D1. Neu: Schadensersatz für alleinstehende Berliner: Diskriminiert (Rundfunkabgabe)
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Rot-Rot-Grün in Berlin feiert das neue Gesetz gegen Diskriminierung.
Wir auch. Weiterlesen: - 5. Juni 2020 -
https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/antidiskriminierungsgesetz-droht-fuer-berlin-der-polizei-streik-16802103.htmlBeispielsweise:
Nach dem Gesetz dürfen die 3,8 Millionen Bewohner Berlins im Rahmen öffentlich-rechtlichen Handelns nicht aufgrund ihres Geschlechts, ihrer ethnischen Herkunft, ihrer Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, ihres Alters, der sexuellen und geschlechtlichen Identität oder ihres sozialen Status diskriminiert werden. Wenn es doch dazu gekommen ist, sollen Betroffene nach gerichtlich festgestellten Verstößen Anspruch auf Schadensersatz und Entschädigung haben. Die liegt zwischen 300 und 1000 Euro, in schweren Fällen auch darüber. Zudem gibt es im Gesetz das Verbandsklagerecht. So können auch Vereine die Rechte eines Betroffenen einklagen.
"öffentlich-rechtliches Handeln" - passt! Steht sogar im vorgesehenen "Medienstaatsvertrag 2020" als idealisierende Definition der "göttlichen" "ARD, ZDF etc." - ja, ganz ausdrücklich als "öffentlich-rechtlich" differenziert von den bösen egoistischen Privaten: Das üppige Leben von den Zwangsabgaben aller, auch der Ärmsten, verschafft einen Heiligenschein.... "Absurdistan zum Quadrat".
D2. Was ist da neu dran am neuen Berliner Gesetz?
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"Soziale" Diskriminierung ist durch alle erdenklichen Gesetze verboten: Man hat Recht auf Unterlassung.... aber für Unterlassung kann man sich nichts kaufen. Für 1000 Euro durchaus.
Übrigens ist bei Diskriminierungsverboten die "soziale" Diskriminierung oft nicht mit aufgeführt oder ungeeignet definiert - zu eingeschränkt. Bei "sozialem Status" dürfte "alleinstehend" unbedingt umfasst sein.
D3. Vergleich mit der Menschenrechtskonvention:
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a) "soziale Diskriminierung" st bei der EMRK umfasst. Sehr breit abdeckend - sogar Multi-Millionäre können "sozial disktriminiert" sein, wenn "Links-Außen "die Reichen" beschimpft. Man sieht, ein Kind des kalten Krieges.
c) Entschädigung kann gewährt werden: "'Angemessene Wiedergutmachung" - aber für leichte soziale Disriminierung eher nahe null.
b) ... und "soziale Diskrimnierung" kann nur als "ergänzend" zu einem anderen Verstoß vorgetragen werden...
c) ... und praktisch 100 % der Beschwerden beim EGMR schaffen nicht die Annahmehürde.
D4. "Nach gerichtlich festgestellten Verstößen."
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Der alleinstehende Bürger muss also den Schadenersatz gegen die Rundfunkabgabe vor Gericht geltend machen. Aussichten?
Die mittlere Haushaltsgröße in Deutschland ist 2 Personen. Der alleinstehende Bürger zahlt demnach das Doppelte als Diskriminierung für den "sozialen Status", aleinstehend zu sein. Passt?
D5. Man kann ja zunächst einmal beim RBB den Schadensersatz "weil alleinstehend" beantragen,
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nämlich zunächst Antrag auf Reduzierung des Beitrags auf die Hälfte. Das wird abgelehnt mit üblicher Pseudo-Jura - ausgespuckt seitenlang aus der Textbaustein-Software.
Mitsamt Rechtsbelehrung. Jetzt beantragt man für diese nun durch die Ablehnung beweiskräftig gewordene Diskriminierung beim RBB die 1000 Euro Schadensersatz? Es müsste im Gesetz nachgelesen werden, wie der genaue Soll-Ablauf ist.
Also ran an die Klage? Für Leute "alleinstehend und Geringverdiener" dürfte es vielleicht klappen mit Freiheit von den Gerichtskosten"?
D6. Weitere Gruppe der Schadensersatzberichtigten: Beihllfenlos lebende Geringverdiener ,,,
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sind bekanntlich diskriminiert gegenüber Geringverdienern, die Beihilfen beantragten (in der Absicht, diese auch zu nehmen).
Andere mit Einkommen unterhalb Existenzminimum sind diskriminiert, weil ein Antrag auf "Leerbescheid" unzulässig ist: Wer nicht die Absicht hat, das Geld zu nehmen, darf den Mitarbeiter nicht "anstiften" zur "Veruntreuung" der Sozialbehörden-Ressourcen. Also stellt die angebliche - "erdichtete" - Bescheidpflicht neben allen anderen Verstößen auch noch "Diskriminierung" dar.
Geringverdiener können beim RBB also mal 1000 Euro Schadensersatz für diese Diskriminierung beantragen? Zur Vorgehensweise müsste auch hierbei das Gesetz gesichtet werden.
Lustig: Man beantragt Nicht-Inkasso - und obendrein, dass man sogar noch 1000 Euro rausziehen kann aus dem Lotto-System RBB. Endlich mal, dass man beim "Lotto"-Spielen ohne Einsatz mal sehen kann, ob etwas herauskommt. Obendrein ist es ein spannender Spaß mit ernsthaftem Hintergrund - es dient dem Rechtsstaat. Denn:
D7. Sicherlich haben die Gesetzesmacher LINKS LINKS GRÜN nicht an derartige Konsequenzen ihres Gesetzes gedacht.
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Umso besser, um einmal Aufmerksamkeit in der Presse zu erzeugen für die ausschlaggebenden Mängel der Rundfunkabgabe.
D8. Kann auch der Berliner "Nichtzuschauer" die 1000 Euro beantragen?
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"Nichtzuschauer" ist wohl kein "sozialer Status". Schade... mitnichten: Schauen wir wieder ins Gesatz:
Die "Weltanschauung", die durch "ARD, ZDF etc." zunehmend verbreitet wird, ist die Idealisierung einer Verbote-Kultur: Alles, was irgendwelche staatsfinanzierten Tugendwächter mal zu Recht, mal in psychischer Kollektiv-Verirrung als zwangswürdig erachten, wird reglementiert oder verboten statt freie Bürger mit sachlichen Argumenten überzeugen: "Bildung und Demokratie" ist der Auftrag, Bildung von "Wahrheitsministerien" wird praktiziert.
Faustregel: "Alles, was Spaß macht, wird verboten." Wie die Selbstkasteiung einst ja auch in der christlichen Religion - Fastenzeiten als Überbleibsel. Droht sozusagen eine Masochismus-Diktatur? Und dann noch die Sache mit den "Transatlantikern". Und... und...
D9. Wer eine abweichende Weltanschauung hat
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- beispielsweise konservativ liberal, liberal-sozial, anti-totalitär, libertär, russland-offen oder was auch immer - , der wird "ausdrücklich bekennender Nichtzuschauer" bei "ARD, ZDF etc." - eben drum: "Weltanschauung". (Die Möglichkeit "AfD-Sympathisant" lasse ich mal weg hier, damit wir im Forum hübsch politik-neutral bleiben.)
Also jeder Nichtzuschauer kann ebenfalls mal eben runde 1000 Euro beantragen wegen "Diskriminierung"?
... weil das System ja darauf abzielt mit schon laufend stattfindender "Wende", seine eigene pesönliche "Weltanschauung" zu diffamieren, obgleich diese als viel grundgesetz-konformer sei.
LINKS-LINKS-GRÜN haben ein Gesetz geschaffen, das es schützt, nicht LINKS-LINKS-GRÜN sein zu wollen. War wohl anders herum gemeint? Eine "sich selbst zerstörende Erwartung" ("self-destroying prophecy"). Lustig.