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Autor Thema: Selbstanzeige Beihilfe (Strafrecht)  (Gelesen 11961 mal)

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Selbstanzeige Beihilfe (Strafrecht)
Autor: 11. April 2013, 23:58
Hallo zusammen,

bisher habe ich immer nur als Gast gelesen. Bisher hatte ich nur keine Ideen.
Von mir sollen die aber auch kein Geld bekommen.

Mit Paragraphenreiterei kenne ich mich bisher kaum aus.
Heute habe ich mir überlegt, dass ich seit Jahresbeginn vielleicht unter das Strafrecht falle?
(Wenn es ein juristisches Schlupfloch gäbe, wäre ich gewillt, es zu probieren...)

Zitat
Selbstanzeige wegen gesetzlich verpflichteter Beihilfe zur Begehung von Straftaten

Sehr geehrte Damen und Herren,

seit dem 01.01.2013 bin ich als Wohnungsmieter gesetzlich verpflichtet, den öff.-rechtl.-Rundf. finanziell zu unterstützen. Den Rundfunk, der u. a. durch Herrn Udo Foht, Frau Doris Heinze und dem Sender Kinderkanal bekannt ist.

Durch den Rundfunkgebührenvertrag bin ich nun auf diese Weise verpflichtet, finanzielle Unterstützung u. a. auch für Korruption (siehe vorheriger Satz sowie weitere zukünftige Vorfälle) zu leisten.

Da Korruption ein Straftatbestand ist, bin ich seit dem 01.01.2013 also gesetzlich zur finanziellen Beihilfe zur Begehung weiterer Straftaten verpflichtet.
Für alle ab 2013 durch den örR verursachten Korruptionsfälle, zeige ich mich hiermit vorsorglich wegen finanzieller Beihilfe zur Begehung von Straftaten gesetzlich GEZwungenermaßen an.

Mit freundlichen Grüßen

Markus


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Re: Selbstanzeige Beihilfe (Strafrecht)
#1: 12. April 2013, 11:42
Zunächst einmal Willkommen im Forum :)

Deine Idee finde ich gar nicht schlecht. Mach das doch mal, sammle genug Korruptionsfälle die es zu genüge im Forum gibt und zeige dich an.

Der haken: Du musst bereits dafür gezahlt haben, sonst hast du ja keine Korruption finanziert und du musst für den Zeitraum bezahlt haben in dem die Korruption stattgefunden hat. (vermutlich)
Aber evtl kann man noch etwas recherchieren, denn zum finanziellen unterstützen von Korruption gezwungen zu werden ist sicher auch strafbar für die Gegenseite.

Aber der Ansatz ist gut!
Wenn das genug Leute machen die gezahlt haben, wird die Justiz evtl wach.


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Fritzi

Re: Selbstanzeige Beihilfe (Strafrecht)
#2: 12. April 2013, 11:54
Herzlich Willkommen Markus!

Es erstaunt mich immer wieder, welch gute Ideen hier produziert werden. Deine Idee sollten viele aufgreifen, die schon gezahlt haben. Das ist eine klasse Möglichkeit, dass auch dieser Personenkreis im gewissen Sinne "boykottiert".

Gruß Fritzi


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Re: Selbstanzeige Beihilfe (Strafrecht)
#3: 12. April 2013, 12:25
Wenn das genug Leute machen die gezahlt haben, wird die Justiz evtl wach.

Warum muss man bereits gezahlt haben, wenn man z.B. bis 31.12.2012 keine Geräte besessen hat und trotzdem die Straftaten aus Zeitungen entnommen hat?!

Jeder hat ein Recht dazu, ob er nun zahlt oder nicht. Ist meine Meinung!


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Re: Selbstanzeige Beihilfe (Strafrecht)
#4: 12. April 2013, 12:35
Sunshine: Finanzielle Beihilfe zur Korruption ist es nur, wenn du schon bezahlt hast.


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Re: Selbstanzeige Beihilfe (Strafrecht)
#5: 12. April 2013, 12:44
Ja, aber in diesem Fall ist ja nunmal jeder betroffen.
Damit auch die Menschen, die künftig dafür zahlen sollen bzw. müssen


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Re: Selbstanzeige Beihilfe (Strafrecht)
#6: 12. April 2013, 12:52
Die Idee ist nett. Nur bezweifle ich dass das funktioniert. Genauso könnte nämlich Jeder argumentieren der bei einer Firma etwas einzahlt wenn dort eine handvoll Korruptionsfälle passiert sind. Wir wissen alle dass jede Menge Politiker korrupt sind aber wir zahlen trotzdem Steuern an den Staat und können nicht klagen.


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<tomtom> Für China-Mafia kenn ich grad den Namen nicht!
<paule> Italien: Mafia, China: Triaden, Japan: Yakuza, Mexico: Diablos
<Sekalthan> Deutschland: Politiker

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Re: Selbstanzeige Beihilfe (Strafrecht)
#7: 12. April 2013, 13:02
Wirken könnte diese Argumentation nur, wenn derjenige, der sich selber anzeigt, auch Kenntnis von den Korruptionsfällen hatte oder gar selber mit beteilgt war. Alles andere ist nicht strafbar und was noch kommen könnte schon gar nicht.

Aber sehr gut, dass sich immer mehr Leute hier intensiv Gedanken machen und alle möglichen Wege ausloten.


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Es ist besser, für den gehasst zu werden, der man ist, als für die Person geliebt zu werden, die man nicht ist.
(Kurt Cobain)

Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.
(Jean-Jacques Rousseau)

Zivi­ler Unge­hor­sam wird zur hei­li­gen Pflicht, wenn der Staat den Boden des Rechts ver­las­sen hat.
(Mahatma Gandhi)

Die größte Angst des Systems sind "wissende Menschen" ohne Angst.

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Re: Selbstanzeige Beihilfe (Strafrecht)
#8: 12. April 2013, 13:06
Die Frage ist auch ob eine Mutwilligkeit oder gezielte Bewusstheit vorliegen muss.


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Re: Selbstanzeige Beihilfe (Strafrecht)
#9: 12. April 2013, 15:13
Hallo,

danke für Eure Antworten.
Ja, als Juristenlaie ist mir auch klar, dass, wenn es mit einer solchen Selbstanzeige so einfach wäre, es einem von den Anwälten und Fachleuten, die hier mithelfen, schon aufgefallen wäre.

Aber jede Idee ist ja noch ausbaufähig und gibt allen anderen Mitdenkern eventuell Inspiration.

Bei mir war es die Idee aus dem Forum mit der Zahlungsverweigerung aus Gewissensgründen und dem Vergleich zur Kriegsdienstverweigerung, die mich lange beschäftigt und inspiriert hatte.

Bei mir hat sich der Beitragsservice auch noch nicht gemeldet. Langsam warte ich jetzt schon darauf, dass ich endlich etwas unternehmen kann. Theorethisch könnte ich mich hinter dem "Harz4-Bescheid" verstecken, also Befreiung beantragen. Das mache ich aber nicht. Es bleibt auch von mir unGEZahlt.

Ist ja gut, dass sie sich soviel Zeit lassen. Umso mehr Zeit haben wir für neue Ideen und Aktionen.

Markus


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Uwe

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Re: Selbstanzeige Beihilfe (Strafrecht)
#10: 12. April 2013, 15:17
Wie war das noch mit dem Typ aus England der gegen die Rundfunkabgaben geklagt hatte, wegen der Berichte zu 9/11.

Der hat die Klage doch gewonnen. Ich finde das hier nicht mehr.


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Re: Selbstanzeige Beihilfe (Strafrecht)
#11: 12. April 2013, 15:46


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Re: Selbstanzeige Beihilfe (Strafrecht)
#12: 12. April 2013, 19:17
Bei mir war es die Idee aus dem Forum mit der Zahlungsverweigerung aus Gewissensgründen und dem Vergleich zur Kriegsdienstverweigerung, die mich lange beschäftigt und inspiriert hatte.

... somit hast Du Dich mit Deiner tollen Idee bei mir revanchiert! Danke!

Das ist der den Deutschen so liebe vorauseilende Gehorsam in übertriebener Form -  aber um ein völlig anderes Ziel zu erreichen!

Hast Du Dich mal mit chinesischen Strategemen beschäftigt? Das sind auch sehr inspirierende Taktiken. Deine Denkweise erinnert mich daran.


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„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

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Re: Selbstanzeige Beihilfe (Strafrecht)
#13: 12. April 2013, 23:29
Hallo Seppl,

die 36 Strategeme kannte ich bisher noch nicht. Danke für den Tipp, das habe ich mir gleich mal angesehen. Da wir es mit einem vermögenden, rücksichtslosen und unfairen Gegner zu tun haben, bin ich, mich mal mit den psychologischen Aspekten dieser alten chinesischen Kriegstaktiken zu beschäftigen, wirklich nicht abgeneigt.

Der Plan von u. a. Ra Geuer mit der Klage ist für mich zwar auch eine Hoffnung, aber ist natürlich schöner, dann noch sozusagen ein Plan B, und am besten C, D usw. zu haben.  Selbstanzeige, Klage mit anderem Ansatz oder noch etwas anderes, ich bin auf jeden Fall auch dabei.

Bis dann



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Re: Selbstanzeige Beihilfe (Strafrecht)
#14: 13. April 2013, 13:57
Hallo,

Eure Hinweise und Ideen habe ich bei der weiteren Bearbeitung meines Textes genutzt.

Ich kenne Mitarbeiter zweier freier Filmproduktionsfirmen, die dem MDR Verkaufsangebote unterbreiten. Meist geht es bei diesen Filmbeiträgen um aktuelles Zeitgeschehen und Blaulichtereignisse. Aus Gesprächen mit ihnen habe ich etwas für meinen Text verwendet.

Gerne nehme ich wieder Hinweise, Ideen, Vorschläge usw. an

Markus


Zitat
Selbstanzeige wegen gesetzlich verpflichteter finanzieller Beihilfe zur Begehung einer Straftat


Sehr geehrte Damen und Herren,

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Außer diesen Korruptionsbeispielen findet derzeit aktuell ein Weiterer beim Mitteldeutsch. Rundf. durch den „Sachsen-Anhalt-Heute“-Leiter und Produktmanager Herr Buch und seine Mitarbeiter der Sendungsplanungsredaktion im Landesfunkhaus Magdeb. statt.

Herr Unger wurde dort als freier Filmmateriallieferant vertraglich verpflichtet. Der Herr hat keine journalistische Vorbildung und keine filmtechnische oder ähnliche Ausbildung genossen. Mit Herrn Buch und den Sendungsplanungsredaktionsmitarbeitern bestehen zum größten Teil freundschaftliche und verwandtschaftliche Verbindungen. Die Filmbeiträge des Herrn, die teilweise nicht einmal regional von Interesse sind (PKW-Auffahrunfälle, Mülltonnenbrände, Fahrradstürze usw.!), werden für die Mdr-Sendung fast täglich angekauft.
Angebote anderer, qualifizierter freier Filmlieferanten werden dann, ohne Rücksicht auf Themeninhalt und das allgemeine, öffentliche Interesse für den Beitrag abgewiesen. Dies geht soweit, dass bei gleichen Themen ohne vorherige Sichtung sofort das Filmmaterial Ungers angekauft wird.
Qualifizierte, freie Filmlieferanten verkaufen bei „Sachsen-Anhalt-Heute“ ausschließlich nur, wenn die Filmproduktion Unger für die Sendung nicht filmt.

Durch den Rundfunkgebührenvertrag bin ich nun auf diese Weise verpflichtet, finanzielle Unterstützung u. a. auch für die o. a. Korruption zu leisten.
Da Korruption ein Straftatbestand ist, bin ich seit dem 01.01.2013 also gesetzlich zur finanziellen Beihilfe zur Begehung mindestens einer weiteren Straftat wie dieser verpflichtet.
Für den o. g., aktuell stattfindenden, durch den Mitteld. Rundf. verursachten Korruptionsfall, zeige ich mich hiermit wegen gesetzlich gezwungener finanzieller Beihilfe zur Begehung einer Straftat an.

Mit freundlichen Grüßen


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