lediglich am Vorteil der Möglichkeit etwas teilen zu können. Aber das ist ja Sachgerecht. Wer keinen zum Teilen hat, ist deshalb ja nicht diskriminiert, denn das liegt nicht an seiner Person oder einem persönlichen Merkmal. Darauf kommt es aber doch an, die Diskriminierung sollte doch durch etwas begründet werden könne, dass in der Person selbst liegt z.B. Farbe Zustand Bildung etc. Zu klären wäre damit ob "Allein" solch ein Zustand sein kann und der Grund der Diskriminierung ist. Wäre dass der Fall, dann liegt keine individuelle Diskriminierung vor, sondern eine gesetzmäßige. Ob das der Fall ist sollte wohl nochmals geprüft werden. Bisher wird diese Ausgestaltung mit einem Schutz der Familie begründet als ob "Allein" keine wäre. Es ist wohl zweierlei Maß.


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Ganz einfach: Die Unzulässigkeit des "Leerbescheids" muss man nicht beweisen.
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Es ist die Rechtslage. Das bis etwa 2005 bestehende Gesetz der Berechtigung der Sozialbehördenmitarbeiter zu solchen Leerbescheiden wurde aufgehoben. Der berühmte "Wille des Gesetzgebers" ist damit zweifelsfrei belegt.
Werden Behördenressourcen außerhalb des gesetztlichen Auftrag verwendet, so ist das einfach "Veruntreuung" seitens des Mitarbeiters im Sinn des Strafgesetzbuches.

Das Verlangen des Sozialbescheids ist demnach: Den Bürger anzustiften, die Sozialbehörden-Mitarbeiter zur Straftatverübung snzustifen. Sobald der Bürger dem Sozialbehörden-Mitarbeiter sagt - Zeugen mitnehmen - , dass er gedrängt werde, ihn in den nächsten Minuten zur Veruntreuung anzustiften, so dürfte das Gespräch nicht allzu lange dauern.
 
1000 Euro wegen Diskriminierung in Berlin?
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Es ist nicht unsere Aufgabe, uns den Kopf darüber zu zerbrechen, wie das rechtlich sein könnte.
Man macht den Antrag, wartet auf die Antwort und die ist vermutlich zum Totlachen. Auch keine Lösung für die ARD-Juristen, schon wieder ein Beitragszahler weniger.
Solche Sachen macht man, um das System zur Absurdität zu machen, so dass Akten entstehen, die kein Mitarbeiter und kein Richter mehr bearbeiten will, weil zu viel Zündstoff drin steckt, sich vor den Kollegen lächerlich zu machen und Karrierepunkte einzubüßen. Wenn ausreichend viele so agieren, kollabiert das System am Bearbeitungsproblem.




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@pjotre

Es lassen sich alle europäischen Grundrechte einbringen, sowohl die EMRK, also auch die GrCh., sind unmittelbar zeitgleich einzuhaltendes Recht. Die GrCh. verbietet dabei sogar die Diskriminierung wegen Vermögen.

Da die EU der EMRK beitrat, (siehe Art. 6 EUV), die EMRK aber auch als völkerrechtlicher Vertrag nationales Recht des Bundes ist, bewirkt die EMRK die permanente Einhaltepflicht der GrCh; dieses nur als Denkanstoß.


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Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

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- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

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D20. Gesetzestext:
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https://www.berlin.de/sen/lads/recht/ladg/materialien/ladg-text-agh.pdf
Demnach dort keine Festlegung "Schadensersatz von... bis...".

Ob der RBB als "landesunmittelbare" Anstalt anzusehen ist?
So die am ehesten passende Bedingung im Gesetz.
 - Lassen wir es darauf ankommen, die RBB-Juristen werden ja dafür bezahlt, Rechtsfragen zu bearbeiten, wir nicht.


D21. Wer kann für Bürger klagen?
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Die Bedingungen wären für einen hier "nahestehenden e.V." wohl komplett erfüllt.
Oder natürlich, der Bürger kann selber klagen. In beiden Fällen wohl keine Anwaltspflicht, also kann man richtig starten mir einer 300-seitigen Akte aus vorhandenen Texten, ohne dass ein Anwalt da dauernd beschränken will auf einen Mikroschriftsatz von 2 Seiten im Stil "Organ der Rechtspflege" (aka "total ausichtslos").
Aber auf gerichtliche Klage sind wir ja gar nicht erpicht, werden die 300 Seiten sowieso erst einmal dem RBB zusenden.


D22. Professor @pinguin weiß immer, worauf wir Rechtsanspruch haben da ganz oben im himmlischen Grundrechte-Paradies.
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Der Richter vor Ort wird aber entscheiden: "Betrachte ich als nicht verletzt."
Und denken wird er vielleicht? "Ich bin doch nicht blöd, mir mein Aktenedigungs-Punktekonto zu sabotieren durch 3 Tage Arbeit für die Richtervorlage. Dafür sind die Kumpel beim OVG dann zuständig, die müssen ja keine Aktenpunkte abarbeiten."

Nein, das war ein Scherz, so etwas Ungehöriges denkt ein Richter nie. Sein Engagement für das Siegen der Gerechtigkeit kennt keine Grenzen. Das Karrieredenken muss da zurücktreten. Wir wissen, dass das so ist. Wir sind überzeugt, dass das so ist.


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Guten Morgen zusammen,

mich stellt sich grade die Frage, warum soll ich man sich an den RBB wenden, wenn doch die netten Richter vom Verwaltungsgericht die eigentliche Diskriminierung gegangen haben, in dem sie dem RBB recht zugesprochen haben, das dem nicht zusteht ?

Wir wissen, das es unzählige Punkte gibt die gegen das EU Recht wirken, die von den Gerichten ignoniert werden.

Seht Ihr da eine Möglichkeit, genau dort zu pieken wo es Weh tut, denn dem RBB interressiert das nicht, der schickt das weiter an den nicht rechtsfähigen Beitragsservice und ist fein aus dem Schneider und wäscht später seine Hände in unschuld...

Viele Grüße

Cali



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@Cali für die Prüfung der Arbeit eines Richters ist die nächste Instanz von Interesse. Zumindest solange es noch eine gibt und der Weg dorthin offen steht. Steht keine weitere Instanz zur Verfügung gibt es die Möglichkeit die Arbrit durch ein Verfassungsgericht Bund/Land zu prüfen.

----Gedankengut----
Die Kontrolle der Arbeit erfolgt über Transparenz. Der Bürger hat die Möglichkeit sich Akten zu verschaffen.
Da gibt es zwar auch teilweise Stolpersteine aber bis dahin wächst das Wissen um das Problem mit der jeweiligen Verantwortlichkeit durch Legislative, Exekutive und Judikative und deren behaupte Trennung auf dem Papier.
Der Bürger wird erkennen, dass nicht alles was auf Papier steht in der Wirklichkeit auch so gehandhabt wird.
Die Liste der zu prüfenden § wird immer länger. Es sind ja nicht nur Personen, welche Diskriminierung ausüben, es sind § welche eine systematische Diskriminierung erst ermöglichen, zumindest wenn Diskriminierung als Behinderung in Ausübung von Rechten verstanden wird. Wenn der Bürger den Staat als das begreift, was dieser tatsächlich ist, dann wird das sicherlich klarer. Der Staat als Ganzees sorgt dafür, dass der Status sich nicht großartig ändert, also der Status zwischen Macht. Es wird immer eine Minderheit geben, welche versucht Ihr Säckel zu verteidigen, die Gruppe mit Geld und Wissen gegen die anderen. Hin und wieder ist es möglich, dass durch Wissen oder Gelderwerb einzelne Personen zur Minderheit aufsteigen und sich in einem System wiederfinden den Status zu erhalten. Sie werden zum Rad bzw. Rädchen. Also selbst dann, wenn es noch so idealistisch war, dahin zu kommen. Macht und Machterhaltung führt zum Erhalt des Status. Wollte man etwas daran ändern, unsere Gesellschaftsform müsste eine andere werden. Welche Vorteile das aktuelle System hat kann ja gesehen werden. Eine große Mehrheit gibt alle x Jahre ein Kreuz ab und macht sonst ehr wenig dafür was Ihre Rechte betrifft. Selbst Protest kommt nicht so richtig auf die Straße. Entweder geht es vielen mit dem System gut oder viele haben mit dem System genügt zu tun um sich nicht an Protesten zu beteiligen.
Die Mehrheit ist nicht streitbar veranlasst ;-), ehr Hosentaschenfaust. Aber auch das kann sich ändern. Es sollte nur nicht so laufen, dass dabei vielles kurz und klein geschlagen wird. Solcher Art Protest schließen sich zu wenig an. Als Legitim betrachtet werden sollte Protest nur, wenn dieser keinen Schaden verursacht. Zerstörung und Plünerungen gehören nicht dazu. Unter diesem Punkt bleiben welche Zielgruppen unter möglichen Betroffenen? Ja mit wem zusammen möchte man gegen Diskriminierung Proteste ausführen? Nun gut mit den neuen Möglichkeiten in einem Bundesland kann jetzt statt Protest ein Rechtsmittel genutzt werden. Wenn das so erfolgreich ist wie beim Rundfunk, na dann wohl an.
Es wird sicherlich eine längere Baustelle bleiben. Die Wahrnehmung in der Öffentlichkeit von Gerichtsverfahren ist welche? Ja da kommt es drauf an, wer Interesse zeigt und wie berichtet wird und auch wo. Vieles geht an der Mehrheit vorbei. Das muss am praktizierten Bildungssystem liegen, so die Vermutung. Recht ist wahrscheinlich kein Fach in der mittleren Bildungseinrichtung. Das meint nicht, dass nicht über den staatlichen Aufbau informiert wird. Ihr Recht müsste ähnlich wie Deutsch vermittelt werden. Es müsste dazu noch etwas hip sein, zu wissen welche Rechte und Pflichten sich aus der gegenwertig gewählten Form der staatlichen Verwaltung ableiten.


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F1.  @Cali , ja, die Richter angreifen, das ist die Lösung für einen Problemteil.
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Die "staatsferne" Anstalt RBB fällt vieleicht nicht unter das Berliner Gesetz.
Richter wohl ja. Auf die Unabhängigkeit sollten sie nicht zu sehr pochen, dann werden ihnen mal eben die einigen 1000 Fehlurteile gegen Geringverdiener bundesweit aufgetischt 2013 bis 2020 - ja, auch in 2020 trotz Entscheid Bundesverwaltungsgericht vom 30. Oktober 2020:

Nach den dort "in der Tat und wirkllichvon einem Richter formulierten Randziffern 1 bis 29" wäre alles 2013...2020 allen Geringverdienern zurückzuzahlen und die ARD-Anstalten müssten Insolvenz anmelden?
Wo ist richterliche Unabhängigkeit, wenn der "ARD-verfasste Text des maßgeblichen Rechtskommentars" alle rund 200 VG-Richter bundesweit möglicherweise manipulieren konnte?

F2. Genau darin läge ja die Diskriminierung:
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"Die unbeholfenen Hilferufe der 'Arbeiter und Bauern' im untersten Eigenkommensbereich werden abgefertigt, wen interessiert es, ist nicht unser 'Akademiker'-Niveau'" -

... diese provozierende Frage könnte also der Kern eines Pilotverfahrens in Berlin sein, um dem Politik- und Justizskandel ein Ende zu bereiten? Das könnte ein riesiges Aufsehen erzeugen, wie dies unbeholfene Gesetz ganz anderswo zuschlägt als gewollt.

F3. Anmerkung: Es geht bei den vom Unrecht Betroffenen
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um rund 4 Millionen Haushalte, darunter 1,5 Millionen alleinerziehende Mütter und rund 1 bis 2 Millionen Studenten und "Kreative", ferner oft Rentnerinnen, die durch die Mutterrrolle und durch Witwenstatus wenig Rente erhalten.
Die alle irgendwie zurecht kommen wollen "ohne das Geld anderer Leute zu erbetteln" - also "Würdeverdiener" - Artikel 1 GG.

F4. Klarstellung: "Diskriminierung"
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Diskriminierung liegt in allen menschlichen Beziehungen mit drin, meist ohne besonders Vorwerfbares. Gesetzgebung und Rechtsprechung haben eine letztlich unlösbare Aufgabe, die Grenzüberschreitungen zur Vorwerfbarkeit zu definieren.
Das soll hier im Forum nicht ausgeweitet werden, sondern nur der Klarstellung dienen. Dies macht verständlicher, wieso beispielsweise die Europäische Konvention der Menschenrechte die Diskriminierung nur berücksichtigt, wenn ein anderweitiger Hauptverstoß gegen eindeutiger definierbare Regeln vorliegt.

F5. Drei diskriminierte Gruppen bei der Rundfunkabgabe:
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Geringverdiener, Nichtzuschauer, kleinere Betriebe. Die Überlegungen dieses Threads könnten auf alle 3 Gruppen anwendbar erscheinen.
Gesetze gegen Diskriminierung gelten auch in allen anderen Bundesländern. Die Besonderheit in Berlin ist die "Schuldvermutung gegen den Ausführenden beim Staat", das Schadensersatzrecht und die "Ombudsman*nin"-Klausel.

Bitte das nun Folgende nicht ausweiten in diesem Thread. Es sollte nur klargesetllt werden, dass das Starten dieses Threads über eventuelle Nutzung des Gesetzes gegen Diskriminierung für unsere Anliegen hier im Forum nicht parteipolitisch eingeordnet werden soll.
F6. Klarstellung: Wir im Forum stehen oberhalb des Stammtisch-Niveaus von gläubigen Partei-Anhängern.
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Die Moderatoren wachen darüber und so funktioniert Demokratie-"Bildung" - also hier dasjenige, was "ARD, ZDF etc." von diesem Forum bittechön lernen sollten. Denn: In jeder Partei gibt es in leitender Stellung: a) manipuliergare Dümmliche - und b) verantwortungsbewusste Intelligente.  Über den Quotenanteil von b) hat jeder Bürger so seine Meinung...  :-\
Wie gerade heute in einer Tageszeitung im Kontext des neuen Gesetzes analysiert wurde, in Berlin regiere nicht LINKS LINKS GRÜN, das sei eine Beleidigung der SPD. Es regiere ROT ROT GRÜN. - @pjotre hat also in diesem Thread die SPD beleidigt mit LINKS LINKS GRÜN? Sozusagen die SPD "diskriminiert"? "ROT" ist demnach keine Beleidigung der SPD?
"Links" / "rechts" hat seinen Ursprung in der klassischen Sitzanordnung der Parlamente - neutraler geht nicht.  "Rot" für die SPD, das ist zuviel der Ehre?  >:D
 



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