Bildquelle: https://gez-boykott.de/ablage/presselogo/teltarif.pngteltarif.de, 24.03.2020
Live-Streams: Medienanstalten drücken in Krise ein Auge zuNormalerweise benötigen Unternehmen zur Übertragung von Bewegtbildern im Internet eine medienrechtliche Rundfunklizenz. Doch in der Corona-Krise drücken die Medienanstalten ein Auge zu.Egal ob Konzertübertragungen, Live-Blogs oder sonstiges: Normalerweise benötigen Unternehmen zur Übertragung von Bewegtbildern im Internet eine medienrechtliche Rundfunklizenz. Doch in der Corona-Krise drücken die Medienanstalten ein Auge zu. Wer also eine Einrichtung besitzt und zum Beispiel Seminare, Sportkurse und mehr streamen möchte, kann dies derzeit ohne Bürokratie und Zusatzkosten tun.
Pragmatisches Vorgehen
Die Direktorenkonferenz der Medienanstalten hat sich auf ein pragmatisches Vorgehen beim Live-Streaming von kulturellen oder religiösen Veranstaltungen sowie Bildungsangeboten während der Zeit der Corona-Krise verständigt.
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Regelung gilt bis 19. April
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weiterlesen:https://www.teltarif.de/streaming-landesmedienanstalten-lizenz-corona/news/80057.htmlKommentar (Frage):Mit welcher Berechtigung können die Direktoren der Landesmedienanstalten nach Gutsherrenart agieren und einfach Ihre sonst allen im Internet auf
gezwungenen Regeln außer Kraft setzten?
HinweisDie Landesmedianstalten werden aus einem festen Prozentsatz des sogenannten Rundfunk"beitrages" finanziert - siehe u.a. auch unter
0) Landesmedienanstalten [Übersicht]https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=23535.0Zum Thema siehe auch:
Livestreams von Künstlern - Dürfen die das?https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33527.0Kommentar eines User zum Artikel:
Flexibilität? Das eigentlich Traurige ist, dass ich für die Verbreitung meiner Meinung im Internet durch das gesprochene Wort oder Bild eine ZULASSUNG des Staates brauch. In Deutschland, nicht Nordkorea.
Sollte ich einmal Radio oder Video über das Internet verbreiten wollen, wird mein Sitz selbstverständlich in einem freiheitlichen Staat außerhalb Deutschland sein.
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