Fortsetzung im Vordenken des Schriftsatz-Embryos:
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A. Also, als Autor des zukünftigen Schriftsatzes habe ich die Richtlinien-Macht des Ersten Wortes.
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Diese wird die hier aufgeworfenen begrifftlichen Varianten am Anfang klarstellend darlegen. Das war also hilfreich, was die Beiträge hier an Gesichtspunkten brachten.
B. Jedenfalls nicht "Nutzer",
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denn das impliziert unterschwellig, dass da etwas "Nutzenswertes" wäre. Der Nichtzuschauer bekundet ja, dass er keinen Nutzen sieht für Lebenszeitverwendung für ARD, ZDF.
Da also kein "Vorzug", ist auch der Begriff "Vorzugslast" usw. von vornherein weg vom Tisch.
Nicht der paternalistische Richter entscheidet, was der Bürger als Vorzug bitteschön zu empfinden hat, sondern der mündige Bürger entscheidet, dass er diesen ARD-ZDF-Kram nicht als "Vorzug" empfindet. Den Richtern sind dann diverse 20 Sachen zu listen aus dem Internet, die qualitativ und für "Demokratie-Bildung" haushoch oberhalb ARD, ZDF,... sind.
Den Richtern ist anzubieten, 1000 weitere Internet-Adressen zu liefern, wenn ihnen 20 Beispiele nicht reichen und sofern die Richter es nicht (Juristen-Slang:) "aus der allgemeinen Lebenserfahrung wissen".
C. Jedenfalls nicht "Teilnehmer",
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denn das impliziert "etwas aktiv einbringen", beispielsweise im Fußballverein oder beim Gottesdient.
Angeboten wird aber nur die passive Rolle des Zuschauens.
Interaktives Fernsehen usw. für "Teilnehmer" wäre möglich: Im Gegensatz zu früher haben neuere Kabelanschlüsse ja auch eine Aufwärts-Leitung (DSL sowieso). Nur hat das schlafmützige VEB "ARD, ZDF,..." diese Chance nicht erfasst, ja noch nicht einmal daran überhaupt gedacht. Diese Kampfarena wurde kampflos an Facebook und Kollegen überlassen.
So ist das mit sozialistischen Staatsunternehmen, "wir müssen dynmisch immer nach vorne dringen und sind schrecklich innovativ", vorausgesetzt, dass alles beim Alten bleibt.
D. Jedenfalls nicht "Rundffunk-XXXXer",
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weil "Rundfunk" mehrdeutig zugleich "Radio"meint, also ohnehin ein total untauglicher Begriff für heutige juristische Anforderungen, aber an sich schon seit etwa 1955 mit dem Bedeutungsübergang der Sender zum Fernsehen.
E. Jedenfalls nicht "Radio-Hörer",
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weil Finanzierung von Radio mit einigen 100 Millionen Euro eine Absurdität ist, für die eine Abschaffung die einzige Handlungs-Alternative sein kann. Wer das als Richter anders sieht, dem wird ein Fortbildungskurs in Medientechnik, Audio-IT und Radiosender-Gründen angeboten. So etwa steht das dann im Schriftsatz, damit lächerlich gemacht wird, wer noch im Dinosaurier-Denken funktioniert.
F. Da bleibt dann nur der (Fernseh)- "Zuschauer"?
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Die Wohnungsankopplung laut Gesetz interessiert nicht, weil wir ja auf die Nichtzuschauer-Härtefallklausel ausgerichtet sind.
Wohnungsankopplung unterstellt ja, dass überhaupt für jeden ein "Nutzen" vorliegt. Wir sind aber nicht im Denken von anno 1965 bis 1995, als das Staatsfernsehen noch ohne vollwertige Alternative war. Soweit Richter in einem Alterssegment sind, indem manche die Kurve zur Moderne verpasst haben, da könnte man Richtern dann ja Internet-Nutzungs-Seminare anbieten. Höflich und im Scherz, aber das wird seine Wirkung nicht verfehlen: Wer es im Richterkollegium nicht "greift", der wird im Richterkollegium ausgesondert.
G. Die Nichtnutzung auf der Betriebsstätte, das ist ein Sonderthema "Betriebsstättenabgabe",
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auch auf der TODO-Liste, aber die Schusslinie ist hier jetzt und auch in diesem Thread nur die Mediensteuer (Tarnbezeichnung Rundfunkbeitrag) der Privatleute.
Ich schiebe die Betriebsstättenabgabe also hier beiseite, weil es in Sachen Betriebsstättenabgabe eine ganz eindeutige viel schönere Grundlage für fast 100 % Unzulässigkeit seit 2013 gibt. Da in Sachen Betriebsstättenabgabe fast nichts im Forum sich artikuliert, mache ich das im Forum aber nicht zum Thema. Da fehlen die zeit-habenden Mitleser und Anwender.
Das Fernsehverbot für praktisch 100 % der Arbeitsplätze und das Radioverbot für wohl über 90 % kommt dann als Argument natürlich obendrauf. Man beachte, dass Restaurant-Gedudel aus urheberrechlichten und anderen Gründen fast immer nicht Radiosender ist, ausgenommen Mini-Imbiss usw., mengenmäßig minimalst. Um mit Juristen-Schönsprech zu arbeiten': Diese weniger als 3 Prozent dürfen wir typsieren = ignorieren - hier mal im umgekehrten Sinn: die müssen weiterhin nicht zahlen, obwohl sie oft "Radio nutzen" im Sinn einer betriebswirtschaftlich interessierten Weise.
H. Habe ich nichts vergessen, was auf die Definitions-Eingrenzungs-Liste gehört?
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