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Autor Thema: Neue Wege gehen im Kampf gegen den Zwangsbeitrag (Selbstanzeige) - wird gelöscht  (Gelesen 954 mal)

P
  • Beiträge: 2
Als erstes vorneweg ich bin juristisch absoluter leihe und manchen mag meine idee vielleicht etwas komisch vorkommen aber mir gehts darum neue denkansätze zu verbreiten und den ein oder anderen auf neue idee'n zu bringen....und mann muss ja bei der gez auch mal dran denke komplett neue und vielleicht auch eigenartige wege zu gehen....

Also nun zu meiner idee....
Was haltet ihr von einer selbstanzeige wegen beihilfe zu einer straftat nach paragraph 27 stgb
Die idee dahinter ist die.... da ja der rundfunkbeitragstaatsvertrag offensichtlich gegen geltende deutsche gesetze verstößt bsw. Paragraph 58,59 VwVfg oder Art.5 GG oder paragraph 138 BGB und meiner meinung nach auch gegen paragraph 7 BHO....kommt in mir der verdacht hoch das die finanzierung der öffentlich rechtlichen rundfunkanstalten als beihilfe zu einer straftat gewertet werden könnte???

Bsp. wenn ich einem verbrecher geld gebe und dieser dadurch in die lage versetzt wird das gesetz zu brechen ist das doch auch beihilfe zu einer straftat im sinne von paragraph 27 stgb oder???

Jetzt mal angenommen mann kommt damit durch und ein staatsanwalt erkennt das das tatsächlich den tatbestand der beihilfe erfüllt wäre das doch ein wasserdichter grund die finanzierung der öffentlich rechtlichen sender abzulehnen....da ja selbst in diesem staat keiner verlangen kann sich bewusst straffällig zu machen

Wie gesagt nur so ne idee ;)

Anm. Mod. seppl: Thema schon vorhanden. Bitte weiter unter
Selbstanzeige Beihilfe (Strafrecht)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5303.msg39745.html#msg39745
der Thread wird geschlossen und beizeiten gelöscht


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 06. Januar 2020, 02:48 von Bürger«

 
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