@Bürger hat es auf den Punkt gebracht.
Ja, hier ist Wettbewerbsrecht betroffen.
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Auf diesem Teilmarkt wird gegen die EU-Auflage der "Subvention Rundfunkabgabe" verstoßen, wonach zwischen privat und "staatlich" eine Patt-Situation 50 % / 50 % von der Verbreitung her zu bestehen habe. Im Medienbereich darf die Subvention nicht zu einer faktischen Monopolbildung für den Staat führen, weil das letztlich unbegerenzte Staatsgeld ja dann zur faktischen Meinungszensur führen könnte.
Man beachte, wie beispielsweise die Radiosender eifersüchtig von den Staatssendern immer auf Niveau der Privaten hochgedriftet werden, aber nicht mehr als das.
Das heißt, dass jeder potentielle Wettbewerber ein Verfahren auf Teilhabe der Rundfunkabgrabe für diese Zielgruppe "Kinder" stellen kann - nach Ablehnung dann Beschwerde bei der EU-Kommission mit Antrag dort, es vor eventueller Ablehnung dem EuGH vorzulegen.
Womit skizziert wäre, was bei allen Betreibern von Internet-Plattformen für Bildung und Lernen nun auf der TODO-Liste stehen sollte.
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Mindestens einer davon wird es tun beziehungsweise wird den bereits erfolgten Antrag geeignet erweitern.
Beispielsweise könne es im übrigen auch für gez-boykott.de erfolgen? Schließlich können Kinder hier etwas Einmaliges lernen, nämlich, wie Bürger gemeinsam mit den Waffen von Meinungsarbeit plus Jura den Rechtsstaat zurück erobern, wenn der Staat ihn verletzt, weil in einen Politik- und Justiz-Skandal verwickelt.
Wer ein solches Subventionsverfahren für Teilhabe betreiben will, "befrage den Anwalt seines Vertrauens" - es sei denn, ihm fällt ein wirklich effizienter Adressat für sein Anliegen ein.